buch.de internetstores AG
Münster
Wertpapier-Kenn-Nummer: 520 460
ISIN: DE0005204606
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am 2. April 2014 um 10.00 Uhr MESZ (Einlass ab 9.00 Uhr MESZ)
in der Speicherstadt, Backhalle, An den Speichern 10, 48157 Münster.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die
buch.de internetstores AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012/2013 am
30. Dezember 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012/2013 in Höhe von EUR 15.559.378,53 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie |
EUR |
535.571,16 |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
15.023.807,37 |
Gesamt: |
EUR |
15.559.378,53 |
Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 3. April 2014.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 die
RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu wählen. Diese
nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, wenn eine solche Durchsicht erfolgen sollte.
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6. |
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der buch.de internetstores AG, Münster, auf die
Thalia Holding GmbH, Hamburg, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Die Thalia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 82205, ist
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar mit insgesamt 12.726.977 auf den Inhaber lautenden Stückaktien
am Grundkapital der buch.de internetstores AG beteiligt. Das Grundkapital der buch.de internetstores AG beträgt EUR 13.389.279,00
und ist eingeteilt in 13.389.279 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Damit hält die Thalia Holding GmbH mehr als 95 % des
Grundkapitals der buch.de internetstores AG und ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (‘AktG‘).
Die Thalia Holding GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out),
Gebrauch zu machen. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2013 hat die Thalia Holding GmbH das Verlangen an den Vorstand der buch.de
internetstores AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der buch.de internetstores
AG gemäß § 327a Abs.1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter auf die Thalia Holding
GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann.
Mit Schreiben vom 10. Februar 2014 an den Vorstand der buch.de internetstores AG hat die Thalia Holding GmbH ihr Verlangen
konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 12. Februar 2014 hat die Thalia Holding GmbH die Voraussetzungen
für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung
erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die PKF Fasselt Schlage
Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, als dem durch das Landgericht Dortmund
ausgewählten und durch Beschluss vom 13. Dezember 2013 bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit
der Barabfindung geprüft und bestätigt. Die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Duisburg, hat hierüber am 14. Februar 2014 einen Prüfungsbericht gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet.
Zudem hat die Thalia Holding GmbH dem Vorstand der buch.de internetstores AG am 11. Februar 2014 eine Gewährleistungserklärung
der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 10. Februar 2014 übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt
die Commerzbank AG die Gewährleistung für die Verpflichtung der Thalia Holding GmbH, den Minderheitsaktionären nach Eintragung
des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der buch.de
internetstores AG zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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‘Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der buch.de internetstores AG mit Sitz in Münster (Minderheitsaktionäre)
werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, Thalia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg,
zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der buch.de internetstores
AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf die Thalia Holding
GmbH übertragen.’
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 26. März 2014 (24.00 Uhr MEZ) unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
durch Übermittlung eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben:
buch.de internetstores AG
c/o Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHV
Landsberger Straße 187
80687 München
Deutschland
Fax: +49 (0)69 509 911 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 12. März 2014 (0.00 Uhr MEZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) durch das
depotführende Institut erbracht werden.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich ausschließlich – neben
der Notwendigkeit zur Anmeldung – nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für
die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Personen,
die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Versammlung weder teilnahme- noch
stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen lassen oder sind hierzu ermächtigt. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Jedem angemeldeten Aktionär wird eine Eintrittskarte zugeschickt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die ordnungsgemäße
Anmeldung und die Nachweiserbringung aber keine Teilnahmevoraussetzung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft jedoch eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Werden weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135
Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution bevollmächtigt, müssen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz in Textform (§ 126b BGB)
erfolgen.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
buch.de internetstores AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: buch.de@better-orange.de
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch
eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasste
Person oder Institution bevollmächtigt werden. Dieser Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle erbracht
werden oder an die vorstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen
von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasster Person oder Institution diese möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder
§§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit der zu bevollmächtigenden
Institution oder Person über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Für die Vollmachtserteilung kann das auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular genutzt werden. Des
Weiteren steht den Aktionären ein Formular zur Vollmachterteilung auf der Webseite der Gesellschaft unter http://www.ag.buch.de
in der Rubrik ‘Investoren’ unter ‘Hauptversammlung’ und dort unter ‘Stimmrechtsvertretung’ zum Download zur Verfügung. Es
kann außerdem bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Es steht außerdem unter http://www.ag.buch.de in der Rubrik ‘Investoren’ unter ‘Hauptversammlung’ und dort unter ‘Stimmrechtsvertretung’
zum Download zur Verfügung und kann bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Damit die Stimmrechtsvertreter die überlassenen Vollmachten und Weisungen in
der Hauptversammlung ausüben können, müssen ihnen die Vollmacht und die Weisungen bis zum Ablauf des 1. April 2014 (24.00 Uhr MESZ) vorliegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind an die in diesem Abschnitt ‘Stimmrechtsvertretung’
genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
von ihrer Depotbank. Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse http://www.ag.buch.de
in der Rubrik ‘Investoren’ unter ‘Hauptversammlung’ und dort unter ‘Stimmrechtsvertretung’ zur Verfügung.
Anträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und
einer Begründung ausschließlich an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail Adresse zu richten:
buch.de internetstores AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de
Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 18. März 2014 (24.00 Uhr MEZ), eingegangene Gegenanträge von Aktionären werden im Internet unter http://www.ag.buch.de in der Rubrik ‘Investoren’ unter
‘Hauptversammlung’ und dort unter ‘Unterlagen zur Einberufung 2014’ unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen
für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren
Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Anderweitig
adressierte oder verspätet eingegangene Anträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge, so kann der Vorstand die Gegenanträge
und ihre Begründungen zusammenfassen.
Ferner können Aktionäre gemäß § 127 AktG Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen. Für den Vorschlag eines Aktionärs
zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich
der angegebenen Frist und Adresse sowie Faxnummer und E-Mail Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass
der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Wahlvorschläge müssen unberücksichtigt
bleiben. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG
auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem
Beruf und Wohnort der Prüfer) enthalten.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder
Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen
muss schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und muss der Gesellschaft spätestens bis zum
2. März 2014 (24.00 Uhr MEZ) zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende Anschrift:
buch.de internetstores AG
– Vorstand –
An den Speichern 8
48157 Münster
Deutschland
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. §
122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem
Tag der Hauptversammlung, d. h. mindestens seit dem 2. Januar 2014 (0.00 Uhr MEZ), Inhaber der Aktien sind und die Aktien
bis zur Entscheidung über den Antrag halten werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG verlangen, dass der Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Abs. 1 Satz 4 AktG auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich in deutscher Sprache im Rahmen
der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 AktG sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.ag.buch.de in der Rubrik ‘Investoren’ und dort unter ‘Hauptversammlung’ und ‘Unterlagen zur Einberufung
2014’ erhältlich.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG:
Über die Internetadresse www.ag.buch.de in der Rubrik ‘Investoren’ und dort unter ‘Hauptversammlung’ und ‘Unterlagen zur Einberufung
2014’ sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie zu Tagesordnungspunkt 6 die nachstehend genannten Unterlagen
zugänglich:
* |
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
|
* |
die Jahresabschlüsse und Lageberichte bzw. zusammengefassten Lageberichte für die buch.de internetstores AG für die Geschäftsjahre
2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013,
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* |
die Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte für den buch.de-Konzern für die Geschäftsjahre 2010/2011 und 2012/2013
(für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde kein Konzernabschluss erstellt),
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* |
der von der Thalia Holding GmbH nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Übertragungsbericht vom 12. Februar
2014, einschließlich der folgenden Anlagen:
– |
Verlangen der Thalia Holding GmbH vom 2. Dezember 2013
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konkretisiertes Verlangen der Thalia Holding GmbH vom 10. Februar 2014
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– |
Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, vom 12. Februar 2014
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– |
Beschluss des Landgerichts Dortmunds über die Bestellung des sachverständigen Prüfers vom 13. Dezember 2013
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– |
Liste der Tochtergesellschaften der Thalia Holding GmbH
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– |
Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 10. Februar 2014
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* |
der von der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, nach
§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 293e Abs. 1 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 14. Februar 2014 über die Prüfung der
Angemessenheit der von der Thalia Holding GmbH festgelegten Barabfindung.
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Gemäß §§ 175 Abs. 2 Satz 4, 327c Abs. 5 AktG ist die Auslage der unter TOP 1 genannten sowie der vorgenannten Unterlagen in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft und eine Zusendung nicht vorgesehen, da die Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich sind. Die Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
Unter der genannten Internetadresse sind außerdem die übrigen Informationen nach § 124a AktG zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 13.389.279,00; es
ist eingeteilt in 13.389.279 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00
je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt damit 13.389.279.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Münster, im Februar 2014
buch.de internetstores AG
DER VORSTAND
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