DGAP-News: LS INVEST AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LS INVEST AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2022 in Konferenzraum des Hotels Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.06.2022 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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LS INVEST AG
Duisburg
ISIN DE0006131204 WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre1 zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, 21. Juli 2022, 10.00 Uhr (MESZ),
als virtuelle Hauptversammlung ein.
Die virtuelle Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum des
Hotels Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg,
im Internet in Bild und Ton übertragen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung unter IV. und V. dieser Einladung.
1 Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise
verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu
verstehen.
I. |
Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)
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1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der LS Invest AG Formale Angabe gem. EU-DVO: c704a5cd1cd8ec11812e005056888925
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2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung Formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM
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B. |
Angaben zum Emittenten
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1. |
ISIN: DE0006131204
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2. |
Name des Emittenten: LS INVEST AG
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C. |
Angaben zur Hauptversammlung
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1. |
Datum der Hauptversammlung: 21. Juli 2022 Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220721
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2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. EU-DVO: 8:00 Uhr UTC
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3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung, virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten Formale Angabe gem. EU-DVO: GMET
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4. |
Ort der Hauptversammlung: Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg
URL zum InvestorPortal (Internet-Service der Gesellschaft) zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung
der Aktionärsrechte:
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
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5. |
Aufzeichnungsdatum: 30.06.2022, 0:00 Uhr (MESZ) Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220629, 22:00 Uhr UTC
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6. |
Uniform Resource Locator (URL)/Internetseite zur Hauptversammlung: https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
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D. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist: Anmeldefrist: 14.07.2022, 24:00 Uhr MESZ Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220714 22:00 Uhr UTC
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II. |
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der LS INVEST AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2021 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die LS INVEST AG und den Konzern, mit dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der virtuellen Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen,
ohne dass es, abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, einer Beschlussfassung
bedarf. Die virtuelle Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 4.675.583,50 in voller Höhe
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses – vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.
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6. |
Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und
4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
durch die virtuelle Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit aller sechs von der Hauptversammlung vom 21. Oktober 2021 zu Tagesordnungspunkt 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder
endet mit Ablauf der hiermit einberufenen virtuellen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl wiederzuwählen:
6.1 |
Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y
Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
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6.2 |
Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Deutschland,
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6.3 |
Francisco López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Puerto Meloneras, S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Gran
Canaria, Spanien, welche ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel Management, S.L., Las Palmas
de Gran Canaria, Spanien, ist,
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6.4 |
Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische Rechtsanwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotel
Management S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien,
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6.5 |
Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., Las Palmas de Gran Canaria,
Gran Canaria, Spanien,
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6.6 |
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes “Confederación Canaria de Empresarios” (kanarischer Unternehmerverband)
und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien.
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Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der virtuellen
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,
6.7 |
Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Rolopsan, S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien im Verwaltungsrat
der Maspalomas Golf, S.A.,
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als Ersatzmitglied für sämtliche der unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen mit der Maßgabe,
dass (1) er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
Amtszeit wegfallen, (2) er seine Stellung als Ersatzmitglied für die dann noch vorhandenen der unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählten
Aufsichtsratsmitglieder zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene und durch ihn ersetzte
Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt, (3) für den Fall, dass mehrere der unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählten Aufsichtsratsmitglieder
gleichzeitig vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, die Weggefallenen in der Reihenfolge unter lit. 6.1) bis 6.6) ersetzt werden,
und (4) sich bei einem Eintritt in den Aufsichtsrat die Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied auf die Zeit bis zur Beendigung
derjenigen Hauptversammlung beschränkt, in der eine Neuwahl erfolgt.
Die Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten und des vorgeschlagenen Ersatzkandidaten sind dieser Tagesordnung
am Ende der Einladung beigefügt und auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/ |
zugänglich.
Gemäß Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 werden die persönlichen und
die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:
Santiago de Armas Fariña ist nicht stimmberechtigter Schriftführer des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Mehrheitsaktionärin
Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung nach § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas
ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft.
Dr. Hans Vieregge gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zwar mehr als 12 Jahre an. Dennoch ist er nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat
von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig, da er trotz der langen Gremienzugehörigkeit keinerlei persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zu Mitgliedern des Vorstands oder zur Mehrheitsaktionärin und deren Gremienmitgliedern unterhält und auch die
sehr moderate Aufsichtsratsvergütung keine Abhängigkeit begründet.
Francisco López Sánchez ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter von Mitgliedern von in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er
ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio
López González.
Inés Arnaldos ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt.
Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren Muttergesellschaft die Hijos de Francisco López Sánchez
S.A. ist, einer deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines
dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines Mitglieds
von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich
Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls
mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.
Roberto López Sánchez ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter von Mitgliedern von in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er
ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio
López González.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der LS INVEST AG beteiligten Aktionär, zum Unternehmen oder
den Organen der Gesellschaft.
