Sixt Leasing SE
Pullach i.Isartal
Inhaber-Stammaktien WKN A0DPRE ISIN DE000A0DPRE6
Amtsgericht München, HRB 227195
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
19. Juni 2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr),
in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Leasing SE, des Berichts über
die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach
der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 29.925.573,46 wird
wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,48 je dividendenberechtigter Stückaktie
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EUR |
9.893.564,64 |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
20.032.008,82 |
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EUR |
29.925.573,46 |
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Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Freitag, den 22. Juni 2018, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe der Dividende
je dividendenberechtigter Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue Rechnung
vorsieht.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen
im Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
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zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018; und
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– |
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019
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zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend
Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Entsendungsrechts für ein Mitglied des Aufsichtsrats und eine entsprechende Änderung
der Satzung in § 10 (Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrats)
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wird eines der drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der Sixt SE mit Sitz in Pullach i. Isartal
(Amtsgericht München; HRB 206738) entsandt, solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist. Dieses Entsendungsrecht soll aufgehoben
werden mit der Folge, dass künftig sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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Das satzungsmäßige Entsendungsrecht der Sixt SE für ein Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf die Eintragung der
nachstehenden Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben. § 10 der Satzung wird hierzu wie folgt geändert:
– |
Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: ‘Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung ohne Bindung
an Wahlvorschläge gewählt.’
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– |
Absatz 4 wird aufgehoben, Absatz 5 wird zum neuen Absatz 4 und bleibt im Übrigen unverändert.
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7. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2
AktG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung vom 25. Februar 2016
mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt Leasing SE aus drei Mitgliedern.
Hiervon werden gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft zwei Mitglieder von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge
gewählt und ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsandt.
Ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Aufhebung des satzungsmäßigen Entsendungsrechts durch Eintragung
der entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat gemäß den vorstehend genannten
Vorschriften in Verbindung mit dem dann neu gefassten § 10 Abs. 2 der Satzung unverändert aus drei Mitgliedern, die dann jedoch
sämtlich von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden.
Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der Herren Erich Sixt (Vorsitzender) und
Prof. Dr. Marcus Englert (stellvertretender Vorsitzender), enden jeweils mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung.
Daher sind Neuwahlen für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.
Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Aufhebung ihres Entsendungsrechts hat die Sixt SE gegenüber
der Gesellschaft erklärt, dass sie von ihrem Entsendungsrecht von Vornherein nur noch für den Zeitraum bis Wirksamwerden von
dessen Aufhebung durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister Gebrauch machen wird. Daher ist
für den Zeitraum ab Eintragung dieser Satzungsänderungen im Handelsregister nunmehr auch ein drittes Aufsichtsratsmitglied
zu wählen. Für den Zeitraum bis zur Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung gehört Herr Dr. Bernd Metzner dem Aufsichtsrat
der Gesellschaft als entsandtes Mitglied an; für den anschließenden Übergangszeitraum bis zum Wirksamwerden der Aufhebung
des Entsendungsrechts beabsichtigt die Sixt SE ebenfalls Dr. Bernd Metzner in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen wie folgt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:
a. |
Professor Dr. Marcus Englert, Unternehmensberater und Associate Partner sowie Geschäftsführer der Solon Management Consulting
GmbH & Co. KG mit Sitz in München, wohnhaft in München,
als eines der beiden nach geltender Satzungsregelung durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder;
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b. |
Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE mit Sitz in Pullach, wohnhaft in Grünwald,
als weiteres der beiden nach geltender Satzungsregelung durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder;
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c. |
Dr. Bernd Metzner, Mitglied des Vorstands der Ströer Management SE mit Sitz in Köln, wohnhaft in Köln,
als das nach künftiger Satzungsregelung dritte durch die Hauptversammlung zu wählende Mitglied.
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Die Wahl erfolgt im Falle der vorstehend unter lit. a und lit. b genannten Personen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der
vorliegenden Hauptversammlung und im Falle der vorstehend unter lit. c genannten Person mit Wirkung ab Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft. Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Abs.
3 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds
für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, dabei
nicht mitgerechnet wird, höchstens jedoch für sechs Jahre.
Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Erich Sixt beabsichtigt im Falle seiner Wiederwahl, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz
zu kandidieren.
Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Professor Dr. Marcus Englert
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rocket Internet SE, Berlin
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Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Verwaltungsrats der European Directories Midco S.à r.l., Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg
Mitglied des Verwaltungsrats der Zattoo Europa AG, Zürich/Schweiz
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Erich Sixt
– |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
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– |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt GmbH & Co. KG, Pullach
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Dr. Bernd Metzner
– |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
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– |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der Döhler GmbH, Darmstadt
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Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, seinen Organen
und wesentlich beteiligten Gesellschaftern, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind:
Professor Dr. Marcus Englert
Herr Professor Dr. Marcus Englert gehört bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als von der Hauptversammlung
gewähltes Mitglied an.
Erich Sixt
Herr Erich Sixt gehört bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied
an.
Herr Erich Sixt ist ferner Vorstandsvorsitzender und mittelbar wesentlich beteiligter Aktionär der Sixt SE mit Sitz in Pullach
sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt GmbH & Co. KG mit Sitz in Pullach, einem Tochterunternehmen der Sixt SE. Die
Sixt SE hält ihrerseits an der Sixt Leasing SE eine Beteiligung von mehr als 40 % des Grundkapitals und der Stimmrechte und
ist damit ein an der Sixt Leasing SE wesentlich beteiligter Gesellschafter.
Dr. Bernd Metzner
Herr Dr. Bernd Metzner gehört bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als entsandtes Mitglied an.
Lebensläufe der Kandidaten sowie Übersichten über deren wesentliche Tätigkeiten sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv |
zugänglich.
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Unterlagen zur Tagesordnung
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht:
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die Hauptversammlungseinladung;
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der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Sixt
Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats
der Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2017;
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der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (als Bestandteil der Hauptversammlungseinladung);
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Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat sowie Übersichten über deren wesentliche Tätigkeiten.
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Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie können von den Aktionären
ferner ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach) während
der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen Aktionären der Gesellschaft
auch kostenfrei zugesandt. Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten an:
Sixt Leasing SE – Investor Relations – Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 E-Mail: hv-leasing@sixt.com
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 20.611.593.
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung
anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung (und damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in Textform erstellter Nachweis
des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date),
d.h. auf Dienstag, den 29. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Sixt Leasing SE spätestens
bis Dienstag, den 12. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Sixt Leasing SE c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69 / 136 26 351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den im vorstehenden Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu dem dort
genannten Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung
von Aktien verbunden. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am und nach dem Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung
zur Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb oder Hinzuerwerb von Aktien,
der am oder nach dem Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft
erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht
auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen
erfüllt werden.
Auf die Vollmacht finden in Ermangelung einer abweichenden Satzungsbestimmung die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß
§ 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem Kreditinstitut
gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften
des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis
findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger
setzen jedoch unter Umständen eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger
zu erfragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Vollmachtsformulare, die
zur Vollmachtserteilung vor bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung
selbst verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an
der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung
zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen
kann:
Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft,
erübrigt sich ein gesonderter Nachweis.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der
Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den
ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; Gleiches
gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über
die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts
über sonstige Beschlussanträge oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Für die Bevollmächtigung kann das auf der Eintrittskarte aufgedruckte Formular
zur Vollmachts- und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den
15. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung auch
noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre
Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.
Das Recht der Aktionäre, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung teilzunehmen und das
Stimmrecht auszuüben, bleibt von einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unberührt. Im Falle der persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung
erlischt ein zuvor erteilter Auftrag an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisungen
ohne gesonderten Widerruf. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall auf der Grundlage
einer zuvor an sie erteilten Vollmacht nicht tätig.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären nach Erfüllung der weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt.
Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand
der Sixt Leasing SE zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 19. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten:
Sixt Leasing SE – Vorstand – Zugspitzstraße 1 82049 Pullach E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv-leasing@sixt.com
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern zu unterbreiten.
Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung an folgende
Adresse übermittelt werden:
Sixt Leasing SE – Investor Relations – Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 E-Mail: hv-leasing@sixt.com
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 4. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ),
unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie eventueller Stellungnahmen
der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht
berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren,
in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung
nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Ferner
ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe von § 19 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a AktG
zugänglich sind
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO
und § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie die Einberufung der Hauptversammlung und die weiteren Informationen
nach § 124a AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
zugänglich gemacht.
Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Pullach, im Mai 2018
Sixt Leasing SE
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Name, Wohnort
bzw. Sitz und Anschrift des Aktionärs und ggf. seiner Vertreter, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte),
um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
– ab dem 25. Mai 2018 – Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die personenbezogenen Daten werden im
Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke
der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach
Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären
und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis
und im Rahmen der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
von Aktionären.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter den in Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung näher geregelten gesetzlichen
Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der
Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@sixt.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Sixt Leasing SE Datenschutz Zugspitzstraße 1 82049 Pullach
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Sixt Leasing SE Datenschutzbeauftragter Zugspitzstraße 1 82049 Pullach E-Mail: datenschutz@sixt.com
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