20/10 PERFECT VISION AG
Heidelberg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 und Bekanntmachung der Tagesordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die unterzeichneten Vorstände der 20/10 PERFECT VISION AG mit Sitz in Heidelberg (nachfolgend auch ‘Gesellschaft‘ genannt) laden Sie hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft am 13. Juli 2012 um 14:00 Uhr in die Kanzleiräume von GREENFORT Rechtsanwälte, Arndtstraße 28, 60325 Frankfurt
am Main, ein.
Bekanntmachung der Tagesordnung
Die Tagesordnung dieser ordentlichen Hauptversammlung wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung
zu erteilen.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
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5. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Das Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Ivan Kokeza, Zollikon, Schweiz, Abteilungsleiter für Projektentwicklung
bei Innoven Partners, Paris, Frankreich, beabsichtigt, sein Amt vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr
2010 niederzulegen. Daher muss als Ersatz für das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrates ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Herr Thomas Balland, Paris, Frankreich, Geschäftsführer bei IPSA, Paris, Frankreich, wird als Nachfolger für das ausscheidende
Aufsichtsratsmitglied, Herrn Ivan Kokeza, für den Rest von dessen Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt.
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Der nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Ausgelegte Unterlagen
Der festgestellte Jahresabschluss der 20/10 PERFECT VISION AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010, der Lagebericht für
die Gesellschaft, der Abschlussprüferbericht des Wirtschaftsprüfers für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 sowie der Bericht
des Aufsichtsrats der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2010 können in den Geschäftsräumen der 20/10 PERFECT VISION AG,
Bergheimer Straße 101a, 69115 Heidelberg, eingesehen werden. Auf Verlangen wird weiterhin jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen erteilt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Allgemeine Hinweise
1. |
Teilnahme, Bevollmächtigung
Jeder Aktionär, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen
und sein Stimmrecht während der Hauptversammlung auszuüben. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
während der Hauptversammlung müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen
gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen sowie an Aktionärsvereinigungen
oder andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, besteht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung ein
Textformerfordernis. Diese Empfänger von Vollmachten setzen gegebenenfalls eigene Formerfordernisse fest.
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2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft
zu richten:
Postanschrift: |
20/10 PERFECT VISION AG z.Hd. Herrn Ralf Mulflur Bergheimer Straße 101a 69115 Heidelberg
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Telefax: |
+49 (0) 6221 – 166690 |
E-Mail: |
ralf.mulflur@2010pv.com |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die rechtzeitig nach den Regeln des Aktienrechts unter einer dieser Adressen eingegangen
sind, wird die Gesellschaft unverzüglich nach ihrem Eingang nach Maßgabe des Aktiengesetzes zugänglich machen. Anderweitig
adressierte Ergänzungsverlangen und Anträge werden nicht berücksichtigt.
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3. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die rechtzeitig nach den Regeln des Aktienrechts bei der Gesellschaft eingegangen
sind, wird die Gesellschaft in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt machen und zuleiten. Bitte richten Sie Anträge
auf Ergänzung der Tagesordnung ebenfalls an die oben unter 2. genannte Anschrift.
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Mit freundlichen Grüßen
Ralf Mulflur
Vorstand
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Dr. Frieder Lösel
Vorstand
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