STRABAG AG
Köln
– ISIN: DE000A0Z23N2//WKN: A0Z23N –
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der
85. Ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 28. Juni 2013, 10:00 Uhr,
im Congress-Centrum Ost Koelnmesse – Congress-Saal, 4. OG, Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31.
Dezember 2012, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft (www.strabag.de) unter ‘Investor Relations, Hauptversammlung’ eingesehen werden.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt
1 ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen bereits gebilligt hat.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 26.285.600,00 EUR eine Dividende
in Höhe von 1,04 EUR je gewinnberechtigter Stückaktie (= 4.191.200,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 22.000.000,00
EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 94.400,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
(= Gewinnvortrag).
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Mit Ablauf der Ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2013 endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen, von denen acht von den Anteilseignern
zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der Satzung wird die Wahlperiode durch die Hauptversammlung festgelegt. Die Wahl soll bis zum Ende
der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Die Amtsperiode
von nur einem Jahr dient dazu, die Mandatsperioden im STRABAG Konzern insgesamt zu vereinheitlichen. Die Amtszeit der von
den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats bleibt unberührt.
Herr Dr. Thomas Birtel hat sein Mandat als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 28. Juni 2013 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Vorstand ausscheiden. Die STRABAG SE als Aktionärin, die
mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dr. Thomas
Birtel als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat macht sich diesen Vorschlag zu eigen.
Der Aufsichtsrat schlägt insgesamt vor, als Vertreter der Anteilseigner folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, deren
Amtszeit mit Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2013 beginnt:
a) |
Dr. Thomas Birtel, Mülheim an der Ruhr, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der STRABAG SE, Villach (Österreich),
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b) |
Dipl.-Ing. Roland Jurecka, Leonding (Österreich), i. R. (ehemaliges Mitglied des Vorstands der STRABAG SE, Villach (Österreich)),
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c) |
Dr. Peter Krammer, Wien (Österreich), Mitglied des Vorstands der STRABAG SE, Villach (Österreich),
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d) |
Dr. Jürgen Kuchenwald, Köln, i. R. (ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der STRABAG AG, Köln),
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e) |
Ing. Fritz Oberlerchner, Wien (Österreich), Leitender Angestellter der STRABAG AG, Spittal an der Drau (Österreich),
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f) |
Elke Plaßwilm, Köln, i. R. (ehemalige Leiterin des Zentralbereichs Revision der STRABAG SE, Villach (Österreich)),
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g) |
Dr. Götz Sadtler, Bonn, Rechtsanwalt,
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h) |
Dipl.-Kfm. Werner Schneider, Senden, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Sozietät Schneider, Geiwitz & Partner, Neu-Ulm.
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Die Wahl erfolgt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.
Herr Dr. Kuchenwald wird bei seiner Wahl die vom Aufsichtsrat festgelegte Regelaltersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder geringfügig
überschreiten. Da die neue Wahlperiode auf ein Jahr begrenzt ist, wird die mit der Wiederwahl von Herrn Dr. Kuchenwald gesicherte
Kontinuität höher bewertet als das Überschreiten der Altergrenze.
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
Seit 1. April 2012 wird der elektronische Bundesanzeiger einheitlich unter dem Namen ‘Bundesanzeiger’ weitergeführt. Vor diesem
Hintergrund ist die Satzung der Gesellschaft in § 3 Abs. 1 anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
‘Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist.’
