vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
ISIN DE 000 520 470 5 WKN 520 470
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie hiermit zu der am
Dienstag, dem 20. August 2013, um 10:30 Uhr
in der Kongressetage (6. Etage) des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Bockenheimer Anlage 15
60322 Frankfurt am Main
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnungspunkte:
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers
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5. |
Entzug des Vertrauens durch die Hauptversammlung gegenüber einem Mitglied des Vorstands
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TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage
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des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB,
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des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie
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des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
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Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft,
Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter http://www.vwd.com/hv2013
zum Download bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
a) |
den Mitgliedern des Vorstands Edmund J. Keferstein und Albrecht Kiel für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen;
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b) |
den Mitgliedern des Vorstands Spencer Bosse und Dr. Andreas Dahmen für das Geschäftsjahr 2012 keine Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
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5. |
Entzug des Vertrauens durch die Hauptversammlung gegenüber einem Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Spencer Bosse durch Beschluss der Hauptversammlung das
Vertrauen zu entziehen.
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I. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
erforderlich. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder von einem
Kreditinstitut gegen Einreichung von Aktien ausgestellt werden. In jedem Fall hat sich der Nachweis auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, somit auf den 30. Juli 2013 (0:00 Uhr) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 7. Tag vor der Hauptversammlung,
somit dem 13. August 2013 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft c/o Bankhaus Gebr. Martin AG Kirchstr. 35 73033 Göppingen Fax. 07161 / 969317 E-Mail: bgross@martinbank.de
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Für den nachgewiesenen Anteilsbesitz erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Zwecks Erfüllung der vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen werden die Aktionäre gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr
jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.
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II. |
Stimmrechtsvertretung und Nachweis
Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Der Nachweis der Bevollmächtigung muss am Tag der Hauptversammlung vorgelegt oder
der Gesellschaft an die unter Ziffer I aufgeführte Adresse übermittelt werden.
Als Service bieten wir unseren Aktionären wieder an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bei Abstimmungen über Beschlussvorschläge,
zu denen keine ausdrücklichen Weisungen erteilt wurden, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.
Nähere Einzelheiten zur Anmeldung, zur Vollmachtserteilung und zum Nachweis der Bevollmächtigung erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.vwd.com/hv2013 einsehbar.
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III. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
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1. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG
Anträge (einschl. Gegenanträge) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft Abteilung: Investor Relations Tilsiter Straße 1 60487 Frankfurt am Main Telefax: (069) 50701-114 E-Mail: hauptversammlung2013@vwd.com
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum 5. August 2013 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers im Internet
unter http://www.vwd.com/hv2013 unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
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2. |
Ergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzungsverlangen).
Ergänzungsverlangen sind an die in Ziffer 1. genannte Adresse zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung, somit bis zum 20. Juli 2013 (24:00 Uhr), zugehen.
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3. |
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung können Aktionäre oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnungspunkte erforderlich sind. Da der Hauptversammlung auch
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die Auskunftspflicht des Vorstands auch auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
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Nähere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre (Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie dem Auskunftsrecht
in der Hauptversammlung) sind im Internet unter http://www.vwd.com/hv2013 einsehbar.
IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 124a S. 1 Nr. 4 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf
25.754.577 mit insgesamt 25.754.577 Stimmrechten. Von den 25.754.577 insgesamt ausgegebenen Aktien werden zum Zeitpunkt der
Einberufung 1.000 von der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft selbst gehalten (eigene Aktien). Aus den eigenen
Aktien stehen der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft keine Stimmrechte zu. Die Anzahl der in der Hauptversammlung
stimmberechtigten Aktien beträgt demnach zum Zeitpunkt der Einberufung 25.753.577 Stück.
V. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)
Die Inhalte der Einberufung, die Erläuterungen zu Tagesordnungspunkten, zu denen kein Beschluss gefasst wird, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
sind im Internet unter http://www.vwd.com/hv2013 einsehbar.
Frankfurt am Main, im Juli 2013
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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