United Internet AG
United Internet AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
United Internet AG
/ Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
United Internet-Tochter 1&1 Telecom weitet Glasfaser-Angebot aus und vertieft Zusammenarbeit mit 1&1 Versatel und Deutsche Telekom Zu diesem Zweck haben 1&1 Versatel und 1&1 ebenfalls am 15. Februar 2021 eine Rahmenvereinbarung mit der Telekom Deutschland GmbH (“Deutsche Telekom“) abgeschlossen (“Rahmenvereinbarung“). Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass 1&1 ihren bislang unmittelbar mit der Deutschen Telekom bestehenden VDSL-Vertrag, dessen Laufzeit am 31. März 2021 endet, nicht mehr nutzen wird. Stattdessen wird die Deutsche Telekom beginnend am 1. April 2021 1&1 Versatel mit FTTH- und VDSL-Anschlüssen versorgen. Die neue Rahmenvereinbarung löst den bisher bestehenden VDSL-Vertrag zwischen Deutsche Telekom und 1&1 Versatel (Layer 2) und den bisher bestehenden VDSL-Vertrag zwischen Deutsche Telekom und 1&1 (Layer 3) ab und ersetzt diese Verträge durch einen Kontingentvertrag Layer 2, Layer 3/WIA und FTTH. Durch die Zusammenlegung der Kontingentverträge können technische und prozessuale Synergien optimierend gesteuert und somit Leerkapazitäten vermieden werden. Seit 2017 werden darüber hinaus konzerninterne Wertschöpfungsanteile durch die unmittelbare Nutzung des 1&1 Versatel-eigenen Transportnetzes generiert. 1&1 bezieht so auch zukünftig gebündelte Vorleistungsprodukte von 1&1 Versatel. Durch den Intercompany-Vertrag zwischen 1&1 Versatel und 1&1 hat 1&1 neben dem Zugriff auf FTTH-Anschlüsse führender City Carrier nun auch Zugang zu 750.000 FTTH-Anschlüssen der Deutschen Telekom. Die Zahl der vermarktbaren FTTH-Anschlüsse der Deutschen Telekom soll sich in den nächsten Jahren um durchschnittlich 2 Mio. Haushalte jährlich erhöhen. Damit wird gewährleistet, dass 1&1 ihren Kunden eine höhere FTTH-Reichweite anbieten kann als bisher. Die FTTH-Anbindung ermöglicht Internet-Geschwindigkeiten mit Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s. Bis zur flächendeckenden FTTH-Versorgung wird VDSL/Vectoring angeboten. Die Laufzeit des Intercompany-Vertrags ist synchron zur Vertragslaufzeit mit der Deutschen Telekom. 1&1 Versatel wird die von der Deutschen Telekom über die Rahmenvereinbarung bezogenen kombinierten Leistungen im Wesentlichen zu den mit der Deutschen Telekom vereinbarten (in weiten Teilen regulierten) Preisen über den Intercompany-Vertrag an 1&1 weitergeben. Für die von 1&1 Versatel gegenüber 1&1 seit 2017 erbrachten, erforderlichen Netzleistungen (Layer 2) zahlt 1&1 konzerninterne Verrechnungspreise (Kostenersatz einschließlich eines marktüblichen Aufschlags), welche jedoch für 1&1 insgesamt eine Ersparnis gegenüber einem Direktbezug gebündelter Vorleistungsprodukte bei der Deutschen Telekom darstellt. 1&1 trägt überdies die Verwaltungskosten, die auf Seiten von 1&1 Versatel aufgrund der Verwaltung des Intercompany-Vertrags und des Weiterleitens der unter der Rahmenvereinbarung bezogenen Leistungen entstehen (Kostenersatz einschließlich eines marktüblichen Aufschlags). Es wird erwartet, dass sich die von 1&1 an 1&1 Versatel unter dem Intercompany-Vertrag zu zahlenden Netzleistungs- sowie Verwaltungskosten zuzüglich der konzerninternen Verrechnungspreise auf einen Betrag in Höhe von ca. EUR 50 Mio. jährlich belaufen werden. Hinzu kommen die mit der Deutschen Telekom in der Rahmenvereinbarung vereinbarten Entgelte, die von 1&1 Versatel an 1&1 ohne Aufschlag weiterbelastet werden. Die 1&1 Drillisch AG übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung für die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen von 1&1 gegenüber 1&1 Versatel. 1&1 Versatel ist danach verpflichtet, fällige Zahlungsforderungen zunächst bei 1&1 geltend zu machen und nur sekundär bei der 1&1 Drillisch AG einzufordern. Sämtliche für den Abschluss der Rahmenvereinbarung und des Intercompany-Vertrags erforderlichen Gremienzustimmungen auf Seiten der United Internet AG und ihrer Tochtergesellschaften wurden erteilt. Die Rahmenvereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde. Montabaur, 16. Februar 2021 United Internet AG
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