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ERGÄNZENDE ANGABEN
Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat als Anteilseignervertreter vorgeschlagenen Kandidaten sind bei
den nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter
b) aufgeführten Gesellschaft Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
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Dr. Thomas Birtel
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a) |
Ed. Züblin AG, Stuttgart STRABAG AG, Spittal an der Drau (Österreich), stellv. Vorsitzender VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover
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b) |
N.V. STRABAG Benelux S.A., Antwerpen (Belgien), Verwaltungsrat Vorsitzender STRABAG Sp. z o.o., Warschau (Polen) STRABAG MML. Kft., Budapest (Ungarn)
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Dipl.-Ing. Roland Jurecka
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a) |
Ed. Züblin AG, Stuttgart Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich)
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b) |
Autostrada Wielkopolska S.A., Poznan (Polen), stellv. Vorsitzender
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Dr. Peter Krammer
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a) |
Ed. Züblin AG, Stuttgart STRABAG AG, Spittal an der Drau (Österreich)
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b) |
STRABAG Sp. z o.o., Warschau (Polen) STRABAG Zrt., Budapest (Ungarn) STRABAG MML. Kft., Budapest (Ungarn)
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Dr. Jürgen Kuchenwald
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a) |
Ed. Züblin AG, Stuttgart, Vorsitzender Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich), stellv. Vorsitzender
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b) |
keine
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Ing. Fritz Oberlerchner
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a) |
Andritz AG, Graz (Österreich)
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b) |
keine
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Elke Plaßwilm
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Dr. Götz Sadtler
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a) |
Ed. Züblin AG, Stuttgart Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich) ThyssenKrupp Marine Systems GmbH, Kiel (vormals Howaldtswerke – Deutsche Werft GmbH)
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b) |
keine
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Dipl.-Kfm. Werner Schneider
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a) |
Ed. Züblin AG, Stuttgart Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich)
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b) |
keine
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WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 4.030.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 4.030.000 Stück.
Umschreibungsstopp (Technical Record Date)
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Bitte beachten Sie, dass vom 24. Juni 2013 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) aus abwicklungstechnischen
Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache
bei der Gesellschaft angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung
muss der STRABAG AG spätestens sechs Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am 21. Juni 2013 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugegangen sein:
STRABAG AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 anmeldestelle@computershare.de
Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um frühzeitige Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft.
Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Teilnahmevoraussetzungen dar.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut
oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt,
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere
ihnen nach § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen evtl. Widerruf
der Vollmacht. Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären
zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt werden. Der Nachweis der Vollmacht kann der Gesellschaft an die nachfolgend genannte
Adresse übermittelt werden:
STRABAG AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 StrabagAG-HV2013@computershare.de
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten
oder Unternehmen, von Aktionärsvereinigungen und diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten
zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden.
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen
Gebrauch machen. Die Erteilung der Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2013 (24:00 Uhr) in Textform unter
der im Abschnitt ‘Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten’ genannten Adresse zugegangen sein. Auch nach
diesem Zeitpunkt können weiterhin noch per E-Mail sowie während der Hauptversammlung die Erteilung der Vollmachten an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie Weisungen an
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung von Vollmachten
und Weisungen sowie den Nachweis über die Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter die
bereits benannte E-Mail-Adresse (StrabagAG-HV2013@computershare.de) an.
Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
das Formular zu verwenden, welches zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandt wird.
Weitere Angaben zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.strabag.de, Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, § 127, § 131 ABS. 1 AKTIENGESETZ
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen,
das entspricht 19.231 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 28. Mai 2013 (24:00
Uhr), zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige
Verlangen an folgende Adresse zu richten:
STRABAG AG Vorstandsbüro Siegburger Straße 241
50679 Köln
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Anträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden (Gegenanträge). Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich
an die nachfolgende Adresse zu richten:
STRABAG AG Vorstandsbüro Siegburger Straße 241 50679 Köln Fax: +49 221 824-2509 elisabeth.hannen@strabag.com
Gegenanträge müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 13. Juni 2013 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Später eingehende oder
anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Die vorstehenden Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Adresse zu übersenden, an die auch Ergänzungsanträge
zur Tagesordnung zu richten sind. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht
bleibt hiervon unberührt.
VERÖFFENTLICHUNG AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG erhalten Sie
auch auf unserer Internetseite (www.strabag.de, Investor Relations/Hauptversammlung).
Auf der genannten Internetseite erhalten Aktionäre zudem die Informationen nach § 124a AktG.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
auch zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt.
Köln, im Mai 2013
Der Vorstand
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