MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft: zur Anleihe der eno energy GmbH, Ostseebad Rerik, (WKN A1H3V5) – Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 25. Februar 2016
DGAP-News: MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe Im Anschluss an die Anleihegläubigerversammlung vom 25. Februar 2016, in welcher über die Prolongation der ursprünglich am 30. Juni 2016 fälligen Anleihe entschieden wurde, hat die Emittentin die Maßnahmen umgesetzt, welche für die Verlängerung der Rückzahlungsfristen erforderlich waren. Die wesentlichen Vorgaben der Anleihegläubiger waren die Einrichtung eines beratenden Beirates und die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters. Darüber hinaus wurde die Einrichtung einer Treuhänderschaft beschlossen, welche im Interesse der Anleihegläubiger die Anteile an zwei Projektgesellschaften der Emittentin verwaltet und überwacht. Diese wurden als Sicherheit verpfändet und sollen auf diesem Wege die vollständige Rückzahlung der Anleihe wie auch die Zahlung der Zinsen absichern. 1. Bestellung eines beratenden Beirates Die Bestellung eines beratenden Beirates soll gewährleisten, dass die Geschäftsführung gerade in wirtschaftlichen Belangen auf externe Expertise zurückgreifen kann und insofern die Weichen, in einem schwieriger werdenden Marktumfeld, auf zukünftigen Erfolg gestellt werden. Um diesen Herausforderungen der Zukunft entgegentreten zu können, hat die Emittentin am 11. Mai 2016 ihren Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Einrichtung des Beirates ergänzt, welcher in quartalsmäßigen Sitzungen die wesentlichen wirtschaftlichen Eckdaten der eno-Gruppe begutachten, bewerten und daraus Handlungsempfehlungen für die Geschäftsführung und wirtschaftliche Leitung der eno Gruppe ableiten wird. Der Beirat setzt sich aus Herrn WP/StB Horst Mantay, geschäftsansässig MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, Herrn Andrew Murphy, geschäftsansässig Murphy & Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG, Riesstraße 2, 53113 Bonn, Herrn Dr. René Umlauft, geschäftsansässig René Umlauft GmbH Consulting for Energy & Industry, Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg und Herrn Dirk Wölwer, geschäftsansässig Gesellschaft für Unternehmens- und Personalberatung mbH, Kirschbaumweg 30, 50996 Köln, zusammen. Der Beirat nahm am 10. Juni 2016 seine Arbeit im Rahmen einer konstituierenden Sitzung auf. 2. Einrichtung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger Mit Vertrag vom 2. Mai 2016 wurde die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, geschäftsansässig in 10623 Berlin, Straße des 17. Juni 106-108, in Person ihres Geschäftsführers Herrn WP/StB Horst Mantay, zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger unter der oben genannten Anleihe bestellt. Dem gemeinsamen Vertreter kommen in erster Linie die Rechte und Pflichten zu, wie sie das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (SchVG) definiert. Neben der Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger im Verwertungsfall (dazu folgend unter Ziffer 3.), also der Einberufung und Durchführung von Gläubigerversammlungen hinsichtlich der Verwertung der gestellten Sicherheiten oder Bestellung von weiteren Sicherheiten, ist der gemeinsame Vertreter mit der Überwachung der Geschäftsführung der Emittentin betraut und wurde diesbezüglich mit umfassenden Informationsrechten ausgestattet. Diese umfassen, neben der regelmäßigen Einsichtnahme in die Unternehmensberichte und die Überwachung der wirtschaftlichen Eckdaten der Emittentin, auch das Recht zur Teilnahme an Kapitalmarktgesprächen und die Begleitung von Investorengesprächen. 3. Bestellung einer Treuhänderin Um die vollständige Rückzahlung der Anleihe und die Bedienung der Zinsansprüche sicherzustellen, wurde die Emittentin, dem Beschluss der Gläubigerversammlung vom 25. Februar 2016 folgend, dazu verpflichtet, die Kommanditanteile an zwei Projektgesellschaften als Sicherheit zu verpfänden. Diese Windkraftprojekte werden Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt mindestens 10 MW errichten und diesen Strom in das Energienetz einspeisen. Der diesbezüglich ebenfalls am 2. Mai 2016 abgeschlossene Treuhandvertrag und die am 20. Juni 2016 von der Emittentin unterzeichneten Verpfändungsvereinbarungen über die Kommanditanteile der genannten Gesellschaften, regelt die Verwaltung und Überwachung der bestellten Sicherheiten zugunsten der Anleihegläubiger. Da es sich um noch nicht realisierte Windenergieprojekte handelt und insoweit die Werthaltigkeit der Anteile im Verwertungsfall (zum 31. März 2018 – Fälligkeit der Anleihe) noch mit einer gewissen Unsicherheit belegt ist, hat sich die Treuhänderin im genannten Treuhandvertrag die Bestellung von Ersatzsicherheiten ausbedungen, sollten die Projektgesellschaften nicht bis zum 31. Dezember 2017 realisiert sein und Strom in das Energienetz einspeisen. Die Emittentin verfügt über Eigenbestandsgesellschaften mit einer Nennleistung von insgesamt 70 MW, aus welchen die Ersatzsicherheiten zu bestellen sind. 4. Vornahme einer 1%-igen-Sonderzahlung auf die Anleihe Die Emittentin hat den erforderlichen Geldbetrag, der für die Erfüllung der im Gläubigerbeschluss vom 25. Februar 2016 vorgesehenen Sonderzahlung/Prämie, in Höhe von einmalig EUR 10,- je nominal EUR 1.000,- der Anleihe, erforderlich ist und am 30. Juni 2016 fällig wird, auf einem Konto verwahrt. Die ausreichende Deckung dieses Kontos bestätigte das kontoführende Kreditinstitut mit Schreiben vom 22. Juni 2016, so dass die Prämie den Anleihegläubigern am 30. Juni 2016 ausgezahlt werden kann. 5. Voraussetzungen der Prolongation Mit Umsetzung der unter den Ziffern 1. bis 4. genannten Maßnahmen hat die Emittentin die Beschlussfassung für die Prolongation der Anleihe vom 25. Februar 2016 erfüllt. Berlin, 23. Juni 2016 MSW GmbH
2016-06-23 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |