MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft: MSW GmbH als Treuhänderin der Gläubiger der Anleihe der Penell GmbH i. I. (WKN: A11QQ8 / ISIN: DE000A11QQ82) – Corporate News i.S. Gläubigerversammlung ‘Penell’ vom 29. Juni 2017
DGAP-News: MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe Die Treuhänderin der Anleihe Penell begrüßt die am Donnerstag, 29.06.2017, auf der Zweiten Gläubigerversammlung erfolgte Abwahl des bisherigen Gemeinsamen Vertreters, der one square advisory services GmbH, sowie die Bestellung eines neuen Gemeinsamen Vertreters. Der ersten Gläubigerversammlung am 09.06.2017 sowie der zweiten Gläubigerversammlung am 29.06.2017 vorausgegangen waren gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Anleihegläubiger EMB Consulting SE einerseits und dem bisherigen Gemeinsamen Vertreter und dem Insolvenzverwalter Dr. Plathner andererseits. Letztere hatten sich geweigert, einem qualifizierten Einberufungsverlangen nachzukommen. Das Amtsgericht Darmstadt sowie das OLG Frankfurt am Main ebneten den Weg zu der nunmehrigen Gläubigerversammlung. Zwischen einzelnen Anleihegläubigern und dem bisherigen Gemeinsamen Vertreter ist die Verwertung aus vorhandenem Sicherungsgut umstritten. Der Treuhänder unterstützt dabei die Position der Anleihegläubiger. Diverse Gläubiger halten die in Ansatz gebrachten Verwertungskosten für die Verwertung der Kupferkabel-Trommeln in Höhe von mehr als 200.000,00 EUR für nicht nachvollziehbar. Der Anleihegläubiger EMB Consulting SE, in sämtlichen Verfahren vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Spachmüller aus der Kanzlei Loichinger in Neumarkt, hat vor diesem Hintergrund die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zur Untersuchung dieser Vorfälle bei dem Insolvenzgericht Darmstadt beantragt. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden. Zum neuen Gemeinsamen Vertreter wurde Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Ernst Geißlreiter, Schwabach, gewählt. Die Treuhänderin verbindet mit dem Wechsel des Gemeinsamen Vertreters die Hoffnung, dass dadurch die Klärung der Eigentumsverhältnisse am Warenlager – welches als Sicherheit der Anleihegläubiger dient – beschleunigt wird und die Treuhänderin die erforderliche Unterstützung im Rahmen des diesbezüglich angestrengten Prozesses gegen den Insolvenzverwalter erhält, sodass dieses Verfahren schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden kann.
06.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |