Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Hamburg
ISIN: DE 0006011505 ISIN: DE 0006011539
AG Hamburg, HRB 3244
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18.10.2021
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Montag, den 18. Oktober 2021 – 15:00 Uhr
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Tagesordnung
1. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates
Die Bilanz kann in den Räumen der Gesellschaft eingesehen werden oder auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem amtierenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung
zu erteilen.
|
4. |
Neuwahl des Aufsichtsrates
Die jeweilige Amtszeit der Herren Dipl.-Kfm. Hanns Günther und Dipl.-Betriebswirt Axel Hermann Wittlinger und Prof. Dr. rer.
nat. Jörn Wochnowski endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
a) |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das turnusmäßig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Dipl.-Kfm. Hanns Günther, Bankkaufmann,
Luxemburg, als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2025 beschlossen wird, wiederzuwählen.
|
b) |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das turnusmäßig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Prof. Dr. rer. nat. Jörn Wochnowski,
Hochschullehrer, Norderstedt, Hamburg, als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen wird, wiederzuwählen.
|
c) |
Das turnusmäßig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Diplom Betriebswirt Axel-Hermann Wittlinger, geschäftsführender
Gesellschafter der Stöben Wittlinger GmbH, Hamburg, steht aus persönlichen Gründen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
|
d) |
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgende Person für
eine volle Amtsperiode nach § 9 Abs. 1 der Satzung zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Lars Jansen, Bankkaufmann, Bankhaus Donner & Reuschel AG Leitung Private Trading Office des Gesamtbankhauses (Hamburg und München) Herr Jansen hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
|
|
Stimmrechtsvertretung / Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen
Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten
der Gesellschaft:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG, Neuer Wall 18, 201354 Hamburg
Teilnahme an der Hauptversammlung
Sämtliche ausgegebenen 323.000 Stamm-Stückaktien und 51.000 Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung sowohl teilnahme- als auch stimmberechtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bis zum 11.10.2021, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB)
eingehen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG, c/o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 in 20355 Hamburg.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform
(§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch
das depotführende Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 27.09.2021, 0.00 Uhr (MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs.
1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum
04.10.2021, 24.00 Uhr (MESZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.
Hinweise für alle Aktionäre:
Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Die Bilanz kann nach Anmeldung in unseren Geschäftsräumen oder auf unserer
Internetseite eingesehen werden. Versand erfolgt nur elektronisch.
Hamburg, im September 2021
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Der Vorstand
Datenschutzrechtliche Informationen
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Namen und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart
und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von der depotführenden Bank im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und
Teilnahme an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären ihre Rechte zu ermöglichen.
Aktionäre können von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung sowie Übertragung verlangen.
Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der HGL AG am 18.09.2021
Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,
wir wollen unsere Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein Anliegen, unsere Hauptversammlung
mit Präsenz unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus den
Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung
vor, diese Hauptversammlung – auch kurzfristig – abzusagen und als spätere virtuelle Hauptversammlung neu einzuberufen.
Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen
vereinbart werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten.
Es gelten folgende Bestimmungen:
Der Versand der Tagesordnung / Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch.
Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt.
Es ist ein Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Dauer der Versammlung zu tragen. Der Zutritt und die Teilnahme zur Hauptversammlung
wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt.
Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan – keine Tische).
Gäste sind nicht zugelassen.
Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben.
Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und / oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst
mitbringen.
Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter / der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen.
Alle Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung
mit den dann gültigen Covid-19-Bestimmungen vertraut zu machen, die auf der Hauptversammlung dann Anwendung finden.
Hamburg, im September 2021
|