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SiC Processing GmbH: Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 285, 208 InsO
SiC Processing GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz Quasi-Ad-Hoc-Mitteilung der
SiC Processing GmbH, Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 285, 208 InsO Hirschau, 26. März 2013 – Der Sachwalter der SiC Processing GmbH, Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, hat heute dem Amtsgericht Amberg gemäß §§ 285, 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Damit müssen zunächst Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden. Dieser Schritt eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, ihren vertraglichen Verpflichtungen aus Dienstleistungs-, Liefer- und Arbeitsverträgen etc. nachzukommen und die daraus resultierenden Neumasseverbindlichkeiten zu bezahlen.
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Über die SiC Processing GmbH:
Ansprechpartner für Pressefragen: . Ende der Finanznachricht 26.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
205211 26.03.2013 |