Hansa Group AG
Hansa Group AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Hansa Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernlagebericht und der Lagebericht der Hansa Group AG für das Geschäftsjahr 2012 fehlerhaft sind: a) Die Hansa Group AG hat im Konzernlagebericht dargestellt, dass die Finanzkennzahlen von Kreditvereinbarungsklauseln (Covenants) aus Darlehensverträgen im Jahr 2012 “teilweise nicht eingehalten” worden seien, obwohl zum Abschlussstichtag sämtliche Kennzahlen verfehlt wurden. Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns so darzustellen sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. b) Die Hansa Group AG hat im Konzernlagebericht nicht über das Liquiditätsrisiko berichtet, das daraus resultiert, dass die Kennzahlen dieser Darlehensverträge am Abschlussstichtag verfehlt wurden. Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern ist. c) Im Konzernlagebericht fehlen die Angaben, dass bei einem “Reverse Factoring”-Vertrag mit der Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe von ursprünglich 20 Mio. EUR auf 12,5 Mio. EUR im Februar 2013 abgesenkt worden ist, dass bei einem Aval-Kredit gleichfalls mit der Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe von 20 Mio. EUR gleichfalls im Februar 2013 gestrichen worden ist und dass eine Kontokorrentkreditlinie der Portigon AG in Höhe von 15 Mio. EUR gekündigt worden ist. Das Unterlassen dieser Angaben verstößt gegen § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB, wonach auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten sind, eingegangen werden soll. a) Die Hansa Group AG hat im Lagebericht dargestellt,. dass die Finanzkennzahlen von Kreditvereinbarungsklauseln (Covenants) aus den der Tochtergesellschaft Waschmittelwerk Genthin GmbH gewährten Darlehensverträgen im Jahr 2012, für welche die Hansa Group AG Garantien übernommen hat, “teilweise nicht eingehalten” worden seien, obwohl zum Abschlussstichtag sämtliche Kennzahlen verfehlt wurden. Dies verstößt gegen § 289 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach der Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. b) Die Hansa Group AG hat im Lagebericht nicht über das Liquiditätsrisiko berichtet, das daraus resultiert, dass die Kennzahlen dieser Darlehensverträge am Abschlussstichtag verfehlt wurden. Dies verstößt gegen § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, wonach im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern ist. c) Im Lagebericht fehlen die Angaben, dass bei einem “Reverse Factoring”-Vertrag mit der Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe von ursprünglich 20 Mio. EUR auf 12,5 Mio. EUR im Februar 2013 abgesenkt worden ist, dass bei einem Aval-Kredit gleichfalls mit der Coface Finanz GmbH eine Kreditlinie in Höhe von 1,1 Mio. EUR gleichfalls im Februar 2013 gestrichen worden ist und dass eine Kontokorrentkreditlinie der Portigon AG in Höhe von 15 Mio. EUR gekündigt worden ist. Das Unterlassen dieser Angaben verstößt gegen § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB, wonach auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, eingegangen werden soll. Der Vorstand 2015-06-22 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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370653 2015-06-22 |