VGVD Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e. V.
VGVD Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. in Berlin gegründet
VGVD Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. / Schlagwort(e): Sonstiges Der VGVD – Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. – wurde im Rahmen der Gründungsversammlung vom 13.05.2015 gegründet und ist eingetragener Verein bei dem Amtsgericht – Registergericht – Charlottenburg. Der Sitz des Verbands ist in Berlin.
Der VGVD e.V. ist Deutschlands erster Zusammenschluss aktiver Gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Zweck des Verbands ist die Förderung und weitere wissenschaftliche Erschließung des Rechts der Kollektivvertretung von Anlegerinteressen. Der VGVD e.V. ist bestrebt, das Rechtsgebiet der Gemeinsamen Vertretung durch Förderung von Forschung, Ausbildung und Qualitätssicherung weiter zu etablieren.
Die gesetzgeberische Entscheidung, das Amt des Gemeinsamen Vertreters prinzipiell jeder natürlichen Person ohne Vermögens-, Qualifikations- oder Eignungsnachweis zu eröffnen, ist zwar aus dem Blickwinkel von Wettbewerbs- und Berufsfreiheit nachvollziehbar, hat jedoch auch zur Konsequenz, dass eine unprofessionelle Amtsausübung durch nicht hinreichend ausgebildete und geschäftsunerfahrene Personen zu einer Gefahr für die vertretenen Anleger werden kann. Ziel des Verbands ist es auch deshalb, den Markt mit nachgewiesener Expertise im Recht der gemeinsamen Vertretung zu unterstützen.
Der Verband wird durch den Vorstand vertreten:
2015-08-11 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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