Beschlussfassung über die Änderung des Systems der Aufsichtsratsvergütung
In Abänderung der zuletzt in der Hauptversammlung vom 24. Mai 2011 beschlossenen Aufsichtsratsvergütung soll diese mit Wirkung
zum 1. Juni 2014 und wiederum solange, bis Abweichendes beschlossen wird, neu festgelegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine Jahresfestvergütung von EUR 40.000,00 sowie Aufwendungsersatz im Sinne von § 670 BGB.
Die variable Zusatzvergütung und ein separates Sitzungsgeld entfallen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache,
mithin EUR 120.000,00, der Stellvertretende Vorsitzende das Doppelte, also EUR 80.000,00. Das einfache Aufsichtsratsmitglied erhält
über die Jahresfestvergütung hinaus für die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen insgesamt EUR 5.000,00, im Falle
mindestens eines Ausschussvorsitzes stattdessen das Doppelte, mithin EUR 10.000,00. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer,
soweit solche anfällt, und pro rata temporis, soweit die Aufnahme und/oder Beendigung der Aufsichtsratstätigkeit unterjährig
erfolgt.
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