Sto SE & Co. KGaA
Sto SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2022 in Stühlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Sto SE & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ergänzende Unterlagen zu TOP 8:
Lebenslauf zum Wahlvorschlag als
|
Geburtsjahr: | 1966 |
Geburtsort: | Halmstad, Schweden |
Nationalität: | schwedisch |
Wohnort: | München |
Beruflicher Werdegang:
2019 – heute | Geschäftsführerin, GIWA Immobilien GmbH |
2019 – heute | Geschäftsführerin, GIWA Verwaltungs GmbH |
2019 – heute | Leiterin Family Office, GIWA Management GmbH & Co. KG |
2012 – 2019 | Geschäftsführerin, N4 Beteiligungsgesellschaft mbH, München |
2002 – 2019 | Investment Manager/Leiter Family Office, Neugebauer Family Office, München |
1995 – 2002 | Leiter Controlling, Schulz von Siemens Vermögensbetreuung GmbH |
1994 – 1995 | Chefsekretärin, Dürr com.soft GmbH, München |
1986 – 1994 | Chefsekretärin/Controlling, Klenner Effektenberatung GmbH, München |
Ausbildung:
1985 – 1986 | Internationale Chefsekretärin, Universität Stockholm |
1985 | Abitur, Sannarpsskolan, Halmstad/Schweden |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
STO Management SE, Stühlingen, Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Finanzausschusses;
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
–
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Mitglied des Kuratoriums, Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP
Partnerin, Investment Advisers/Private Equity, Mackewicz & Partner, München
Mitglied des Beirats, Matador Partners Group AG, Sarnen/Schweiz
Zu TOP 8.2:
Lebenslauf zum Wahlvorschlag als
Mitglied des Aufsichtsrats
der Sto SE & Co. KGaA
Frau Catharina van Delden
Geburtsjahr: | 1984 |
Geburtsort: | München |
Nationalität: | deutsch |
Wohnort: | München |
Beruflicher Werdegang:
Seit 2022 | Unternehmensberaterin |
2008 – 2021 | Mitbegründerin und Geschäftsführerin, innosabi GmbH, München |
2013 – 2021 | Mitglied des Präsidiums und Schatzmeisterin, Bitkom e.V., Berlin |
2019 | Mitglied der Gründungskommission, Agentur für Sprunginnovation; Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin |
2005 – 2008 | Werkstudentin, Osram GmbH, München, und Osram India, Delhi |
2008 | Praktikantin, Anheuser-Busch InBev Germany |
Ausbildung:
2009 – 2010 | MBA, Innovation and Business Creation, TU München, UC Berkeley, HHL |
2005 – 2008 | B. Sc., Business Administration and Life&Food Sciences, TU München |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
–
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
–
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
2021 – heute | Mitglied des Beirats, Laya Technologies GmbH, München |
2021 – heute | Mitglied des Beirats, cavago Pte. Ltd., Singapore |
2021 – heute | Mitglied des Beirats, innosabi GmbH, München |
2017 – heute | Mitglied des Beirats Süd, Deutsche Bank, München |
Zu TOP 8.3:
Lebenslauf zum Wahlvorschlag als
Mitglied des Aufsichtsrats
der Sto SE & Co. KGaA
Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer
Geburtsjahr: | 1954 |
Geburtsort: | Hannover |
Nationalität: | deutsch |
Wohnort: | Überlingen/Bodensee |
Beruflicher Werdegang:
2017 – heute | Selbstständige Unternehmensberaterin |
2009 – 2017 | Geschäftsführerin/CFO, Putzmeister Holding GmbH, Aichtal und CEO, Putzmeister Concrete Pumps GmbH, Aichtal |
2003 – 2009 | Geschäftsführerin, Alcan Packaging Singen GmbH, Singen und General Manager (CEO) Aluminiumfolien Schweiz AG |
2000 – 2003 | Kaufmännische Geschäftsführerin, Alcan Packaging Singen GmbH, Singen |
1998 – 2000 | Direktor Finanzen & Informations-Technologien Lawson Mardon Singen GmbH und Lawson Mardon Kreuzlingen AG; Controllerin der Business Unit Verpackungen Europa der Aluminiumverarbeitung der Alusuisse Lonza AG |
1993 – 1998 | Leitung Finanzen, IT und Logistik, Braun AG, Kronberg (Vertriebsgesellschaften Europa und Nordamerika) |
1990 – 1993 | Manager, Werksberichtswesen Braun AG, Kronberg |
1989 – 1990 | Manager, IT Systeme Finanzen Braun AG, Kronberg (Braun Gruppe weltweit) |
1987 – 1989 | Manager, Planung, Konsolidierung, Berichtswesen Braun AG, Kronberg (Braun Gruppe weltweit) |
1985 – 1986 | Financial Analyst Braun AG, Kronberg, (Braun Gruppe weltweit) |
Ausbildung:
1985 | Promotion, Georg August Universität Göttingen |
1980 – 1981 | MBA, Queens University Kingston, Ontario/Kanada |
1975 – 1979 | Studium der Wirtschaftswissenschaften, Göttingen |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
STO Management SE, Stühlingen, Vorsitzende Prüfungsausschuss, Mitglied des Aufsichtsrats
R-Stahl AG, Waldenburg, Vorsitzende Prüfungsausschuss, Mitglied des Aufsichtsrats
Goldhofer AG, Memmingen, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
–
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Samariterstiftung / Nürtingen, Stiftungsrätin, Vorsitzende des Finanzausschusses
Stiftung Zeit für Menschen, Nürtingen, Stiftungsrätin
Verwaltungsrätin Samariter GmbH, Nürtingen
Zu TOP 8.4:
Lebenslauf zum Wahlvorschlag als
Mitglied des Aufsichtsrats
der Sto SE & Co. KGaA
Herr Prof. Dr. Klaus Peter Sedlbauer
Geburtsjahr: | 1965 |
Geburtsort: | Tegernsee |
Nationalität: | deutsch |
Wohnort: | Rottach-Egern |
Beruflicher Werdegang:
Seit 2014 | W3 Professur für Bauphysik in der Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt, Technische Universität München |
2007 – 2014 | Kooptiertes Mitglied der Fakultät „Architektur und Stadtplanung“, Universität Stuttgart |
2006 | Ruf an die Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich Ruf an die Eidgenössische Material- und Prüfanstalt, Dübendorf; Ruf abgelehnt |
2003 – 2014 | W3 Professur für Bauphysik in der Fakultät Bau- und Umweltwissenschaften, Universität Stuttgart |
2003 – 2022 | Leiter des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik, Stuttgart |
2003 | Professor für das Lehrgebiet „konstruktive Bauphysik und Gebäudetechnik“ an der Fachhochschule Rosenheim (50%) |
2001 – 2003 | Stv. Leiter des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik am Standort Holzkirchen |
1992 – 2001 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart und Holzkirchen |
Ausbildung:
2001 | Promotion, Universität Stuttgart |
1992 | Diplomprüfung im Fach Physik, Ludwigs-Maximilians-Universität München |
1986 – 1992 | Studium der Physik, Ludwig-Maximilians-Universität München |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
–
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
–
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Mitwirkung in fachbezogenen Gremien
Mitglied im Beirat, agn Niederberghaus + Partner GmbH, Ibbenbüren
Inhaber des Lehrstuhls für Bauphysik der Technischen Universität München
Zu TOP 8.5:
Lebenslauf zum Wahlvorschlag als
Mitglied des Aufsichtsrats
der Sto SE & Co. KGaA
Frau Kirsten Stotmeister
Geburtsjahr: | 1984 |
Geburtsort: | Hanover, NH, USA |
Nationalität: | deutsch / USA |
Wohnort: | Waldshut-Tiengen |
Beruflicher Werdegang:
2021 – heute | Family Office Leiterin Finanzen/Treasury, OTS Vermögensverwaltungs GmbH, Stühlingen |
2017 – 2020 | Family Office Leiterin Finanzen/Treasury, Stotmeister Beteiligungs GmbH, Stühlingen |
Ausbildung:
2018 – heute | Promotionsstudium, Zeppelin University, Friedrichshafen |
2013 – 2015 | M.A. Corporate Management and Economics, Friedrichshafen |
2010 – 2013 | B. Sc. ZFH Business Administration |
2008 – 2010 | Studium der Wirtschaftswissenschaften, Universität Zürich |
2004 – 2007 | Diplom-Stilistin und -Modelistin, International University of Art for Fashion ESMOD |
2003 | Abitur, Kolleg St. Blasien |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
–
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
–
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
–
Zu TOP 8.6:
Lebenslauf zum Wahlvorschlag als
Mitglied des Aufsichtsrats
der Sto SE & Co. KGaA
Herr Peter Zürn
Geburtsjahr: | 1959 |
Geburtsort: | Bad Mergentheim |
Nationalität: | deutsch |
Wohnort: | Bretzfeld-Weißlensburg |
Beruflicher Werdegang:
Seit 2022 | Unternehmensberater, Kaufmann |
2020 – 2021 | Austritt aus der Konzernführung und beratende Funktion, Würth Gruppe |
2009 – 2020 | Mitglied der Konzernführung der Adolf Würth GmbH & Co. KG |
2003 – 2009 | Sprecher der Geschäftsleitung, Adolf Würth GmbH & Co. KG |
1997 | Mitglied Führungskonferenz, Würth-Gruppe und Divisionsleiter Auto Welt |
1990 – 2003 | Geschäftsführer, Adolf Würth GmbH & Co. KG und Divisionsleiter Auto |
1986 – 1990 | Geschäftsführer, Würth Australien |
1982 – 1983 | Würth Spanien |
1981 | Exportabteilung Adolf Würth GmbH & Co. KG |
Ausbildung:
1979 – 1981 | Ausbildung Industriekaufmann, Adolf Würth GmbH & Co. KG |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats, STO Management SE, Stühlingen
Mitglied des Verwaltungsrats, PERI SE, Weißenhorn
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Verwaltungsrats, Autocom Diagnostic Partner AB, Trollhättan/Schweden
Mitglied des Verwaltungsrats, Northern Safety Company Inc., Frankfort, NY/USA
Mitglied des Verwaltungsrats, Wuerth Tangerang City/Indonesien
Mitglied des Verwaltungsrats, Saudi Arabia LLC, Riyadh/Saudi-Arabien
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
Mitglied des Beirats der Peri Gruppe
Zu TOP 8.7:
Lebenslauf zum Wahlvorschlag als
Ersatzmitglied des Aufsichtsrats
der Sto SE & Co. KGaA
Herr Christof Brößke
Geburtsjahr: | 1957 |
Geburtsort: | Wuppertal |
Nationalität: | deutsch |
Wohnort: | Singen |
Beruflicher Werdegang:
Seit 1992 | Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schrade & Partner Rechtsanwälte PartmbB, Villingen-Schwenningen |
1986 – 1992 | Akademischer Rat an der Universität Bayreuth |
1985 – 1986 | Mitarbeiter Abteilung für Forschungsverträge, Fraunhofer-Gesellschaft, München |
Ausbildung:
1985 | Zweites juristisches Staatsexamen, München |
1982 – 1985 | Referendariat Bayern (München/Landshut) |
1981 | Erstes juristisches Staatsexamen, München |
1976 – 1981 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
–
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
–
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
–
III. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung. |
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE hat mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 1, Absatz 2 COVID-19-Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Zum Zeitpunkt der Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE und des Aufsichtsrats über die Durchführung der Hauptversammlung im April 2022 war ein Ende der pandemischen Entwicklung des Infektionsgeschehens noch nicht abzusehen. Es war daher zu befürchten, dass die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus auch zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung noch anhalten könnte. Um der weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken, ist es jedoch weiterhin entscheidend, auf vermeidbare physische Kontakte möglichst zu verzichten. Daher sind die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat der Auffassung, dass es dem Interesse und dem Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter und auch der Allgemeinheit dient, die diesjährige Hauptversammlung so zu gestalten, dass möglichst wenige Menschen an einem Ort physisch zusammentreffen. Dies ist nach Ansicht der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE und des Aufsichtsrats nur durch das Gebrauchmachen von der durch das COVID-19-Gesetz geschaffenen Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung gewährleistet. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher leider ausgeschlossen.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung live in Bild und Ton – wie in den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben – über das über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung gestellte Aktionärsportal zu verfolgen, ihre Aktionärsrechte wahrzunehmen und – soweit vorhanden – ihre Stimmen abzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Teilnahme an der Hauptversammlung im aktienrechtlichen Sinne darstellt.
Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Stammaktionäre erfolgt – auch im Falle einer Bevollmächtigung Dritter – ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird über das Aktionärsportal im Wege der elektronischen Kommunikation eine Möglichkeit zur Einreichung von Fragen eingeräumt. Des Weiteren haben Aktionäre, die ihre Stimme abgegeben haben, die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung die Inhaber von Stammaktien (Namensaktien) berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des Sonntag, den 19. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse angemeldet haben:
Sto SE & Co. KGaA
|
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind nach § 13 Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Alternativ ist ein Nachweis des Letztintermediärs gemäß § 67c AktG ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Mittwoch, den 1. Juni 2022 (00:00 Uhr MESZ), (sog. Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) müssen der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 15. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Sto SE & Co. KGaA
|
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und – im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) – des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und sich frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Allen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts – soweit vorhanden – berechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten (siehe dazu den nachfolgenden Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“) werden Zugangskarten für die Hauptversammlung von der Anmeldestelle übersandt. Zugangskarten zur Hauptversammlung werden auf dem Postweg zugesandt. Auf jeder Zugangskarte ist ein Passwort abgedruckt, das für die Nutzung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Aktionärsportals benötigt wird.
Nachweisstichtag gemäß § 123 Abs. 3 Aktiengesetz und dessen Bedeutung
Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die Teilnahme der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) an der virtuellen Hauptversammlung nur derjenige als Aktionär, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bemisst sich dabei bei Inhabern von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) ausschließlich nach dem Anteilsbesitz der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) zum Nachweisstichtag. Aus dem Nachweisstichtag resultiert keine Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. etwaige Veränderungen des Anteilsbesitzes oder Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Vorzugsaktien (Inhaberaktien) besitzen und erst danach Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) werden, sind nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn, sie lassen sich von Aktionären, die zur Teilnahme berechtigt sind, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien).
Verfahren für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl während der Hauptversammlung sowie Widerspruchsrecht
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen die Hauptversammlung über das Internet zu verfolgen und ihre Stimmen – soweit ein Stimmrecht besteht – im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und – im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) – ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Am 22. Juni 2022 können sich die Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten über das Aktionärsportal anmelden und die Hauptversammlung ab deren Beginn verfolgen. Erforderliche Zugangsdaten sind die Zugangskartennummer und ein Passwort. Beide Angaben befinden sich auf der Zugangskarte in dem farbig hinterlegten Kasten. Das Aktionärsportal ermöglicht während der Hauptversammlung unseren Aktionären, die Hauptversammlung in ihrer gesamten Länge zu verfolgen und ihre – soweit ein Stimmrecht besteht – Stimmen abzugeben. Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Stimmen – soweit vorhanden – bis zum Beginn der Abstimmung auf den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu übertragen. Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes haben die Aktionäre, die ihre Stimmen – soweit vorhanden – im Wege der elektronischen Briefwahl wie vorstehend beschrieben oder im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung abgegeben haben, die Möglichkeit, über das Aktionärsportal elektronisch bei der am Durchführungsort anwesenden beurkundenden Notarin während der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person, vertreten und ihr Stimmrecht, soweit vorhanden, durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und – im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) – ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung i. V. m. § 134 Abs. 3 Aktiengesetz bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Zugangskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per E-Mail oder postalisch spätestens bis Montag, den 20. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden
Sto SE & Co. KGaA
|
oder ab dem 1. Juni 2022 über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Wir bieten unseren Stammaktionären an, das Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung der im Aktienregister eingetragenen Aktionäre entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. Ohne ausdrückliche Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben.
Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden sollen, müssen die Vollmachten nebst Weisungen der Gesellschaft spätestens bis Montag, den 20. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
Sto SE & Co. KGaA
|
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen wird den Stammaktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der Zugangskarte zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 Aktiengesetz eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Alternativ kann die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch elektronisch unter Nutzung des Aktionärsportals erfolgen, das die Gesellschaft hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
ab dem 01. Juni 2022 bis zum Ende der Hauptversammlung zur Verfügung stellt. Über dieses Aktionärsportal können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Beginn der Abstimmung erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden.
Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG
Den Aktionären wird im Aktionärsportal eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG bereitgestellt, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung und somit bis zum Ablauf des 22. Juli 2022, 24:00 Uhr MESZ, herunterladen kann.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 22. Juni 2022, ab 11:00 Uhr (MESZ) live im Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
erreichbar ist, in Bild und Ton verfolgen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und – im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) – ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (sog. Quorum), können gem. § 122 Abs. 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin als Vertretungsorgan der Gesellschaft an die Adresse
Sto SE & Co. KGaA
|
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Sonntag, 22. Mai 2022, (24:00 Uhr MESZ).
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie mindestens seit 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 S. 2 Aktiengesetz i. V. m. § 122 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 Aktiengesetz). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
Aktionäre sind berechtigt, Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu stellen (vgl. § 126 Abs. 1 Aktiengesetz); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern (vgl. § 127 Aktiengesetz).
Die Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Sto SE & Co. KGaA
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die Sto SE & Co. KGaA wird gem. § 126 Abs. 1 Aktiengesetz Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die dies verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend angegebene Adresse übersandt hat (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden). Der Zugang muss also bis spätestens Dienstag, den 07. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), erfolgen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Begründung unter den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen abzusehen. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Covid-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Wahlvorschläge von Aktionären brauchen gem. § 127 Aktiengesetz nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Person enthalten. Über § 127 S. 1 Aktiengesetz i. V. m. § 126 Abs. 2 Aktiengesetz hinaus gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen (vgl. § 127 S. 3 Aktiengesetz). Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend.
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden ebenfalls unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse auf der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Fragerecht der Aktionäre gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz
Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 22. Juni 2022 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. In Einklang mit Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, in welcher Form er die Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens Montag, 20. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, über das Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich ist, einzureichen. Auf anderem Wege oder nach Ablauf des Montag, 20. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über das Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 22. Juni 2022 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-AuswBekG Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz einschließlich der Einberufung zu dieser virtuellen Hauptversammlung, des Geschäftsberichts 2021 und sonstige den Aktionären zugänglich zu machende Unterlagen und Anträge sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Sto SE & Co. KGaA, Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen, aus.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Teilnahme an virtuellen der Hauptversammlung erforderlich. Für die Verarbeitung ist daher die Sto SE & Co. KGaA, Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen, die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), §§ 123, 129 Aktiengesetz.
Zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezgl. der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Sto SE & Co. KGaA
|
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Sto SE & Co. KGaA, Datenschutzbeauftragter, Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Sto SE & Co. KGaA EUR 17.556.480,00 und ist eingeteilt in 6.858.000 Stückaktien, und zwar in 4.320.000 auf den Namen lautende Stammaktien und in 2.538.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien. Zu den oben aufgeführten Tagesordnungspunkten sind nur die Stammaktien stimmberechtigt; die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht (vgl. § 4 der Satzung). Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte daher 4.320.000; 432.000 der Namensaktien werden von der Sto SE & Co. KGaA gehalten, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
Stühlingen, im Mai 2022
Sto SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
STO Management SE
Vorstand