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dtp-Bekanntmachung: Der Verteidigungsfall ist ausgerufen!
dtp entertainment AG / Schlagwort(e): Internet&Multimedia/ 24. Februar 1983 – Der Gemeinsame Ausschuss, das Vertretungsorgan der Bundesregierung im militärischen Krisenfall, trifft gemäß Artikel 115a die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Der Verteidigungsfall ist ausgerufen. Die Bundesrepublik Deutschland bittet um Ihre Mithilfe. Um eine Veröffentlichung der folgenden Informationen wird gebeten: Gemäß 'lex Churchill' geht mit sofortiger Wirkung das Oberkommando über die deutschen Streitkräfte vom Bundesminister der Verteidigung auf den Bundeskanzler über. Die Beorderung für den Verteidigungsfall wird unmittelbar durch einen Einberufungsentscheid des zuständigen Kreiswehrersatzamtes den Reservisten für alle Laufbahngruppen unter Wehrbeobachtung zugestellt. Anträge zur Einberufung durch Reservisten aller Laufbahngruppen können an das nächstgelegene, noch einsatzfähige Kreiswehrersatzamt formlos übermittelt werden und sind nach Schnellprüfung als gültig anzuerkennen. Lagebeschreibung: Im Zuge der Geheimoperation 'Able Archer' haben die Truppen der NATO Stellung bezogen, um der unmittelbaren Gefahr durch den Warschauer Pakt zu begegnen. Die Truppenverbände der Westmächte stehen bereit zur Befreiung der okkupierten Nationen und um die fortdauernden sowjetischen Aggressionen gegen die freie Welt zu beenden. War begins now. Ende der Pressemitteilung 24.02.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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