Northwest Oil & Gas Trading Company, Inc.
Northwest Oil & Gas Trading Company, Inc.: Erläuterungen zu den Corporate News vom 17.01.2011 sowie weitere Informationen
Northwest Oil & Gas Trading Company, Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges Erläuterungen zu den Corporate News vom 17.01.2011 sowie weitere Informationen Da Informationsbedarf bei den Aktionären der NORTHWEST OIL & GAS TRADING COMPANY, INC. aufgetreten ist, nachfolgend einige Erläuterungen zu den Corporate News vom 17.01.2011:
1) Außerordentliche Hauptversammlung
Gründe für die Wahl des Ortes der a.o. Hauptversammlung:
TOP 1: Erwerb eigener Aktien
Gründe für diese Entscheidung sind: Die NWO plant ggfs. und des Weiteren die Fusion mit anderen Unternehmen oder den eventuellen Zukauf anderer Unternehmen. Diese Fusion bzw. Neuerwerb soll dann nicht in bar bezahlt werden, sondern können dann den Eigentümern der anderen Gesellschaft Aktien der NWO angeboten werden. Auch bestehen Überlegungen das Management personell zu verstärken und/oder die leitenden Personen mit Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen stärker an die Gesellschaft zu binden.
TOP 2: Genehmigtes Kapital
TOP 3: Wahlen Mitglieder Board of Directors
2) Beteiligung KANDAL OIL COMPANY Grundsätzlich unterliegen die Aktien für den Kauf der Anteile an der Fa. KANDAL OIL COMPANY einer Lock-Up / Verkaufssperre von 24 Monaten und sind dies vorerst reine Aktienzertifikate, also nicht girosammelfähig. Weitere Informationen: Die Zusammenarbeit mit Herrn RA Ziemba wurde aus internen Gründen beendet. Wichtiger Risikohinweis und Hinweis zur Implementierung einer freiwilligen internen Corporate-Governance-Regelung und eines Insiderverzeichnisses Der deutsche Corporate Governance Kodex gilt nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG. Der deutsche Freiverkehr/Open Market ist in diesem Sinne kein Börsensegment. Da die Aktien der NWO im deutschen Freiverkehr/Open Market gelistet sind, gilt demnach die NORTHWEST OIL & GAS TRADING COMPANY, INC. nicht als börsennotierte Gesellschaft im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG. Die Pflicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist auf die Gesellschaft daher nicht anwendbar. Die NORTHWEST OIL & GAS TRADING COMPANY, INC. möchte sich jedoch freiwillig einer internen Corporate-Governance-Regelung unterwerfen und hat hierzu eine freiwillige interne Regelung schriftlich fixiert, zu welcher auch das Führen eines sog. 'Insiderverzeichnisses' zählt. Des Weiteren ist zu beachten, dass für im deutschen Freiverkehr/Open Market gehandelte Aktien wichtige Anlegerschutzbestimmungen nicht gelten und z.B. keine Veröffentlichungspflichten für die Gesellschaften bestehen (wie z.B. die Ad-hoc-Publizitätspflicht). Es besteht daher das Risiko, dass wichtige und kursrelevante Informationen nicht veröffentlicht werden. Des Weiteren gelten u. a. nicht die Meldepflichten bei Erreichen von Beteiligungen in bestimmter Höhe (Schwellenwerte) gemäß WpHG, die Vorschriften zu Director's Dealings, die Verpflichtung zu Zwischenberichten sowie das Pflichtangebot bei Kontrollwechsel gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Zielgruppe für den Handel im Freiverkehr/Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse sind deshalb informierte, risikobewusste Investorengruppen bzw. qualifizierte Anleger gemäß deutschem Wertpapierprospektgesetz. Aufgrund der Nichtanwendbarkeit wichtiger Anlegerschutzbestimmungen im Freiverkehr/Open Market sollte sich ein Anleger deshalb des erhöhten Risikos einer Anlage in Aktien der NORTHWEST OIL & GAS TRADING COMPANY, INC. als im Freiverkehr/Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelter Gesellschaft bewusst sein. Disclaimer/Vorausschauende Aussagen: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot sowie der Verkauf von Wertpapieren der NORTHWEST OIL & GAS TRADING COMPANY, INC. kann in bestimmten Jurisdiktionen beschränkt sein. Jeder, der diese Mitteilung liest, sollte sich über rechtliche Beschränkungen informieren und diese beachten. Eine Reihe von Aussagen in dieser Mitteilung sind so genannte vorausschauende Aussagen gemäß den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Act von 1995. Diese Aussagen basieren auf gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen sowie derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Aussagen sind nicht auf historischem Hintergrund basiert und repräsentieren zukunftsorientierte Stellungnahmen und Annahmen, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen, welche in wesentlich unterschiedlichen Ergebnissen von denjenigen resultieren könnten, die in diesen zukunftsorientierten Stellungnahmen und Annahmen aufgeführt sind; einschließlich, aber nicht ausschließlich, bestimmter Verzögerungen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens mit Bezug auf den Beginn und die Dauer von Explorations- und Produktionsarbeiten, Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger und/oder unerwarteter Kosten, Rohstoffpreisschwankungen, Unsicherheit dass benötigtes Kapital rechtzeitig oder überhaupt beschafft werden kann, Änderungen der nationalen und lokalen Gesetze, Anfechtungen der Besitzrechte für die Liegenschaften, die Umwelt betreffende Gefahren, Betriebsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete geologische Formationen, Überflutungen und andere Naturkatastrophen, das Risiko unzureichender Versicherung oder der Unfähigkeit zum Abschluss einer Versicherung und andere Risiken sowie auch gänzlich unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungen der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen können, die in diesen Aussagen oder Annahmen ausdrücklich oder implizit angenommen wurden. Sämtliche erwähnten und nicht vorhersehbaren Risiken können auf die Geschäftsentwicklung und damit auf die Rendite der Gesellschaft einen wie auch immer gearteten Einfluss haben.
Magnolia, January 23rd, 2012 Ende der Corporate News 23.01.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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