High Tec Vermögensverwaltung AG
Burgstr. 12 80331 München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte/r Aktionär/in,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 22. August 2012, 10 Uhr, in der Burgstr. 12, 80331 München.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2009, 2010 und 2011 sowie der jeweiligen Berichte des Aufsichtsrats
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 2009 i.H.v. -688.971,29 EUR, den Bilanzgewinn für 2010 i.H.v.
-688.903,31 EUR sowie den Bilanzgewinn für 2011 i.H.v. -3.164.598,60 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstands und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009, 2010 und 2011 Entlastung
zu erteilen.
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens
am 13.08.2012 während der Geschäftsstunden bei M & B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Burgstr. 12, 80331 München
hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn Aktien
zur Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot
gehalten werden. Werden die Aktien bei M & B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinterlegt, ist die von dieser
Stelle ausgestellte Hinterlegungsbescheinigung bis spätestens am 15.08.2012 bei der Gesellschaft einzureichen. Eine Eintrittskarte
ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009, 2010 und 2011, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung der Bilanzgewinne sind in den Geschäftsräumen der M & B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Burgstr.
12, 80331 München, zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der
Vorlagen erteilt.
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