Stiftung Familienunternehmen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Rechtsunsicherheit für Familienunternehmen
Presseinformation München, den 10. Oktober 2012
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: 'Mit der Vorlage des Bundesfinanzhofs landet das Erbschaftsteuergesetz zum wiederholten Male beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung. Damit verbunden ist erneut eine unabsehbare Zeitspanne der Rechtsunsicherheit für Familienunternehmen', erklärt Stiftungsvorstand Prof. Dr. Dr. h.c. Brun-Hagen Hennerkes den heutigen Vorlage-Beschluss des Bundesfinanzhofs. 'Offenbar ist diese Art Todessteuer nicht nur ein Paradebeispiel für überbordende Bürokratie, sondern kann auch nur unter den allergrößten Mühen eindeutig verfassungsfest gestaltet werden' 'Die Erbschaftsteuer belastet besonders die großen Familienunternehmen', führt Prof. Hennerkes aus: 'Durch die Unvorhersehbarkeit des Todeszeitpunktes wird ein nicht planbarer Finanzbedarf ausgelöst. Zudem ist dieser aus bereits versteuertem Einkommen zu bestreiten, was die Investitionskraft über Jahre hemmt und damit zugleich Produktivitätsfortschritte und Innovationen erschwert. Die Eigenkapitalquoten der Familienunternehmen, die zugleich Garant einer langfristigen Unternehmensausrichtung sind, verschlechtern sich, und es steigt die Gefahr, dass Firmen durch Beteiligungsgesellschaften übernommen werden.' Dazu komme, dass die Erbschaftsteuer wirtschaftlich nur Familienunternehmen trifft und nicht die Konzerne im Streubesitz, sagt Prof. Hennerkes. Dabei stellten die Familienunternehmen über 90 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland. 'Die 500 größten dieses Unternehmenstyps steigerten von 2006 bis 2010 ihre Mitarbeiterzahl um 9 Prozent, während die DAX-Unternehmen (ohne Familienunternehmen im DAX) sieben Prozent abbauten.' Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden wirksame Verschonungsregeln für Unternehmen eingeführt. Sie sollen jetzt wieder gekippt werden. Auch der Gesetzgeber ist nach einem Vorstoß des Bundesrats bereits daran, Unternehmen mit höheren Cash-Beständen von der Steuerverschonung auszuschließen. 'Einmal mehr beweist die Politik, wie schwer es ist, Familienunternehmen im Erbfall fair zu behandeln und ungewollte Steuerschlupflöcher zu schließen', kommentiert Prof. Hennerkes. 'So schießt die derzeit diskutierte Lösung über das Ziel hinaus, wonach ein Unternehmen, das mehr als zehn Prozent liquide Mittel im Verwaltungsvermögen ausweist, von der Steuerverschonung ausgenommen sein soll. Warum halten die Firmen diese Mittel vor? Sie tun es, um sich vor konjunkturellen Einbrüchen zu schützen, zur Akquisition und zur Investition oder um ihr Eigenkapital zu stärken. Mit einer radikalen Regelung riskiert die Bundesregierung, genau diejenigen Familienunternehmen zu treffen, die in den letzten Jahren ihre Liquidität gestärkt und in der Finanzkrise als Stabilisatoren gewirkt haben.' Weitere Informationen:
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Stiftung Familienunternehmen Schlagwort(e): Recht 10.10.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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