Rena GmbH i.I.
Rena GmbH i.I.: Zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen
DGAP-News: Rena GmbH i.I. / Schlagwort(e): Ausschüttungen
1. Zweite Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren
Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die auf die im Rahmen der zweiten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote endgültig fest. Diese beträgt 4,163 % und entspricht damit der in der Pressemitteilung vom 2. März 2017 avisierten Quote. 2. Auszahlung an die Anleihegläubiger
– Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) EUR 42,95 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 41,61 auf die Hauptforderung und EUR 1,34 auf die Zinsen. – Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) EUR 44,66 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 41,61 auf die Hauptforderung und EUR 3,05 auf die Zinsen. Die Auszahlung durch die Zahlstelle an die Anleihegläubiger über das System der Clearstream Banking AG ist für den 14. Juli 2017 vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt dabei auf die Bestände vom 13. Juli 2017 mit Valuta 14. Juli 2017. Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen unter Beibehaltung der bisherigen wertpapierrechtlichen Kennungen folgende Auswirkungen: Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96) Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1) Die Abweichung bezüglich der Ausschüttungsbeträge auf die Zinsforderungen beider Anleihen ist begründet in der höheren Zinsforderung der Anleihegläubiger der zweiten Anleihe gegenüber jener der Anleihegläubiger der ersten Anleihe. Die höheren Zinsforderungen resultieren wiederum aus dem höheren Zinssatz der zweiten Anleihe und der unterschiedlichen Zinstermine im Verhältnis zum Tag der Insolvenzeröffnung. 3. Insgesamt erwartete Insolvenzquote; Verfahrensabschluss
05.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |