STADA Arzneimittel AG
Bad Vilbel
WKN 725180 ISIN DE0007251803
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2016 um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress Center Messe Frankfurt, Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, ein.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2015, des Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 22. März 2016 gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist
daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die folgenden, unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen werden den Aktionären ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.stada.de/hv2016 zugänglich
gemacht. Ferner werden sie in der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt und dort näher erläutert:
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Festgestellter Jahresabschluss der STADA Arzneimittel AG für das Geschäftsjahr 2015
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Lagebericht der STADA Arzneimittel AG für das Geschäftsjahr 2015
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Gebilligter Konzernabschluss des STADA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2015
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Konzernlagebericht des STADA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2015
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
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Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015
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Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und nach § 315 Absatz 4 HGB
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Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 59.139.388,83 wie folgt
zu verwenden:
1. |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Aktie (bei 62.256.520 dividendenberechtigten Aktien)
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EUR |
43.579.564,00 |
2. |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
EUR |
15.559.824,83 |
Bilanzgewinn
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EUR
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59.139.388,83
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Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Dieser wird jedoch unverändert
eine Ausschüttung von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme
und den Gewinnvortrag vorsehen.
Die Dividende wird am 10. Juni 2016 ausgezahlt.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Nach § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung – allerdings ohne die Begründung von Rechten und Pflichten – über die Billigung
des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Einen solchen Beschluss hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft am 16. Juni 2011 gefasst. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde mit Wirkung zum 1. Januar
2016 neugestaltet. Aus diesem Grund soll es der Hauptversammlung in diesem Jahr zur Billigung vorgelegt werden.
Das neugestaltete System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht 2015 unter ‘Struktur des Vorstandsvergütungssystems
seit 01.01.2016’ beschrieben. Dieser Abschnitt des Vergütungsberichts ist als Teil des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2015 im Geschäftsbericht 2015 ab Seite 114 abgedruckt. Der Geschäftsbericht 2015 ist im Internet unter www.stada.de/hv2016
zugänglich und liegt auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im ‘Vergütungsbericht 2015’ dargestellte neugestaltete System der Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 162.090.344,00; es
ist eingeteilt in 62.342.440 Stück vinkulierte Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 2,60 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 85.920 eigene Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beläuft sich auf 62.256.520.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und ihre Teilnahme bei der
Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum 2. Juni 2016, 24.00 Uhr
(MESZ), unter nachstehender Adresse
STADA Arzneimittel AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89/21027288
zugegangen ist.
Die Anmeldung kann bis spätestens 2. Juni 2016, 24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der
Gesellschaft unter www.stada.de/hv2016 angebotenen Internetformulars oder per E-Mail unter hv2016@stada.de erfolgen. Die individuellen
Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung
übersandt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen
ist. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 3. Juni 2016, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 9.
Juni 2016, 24.00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme-
und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss
am 2. Juni 2016, 24.00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. ‘Technical Record Date’) ist daher der
Ablauf des 2. Juni 2016. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach
dem 2. Juni 2016, 24.00 Uhr (MESZ), gestellt werden, können daher Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben,
es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme-
und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und den Aktionären übersandt.
Die Eintrittskarte wird vor Beginn der Hauptversammlung am Saaleingang gegen einen Stimmkartenblock ausgetauscht. Die Einberufung
zur Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die
Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz
5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Einzelheiten
zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den Stimmrechtsvertreter oder ein Beiratsmitglied der Gesellschaft ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. Auch
im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Bevollmächtigung eines Dritten
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
diesen nach § 135 Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Person oder Institute bevollmächtigt
werden soll, sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den ihnen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten ‘Anmeldebogen
zur Hauptversammlung 2016’ benutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein entsprechendes
Vollmachtsformular steht auch im Internet unter www.stada.de/hv2016 zur Verfügung.
Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten an die Gesellschaft kann der Nachweis elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars
unter www.stada.de/hv2016 oder an die E-Mail hv2016@stada.de übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung
des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von ihnen gemäß § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen sowie Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen, sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht
in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG bezeichneten
Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt
allerdings gemäß § 135 Absatz 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter oder ein Beiratsmitglied der Gesellschaft
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch den Stimmrechtsvertreter oder ein Beiratsmitglied der
Gesellschaft vertreten zu lassen. Satzungsgemäße Aufgabe des Beirats ist es unter anderem, den Aktionären, die ihre Rechte
in der Hauptversammlung nicht persönlich auszuüben wünschen, als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung zur Verfügung zu
stehen. Dem Stimmrechtsvertreter oder Beiratsmitglied müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter oder das Beiratsmitglied für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme
enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung
für jeden einzelnen Unterpunkt. Der Stimmrechtsvertreter und die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse werden sie nicht entgegennehmen.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Beiratsmitglieder können
in Textform unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten ‘Anmeldebogen
zur Hauptversammlung 2016’ vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars, unter Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars
unter www.stada.de/hv2016 oder an die E-Mail hv2016@stada.de erteilt werden. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder die Beiratsmitglieder müssen bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse
eingegangen sein:
STADA Arzneimittel AG Rechtsabteilung Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Fax: +49 (0) 6101/603 611970 E-Mail: hv2016@stada.de
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch
einen Vertreter, werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder ein Beiratsmitglied selbstverständlich nicht berührt.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an
ein Beiratsmitglied werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung versandt. Entsprechende Informationen sind auch
im Internet unter www.stada.de/hv2016 einsehbar.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der STADA
Arzneimittel AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 9. Mai 2016,
24.00 Uhr (MESZ), zugehen.
Bitte richten Sie entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:
STADA Arzneimittel AG Vorstand Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten sind (§ 122 Absatz 2, § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG in der bis zum 30. Dezember
2015 geltenden Fassung, § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG, 26h Absatz 4 EGAktG sowie § 70 AktG) und diese bis zur Entscheidung über
das Verlangen halten.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei
Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende
Adresse der Gesellschaft zu richten:
STADA Arzneimittel AG Rechtsabteilung Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Fax: +49 (0) 6101/603 611970 E-Mail: hv2016@stada.de
Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 25. Mai 2016, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten
Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen des §§
126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und – bei Anträgen – der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang
im Internet unter www.stada.de/hv2016 zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsverlangen erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich im Internet unter www.stada.de/hv2016.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären der Gesellschaft werden die Informationen gemäß § 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse www.stada.de/hv2016 zugänglich gemacht.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 28. April 2016 veröffentlicht.
Bad Vilbel, im April 2016
STADA Arzneimittel AG
Der Vorstand
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