Rena GmbH i.I.
RENA GmbH i.I.: Vierte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1)
DGAP-News: Rena GmbH i.I.
/ Schlagwort(e): Insolvenz
Informationen für die Gläubiger im Insolvenzverfahren der RENA GmbH in Eigenverwaltung 1. Vierte Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. erfolgt, nachdem bereits drei Abschlagsverteilungen mit einer bislang erreichten Gesamtquote in Höhe von 11,08% stattgefunden haben, Mitte Mai 2022 eine vierte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Der für die vierte Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf € 7.750.072,12. Die auf die im Rahmen der vierten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote beträgt 2,208 %. Somit ergibt sich eine dann erreichte Gesamtausschüttungsquote von 13,288% 2. Auszahlung an die Anleihegläubiger Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der vierten Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I. vorinsolvenzlich emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) entfallen:
Um auszuschließen, dass im Wege der Abschlagsverteilung Zahlungen an nachrangige Gläubiger fließen, wird der jeweilige gemeinsame Vertreter eine Prüfung der einzelnen Forderungen der Anleihegläubiger vornehmen und sodann die Auszahlung der Anleihen 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) und 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) an die Anleihegläubiger veranlassen. Die Auszahlung auf die Anleihe erfolgt auf die Bestände vom 19. Mai 2022 (24:00 Uhr). Die Ausschüttung wird Mitte Juni 2022 beginnen. Um die Auszahlung vorzunehmen, fordern die gemeinsamen Vertreter die Anleihegläubiger daher dazu auf, sich bis spätestens zum 15. Juni 2022 sowohl für die Anleihe 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) als auch für die Anleihe 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) über das bereitgestellte Registrierungsformular unter https://onesquareadvisors.com/rena/ anzumelden. Sofern eine vollständige Registrierung bis zum 15. Juni 2022 erfolgt, kann ausgeschlossen werden, dass auf den Auszahlungskonten der gemeinsamen Vertreter negative Zinsen anfallen, die an die Anleihegläubiger weitergereicht werden müssten. Auch nach dem 15. Juni 2022 bleibt eine Registrierung der Anleihegläubiger weiterhin möglich, es kann bei den entsprechenden Auszahlungen allerdings dazu kommen, dass Abschläge aufgrund angefallener Negativzinsen vorgenommen werden müssen. Die One Square Advisors GmbH ist von den gemeinsamen Vertretern mit der Entgegennahme der Anmeldungen beauftragt. Die Auszahlungen erfolgen direkt durch den jeweiligen gemeinsamen Vertreter. Bei Rückfragen steht die One Square Advisors GmbH für die gemeinsamen Vertreter unter rena@onesquareadvisors.com zur Verfügung. 3. Insgesamt erwartete Insolvenzquote; Verfahrensabschluss Zum derzeitigen Zeitpunkt kann weder eine abschließende Einschätzung über die insgesamt zu erwartende Insolvenzquote noch über den voraussichtlichen Abschluss des Insolvenzverfahrens abgegeben werden. Die Verwertung des schuldnerischen Vermögens ist bereits weit vorangeschritten, dauert jedoch noch an.
19.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Rena GmbH i.I. |
Höhenweg 1 | |
78148 Gütenbach | |
Deutschland | |
ISIN: | DE000A1E8W96, DE000A1TNHG1 |
WKN: | A1E8W9 , A1TNHG |
Börsen: | Freiverkehr in Frankfurt |
EQS News ID: | 1357155 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |