Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA
München
Wertpapier-Kennnummer 722400 ISIN DE0007224008
Wir erlauben uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 26. April 2013, um 11.00 Uhr im Festsaal des Löwenbräukellers, Nymphenburgerstraße 2, 80335 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einzuladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2012 sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns
TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2012
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von EUR 20.015.015,24
eine Dividende von EUR 15,- je dividendenberechtigter Stückaktie zuzüglich eines Bonus von EUR 15,- je dividendenberechtigter
Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/12
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, der geschäftsführenden persönlich haftenden
Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2011/12 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 6
Beschlussfassung über redaktionelle Satzungsänderungen
Aus redaktionellen Gründen sollen Abschnitte der Satzung der Gesellschaft an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Dies vorausgeschickt schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin vor, wie folgt zu beschließen:
6.1 |
§ 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.’
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6.2 |
§ 6 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Form und Inhalt der Aktienurkunden und der Gewinnanteilscheine setzen die persönlich haftenden geschäftsführenden Gesellschafter
mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.’
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6.3 |
§ 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Hierzu gehören nicht Sonderposten mit Rücklageanteil.’
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6.4 |
§ 10 Abs. 4 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
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6.5 |
§ 20 Abs. 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger.’
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6.6 |
§ 23 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Für den Fall, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz nicht übernimmt, so erfolgt unter Leitung des zur Beurkundung
der Hauptversammlung zugezogenen Notars die Wahl des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung.’
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6.7 |
§ 28 Abs. 5 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Soweit im Zeitpunkt des Eintritts der persönlich haftenden Gesellschafter mit Vermögenseinlage vorhandene Rücklagen für Lastenausgleichs-Abgaben
bzw. Sonderposten mit Rücklageanteil zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam aufgelöst werden, erstreckt sich der Gewinnanspruch
der persönlich haftenden Gesellschafter mit Vermögenseinlage auch auf die Auflösungsbeträge.’
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TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und erforderliche Satzungsänderung
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll der erhöhten Verantwortung und Haftung sowie dem Tätigkeitsumfang des Aufsichtsrats und
der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft Rechnung tragen. Die jährliche feste Vergütung des Aufsichtsrats soll daher nach
acht Jahren erstmals angepasst werden.
Dies vorausgeschickt schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin vor, wie folgt zu beschließen:
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§ 18 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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‘Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine jährliche feste Vergütung von je EUR 25.000,
der Vorsitzende den doppelten und der Stellvertreter den 1½-fachen Betrag.’
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TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/13 zu wählen.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises geben wir folgende Adresse an:
Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: 0049 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA – Investor Relations – Marsstraße 46-48, 80335 München Telefax: 0049 89 5122 2520 E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen
von Aktionären
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Zum Nachweis reicht eine in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 5. April 2013 (Record Date), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 19. April 2013, zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG
zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich
machen, wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. April 2013, der Gesellschaft einen zulässigen
Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt hat.
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags
nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG unter http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm
zugänglich gemacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 659.980 auf den Inhaber lautende Stückaktien
und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien mit jeweils ebenso vielen Stimmrechten.
München, im März 2013
Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin Sedlmayr Geschäftsführungsgesellschaft mbH
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