ABAKUS VC AG i.A.
Abakus VC AG i.A.: Mitteilung zum aktuellen Stand
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung an die Aktionäre der
Abakus VC AG i.A.
Bad Soden/Ts.
Damit ein einheitlicher Informationsstand aller Aktionäre der Abakus VC AG
i.A., Bad Soden/Ts., WKN 510 420, gewährleistet wird, teilen wir hierdurch
wie folgt mit:
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
wurde auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters mangels Masse durch
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg als Insolvenzgericht (Az. 106 IN
6765/02) abgewiesen. Die Gesellschaft gilt daher als aufgelöst gemäß § 262
Abs. 1 Ziff. 4 AktG.
Die Gesellschaft befindet sich somit gemäß § 264 Absatz 1 AktG im Stadium
der Abwicklung. Mit Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus vom
28.04.2004 (Az. 80 HRB 4963) wurde auf Antrag eines Aktionärs der
Gesellschaft die Nortrax Treuhand AG, Bremen, gemäß § 265 Absatz 3 AktG
zur Abwicklerin der Gesellschaft bestellt.
Die Abwicklerin vertritt die Gesellschaft gemäß § 269 Absatz 1 AktG
gerichtlich und außergerichtlich. Sie ist verpflichtet, die Abwicklung der
Gesellschaft vorzunehmen hat vorrangig dafür Sorge tragen, die laufenden
Geschäfte der Gesellschaft zu beenden, die Forderungen einzuziehen, das
übrige Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen. Soweit
es die Abwicklung erfordert, kann die Abwicklerin auch neue Geschäfte
eingehen. Außerdem hat sie Schadenersatzforderungen gegen ehemalige Organe
und Dritte zu prüfen. Die Abwicklerin wird zudem prüfen, unter welchen
Umständen eine Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft in Betracht kommen
kann.
Neben dieser Mitteilung erfolgt der Aufruf der Gläubiger gemäß § 267 AktG
durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Abwicklerin hat
unter Hinweis auf die Auflösung der Gesellschaft die Gläubiger aufzufordern,
ihre Ansprüche anzumelden. Eine Vermögensverteilung darf gemäß § 272
Absatz 1 AktG erst dann erfolgen, nachdem ein Jahr seit dem Tag verstrichen
ist, an dem der Aufruf der Gläubiger zum drittenmal bekannt gemacht ist. Nach
vorläufiger Beurteilung der vorliegenden Unterlagen verfügt die Abakus VC AG
über kein nennenswertes Vermögen. Soweit die Gesellschaft zur Durchführung
von Schadenersatz- oder sonstigen Forderungen Klage erheben müsste, so wird
ihr dies nur bei Gewährung von Prozesskostenhilfe oder durch Abschluss eines
Prozessfinanzierungsvertrages möglich sein.
Weitere Informationen sind über die Internet-Seite http://www.abakusvc.de
erhältlich.
Bad Soden am Taunus/Bremen, 19.8.2004
Abakus VC AG i.A.
Die Abwicklerin
Nortrax Treuhand AG
Kirchhuchtinger Landstraße 122
28259 Bremen
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 19.08.2004
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WKN: 510420; ISIN: DE0005104202; Index:
Notiert: Freiverkehr in Frankfurt und Stuttgart
191739 Aug 04
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