Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft
Augsburg
WKN A1X3RR ISIN DE000A1X3RR8
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, 25. August 2021, um 11:00 Uhr MESZ
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung zur Hauptversammlung und die Tagesordnung direkt
zugesandt.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 86150 Augsburg, Fuggerstraße 1, stattfinden
und im Wege der Bild- und Tonübertragung live im Internet zugänglich sein. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020, des
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Konzernlagebericht 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2020
Diese Unterlagen können im Internet unter
unter der Rubrik Investor Relations eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift.
Des Weiteren werden die Unterlagen auch in der Hauptversammlung über die genannte Internetseite zugänglich sein und näher
erläutert.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Geschäftsjahr 2020 erzielten Bilanzgewinn der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft
in Höhe von EUR 3.466.123,21 eine Dividende von 1,00 Euro je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 480.000,00 auf die dividendenberechtigten
480.000 nennbetragslosen Stückaktien, an die Aktionäre auszuschütten, EUR 1.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.986.123,21 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
somit am Montag, 30. August 2021, zur Auszahlung fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.
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Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung, zum Verfahren und der Durchführung der Hauptversammlung, zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Art. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, BGBl. I 2020, S. 569, ‘COVID-19-Gesetz’), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes
zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, S. 3328).
Für Aktionäre der Hasen-Immobilien AG wird die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 25. August 2021, ab 11:00 Uhr MESZ live im Internet übertragen. Die Übertragung ist über das Aktionärsportal unter folgendem Link
https://www.hasen-ag.de/investor-relations
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugänglich. Den Zugang zum Aktionärsportal erhalten Aktionäre durch Eingabe eines individuellen
Zugangscodes, den die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen erhalten.
Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort
und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Teilnahme- und Stimmrechtsvoraussetzungen
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen
sind. Die Anmeldung muss spätestens bis
Mittwoch, 18. August 2021, 24:00 Uhr MESZ,
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) eingegangen sein, und zwar unter der Anschrift
Hasen-Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 089 / 30 90 37 46 75
oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die Möglichkeit an, sich innerhalb der vorgenannten Frist online über das
Aktionärsportal anzumelden, das sie unter dem Link
https://www.hasen-ag.de/investor-relations
im Bereich ‘Hauptversammlung’ erreichen. Die hierfür benötigten Zugangsdaten werden den Aktionären mit der Einladung zugesandt.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular,
das auch für die Vollmachtserteilung und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
und die Abgabe von Briefwahlstimmen genutzt werden kann.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute
oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Aktionäre, die sich per E-Mail anmelden wollen, werden gebeten, ihren vollständigen Namen, ihre Adresse, ihre Aktionärsnummer
und ihren in das Aktienregister eingetragenen Bestand an Aktien der Hasen-Immobilien AG anzugeben.
Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts setzen voraus, dass eine Eintragung als
Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung besteht. Auch hinsichtlich der Anzahl der Stimmrechte ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am
Mittwoch, 18. August 2021, 24:00 Uhr MESZ, entsprechen, da nach § 19 S. 4 der Satzung mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des Mittwochs, 18. August 2021. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge
so zeitnah wie möglich zu stellen.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Angemeldete Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Die Gesellschaft bietet für
die Stimmabgabe per Briefwahl unter
https://www.hasen-ag.de/investor-relations
mit dem Aktionärsportal ein elektronisches System an. Die Briefwahl per Internet sowie deren Widerruf beziehungsweise deren
Änderungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung über das Aktionärsportal vorgenommen werden, müssen jedoch
spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich, in Textform
bzw. per Telefax bis Dienstag, 24. August 2021, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Anschrift übermittelt werden:
Hasen-Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 089 / 30 90 37 46 75
oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann der entsprechende Abschnitt des den Aktionären mit der Einberufung übersandten Anmeldebogens
verwendet werden. Wird das Stimmrecht durch Briefwahl für denselben Aktienbestand – jeweils fristgemäß – sowohl mittels des
Briefwahlformulars als auch über das Internet (Aktionärsportal) ausgeübt, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich
die über das Internet erteilte Stimmabgabe als verbindlich angesehen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben.
Die Nutzung des Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte über die für den Zugang
erforderlichen Angaben verfügt. Diese kann er auf zwei Wege erhalten. Zum einen kann der Aktionär dem Bevollmächtigten seine
Aktionärsnummer und sein Zugangspasswort übergeben. Die Nutzung der Aktionärsnummer und des Zugangspassworts durch den Bevollmächtigten
gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. Zum anderen erhält der Bevollmächtigte, wenn die Vollmachtserteilung an ihn
gegenüber der Gesellschaft erfolgt, eigene Zugangsdaten zum Aktionärsportal zugesendet, die ihm die Teilnahme für den Aktionär
erlaubt.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können schriftlich
oder in Textform (auch elektronisch oder per Telefax) erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung
den entsprechenden Abschnitt des ihnen mit der Einberufung übersandten Anmeldebogens verwenden oder eine gesonderte formgerechte
Vollmacht ausstellen. Unbeschadet eines anderen nach dem Gesetz oder der Satzung vorgegebenen Wegs zur Übermittlung des Nachweises
der Bevollmächtigung kann der Nachweis per E-Mail an die Gesellschaft (E-Mail: anmeldestelle@computershare.de) übermittelt werden. Eine Vollmacht kann auch online im Rahmen der Anmeldung über das Aktionärsportal erteilt und dadurch
nachgewiesen werden.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.
Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Vollmachten können
bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung erteilt werden.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Aktionäre können für die Vollmachts- und Weisungserteilung den entsprechenden Abschnitt des ihnen mit der Einberufung
übersandten Anmeldebogens verwenden oder das Aktionärsportal nutzen oder eine gesonderte formgerechte Vollmacht ausstellen.
Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
können schriftlich oder in Textform (auch elektronisch per E-Mail oder per Telefax) erfolgen. Vollmachten für die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen erteilt werden und – sofern die
Vollmachten und Weisungen nicht über das Aktionärsportal erteilt werden – der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 24. August 2021, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
Hasen-Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 089 / 30 90 37 46 75
oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Aktionärsportal ist auch
noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Erhalten die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
für denselben Aktienbestand bis Dienstag, 24. August 2021, 24:00 Uhr MESZ, sowohl mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars als auch über das Internet (Aktionärsportal) Vollmacht und Weisungen,
werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die über das Internet erteilte Vollmacht und erteilten Weisungen als
verbindlich angesehen. Wird nach dieser Frist bis zum Beginn der Abstimmung noch eine Vollmachts- und Weisungserteilung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Internet (Aktionärsportal) vorgenommen, wird diese Vollmachts- und Weisungserteilung
gegenüber einer zuvor vorgenommenen Vollmachts- und Weisungserteilung für denselben Aktienbestand ebenso als vorrangig angesehen.
Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für denselben Aktienbestand auch Briefwahlstimmen
vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen
erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zur Einreichung von Fragen oder zum Stellen
von Anträgen entgegen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG müssen der Gesellschaft spätestens
bis Dienstag, 10. August 2021, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Sie sind ausschließlich zu richten an:
Hasen-Immobilien AG
Fuggerstr. 1
86150 Augsburg
Telefax: 0821 / 319590 20
oder per E-Mail an: info@hasen-ag.de
Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Anträge und Wahlvorschläge, die bis Dienstag, 10. August 2021, 24:00 Uhr MESZ, ordnungsgemäß zugehen, werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden,
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
Fragen von Aktionären
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens Montag, 23. August 2021, 24:00 Uhr MESZ, im Wege elektronischer Kommunikation über das unter dem Link
https://www.hasen-ag.de/investor-relations
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugängliche Aktionärsportal in deutscher Sprache einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung
ist ausgeschlossen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Zu fristgemäß eingereichten Fragen über Angelegenheiten der Gesellschaft ist vom Vorstand Auskunft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen. Von einer Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Widerspruch zur Niederschrift
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn bis
zum Ende der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal zu Protokoll erklärt werden. Das
Aktionärsportal steht unter dem Link
https://www.hasen-ag.de/investor-relations
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie vorstehend näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird
kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit ‘Ja’
(Befürwortung) oder ‘Nein’ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
Hinweise zum Datenschutz
Die Hasen-Immobilien AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten (Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) auf der Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von
der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind. Die Verarbeitung erfolgt im Wege der Auftragsvergabe nach Art 28 f. DSGVO. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht
auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden
Kontaktdaten
Hasen-Immobilien AG
Fuggerstr. 1
86150 Augsburg
Telefax: 0821 / 319590 20
geltend gemacht werden.
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Hasen-Immobilien AG
https://www.hasen-ag.de
zu finden.
Augsburg, im Juni 2021
Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Hans-Peter Bauer
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