Splendid Medien Aktiengesellschaft
Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln
– Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 – – ISIN: DE 0007279507 –
Korrektur
zur
Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 6. Mai 2015
bezüglich
der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
In der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2015 wurde unter Tagesordnungspunkt 2 ‘Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014’ der falsch ausgewiesene Bilanzgewinn und entsprechend der falsch ausgewiesene Vortrag auf neue Rechnung veröffentlicht.
Die Korrektur lautet wie folgt:
Statt:
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 4.561.882,29 Euro wie folgt
zu verwenden:
● |
Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro
je dividendenberechtigter Aktie im
Nennbetrag von je 1,00 Euro, insgesamt:
|
489.499,95 Euro
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● |
Vortrag auf neue Rechnung: |
4.072.382,34 Euro |
|
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4.561.882,29 Euro |
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Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt ab dem 17. Juni 2015.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
bei unveränderter Ausschüttung von 0,05 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 Euro ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Muss es lauten:
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 11.075.603,88 Euro wie folgt
zu verwenden:
● |
Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro
je dividendenberechtigter Aktie im
Nennbetrag von je 1,00 Euro, insgesamt:
|
489.499,95 Euro
|
● |
Vortrag auf neue Rechnung: |
10.586.103,93 Euro |
|
|
11.057.603,88 Euro |
|
Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt ab dem 17. Juni 2015.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
bei unveränderter Ausschüttung von 0,05 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 Euro ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Köln, im Mai 2015
Splendid Medien AG
Der Vorstand
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