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:
Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
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S. de Armas y Asociados, S.L.
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• |
Lexa, S.A.
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Asociación Club de Yates Pasito Blanco
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• |
Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.
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• |
Tricontinental Hotel Lab, S.L.
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Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
• |
Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• |
CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, “Conti Greenland”, München
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• |
Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
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Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
• |
Agrícola Tabaibal, S.A.U.
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• |
Altamarena, S.A.U.
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• |
Bitumex, S.A.U.
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• |
Brickell Reach Tower 3801 LLC
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• |
Casticar, S.A.U.
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• |
Cook-Event Canarias, S.A.U.
|
• |
Costa Canaria de Veneguera, S.A.
|
• |
Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
|
• |
Dehesa de Jandía, S.A.U.
|
• |
Explotaciones Jandía, S.A.U.
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• |
Expo Meloneras, S.A.
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• |
Interhotelera Española, S.A.U.
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• |
LHM Americas, LLC
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• |
LHM Bávaro, SRL
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• |
Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
|
• |
Lopesan Hotel Management, S.L.
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• |
Lopesan Satocan Investment, S.L.
|
• |
Lopesan Touristik, S.A.U.
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• |
Lorcar Asesores, S.L.U.
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• |
LS Shared Investments, S.L.U.
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• |
Maspalomas Golf, S.A.
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• |
Maspalomas Resort, S.L.U.
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• |
Megahotel Faro, S.L.
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• |
Meloneras Golf, S.L.U.
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• |
Oasis Beach Maspalomas, S.L.
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• |
Promociones Faro, S.A.U.
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• |
Promociones Taidía, S.A.U.
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• |
Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.
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• |
Punta del Sol, S.A.
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• |
Varadero Center, S.L.U.
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Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
• |
Agrícola Tabaibal, S.A.U.
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• |
Aguas de Meloneras, A.I.E.
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• |
Bitumex, S.A.U.
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• |
Casticar, S.A.U.
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• |
Jandía Beach Center, S.A.
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• |
Jandía Dunas, S.A.
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• |
LHM Américas, LLC
|
• |
LHM Bávaro, SRL
|
• |
Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
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• |
Lopesan Touristik, S.A.U.
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• |
Lorcar Asesores, S.L.U.
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• |
Novedad Digital, S.L.
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• |
Puerto Deportivo Arguineguín, S.L.
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• |
Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.
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• |
Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in Liqu.)
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Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Administración y Gestión Promociones-Cooperativas, S.L.
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• |
Akarta Novus, S.L.
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Autoridad Portuaria de Las Palmas
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Consejo Insular de Aguas de Gran Canaria
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• |
Consorcio Zona Franca de Gran Canaria
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• |
Explotaciones La Calderona, S.L.
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• |
Fundación Canaria Patronos V.P.
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• |
Fundación Canaria Yrichen
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• |
Inversiones La Lucera, S.L.
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• |
Patronato de Turismo de Gran Canaria
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Quesoventura, S.L.
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• |
Sociedad Canaria de Fomento Económico, S.A.
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Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
• |
Agrícola Tabaibal, S.A.U.
|
• |
Altamarena, S.A.U.
|
• |
Bitumex, S.A.U.
|
• |
Casticar, S.A.U.
|
• |
Cook-Event Canarias, S.A.U.
|
• |
Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
|
• |
Dehesa de Jandía, S.A.U.
|
• |
Explotaciones Jandía, S.A.U.
|
• |
Expo Meloneras, S.A.
|
• |
Interhotelera Española, S.A.U.
|
• |
Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
|
• |
Lopesan Hotel Management, S.L.
|
• |
Lopesan Touristik, S.A.U.
|
• |
Lorcar Asesores, S.L.U.
|
• |
Maspalomas Golf, S.A.
|
• |
Maspalomas Resort, S.L.U.
|
• |
Megahotel Faro, S.L.
|
• |
Meloneras Golf, S.L.U.
|
• |
Oasis Beach Maspalomas, S.L.
|
• |
Promociones Faro, S.A.U.
|
• |
Promociones Taidía, S.A.U.
|
• |
Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.
|
• |
Varadero Center, S.L.U.
|
|
III. |
Unterlagen für die virtuelle Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/ |
zugänglich:
• |
die Einberufung mit der Tagesordnung der virtuellen Hauptversammlung;
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• |
der Jahresabschluss der LS INVEST AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021;
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• |
der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 nebst dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB;
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• |
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns;
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der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021;
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• |
die Lebensläufe der zu TOP 6 zur Wiederwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und des Ersatzmitglieds.
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• |
der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1, zu dem kein Beschluss gefasst werden sollen, und die Angaben über
die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) enthält;
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• |
ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122
Abs. 2 AktG (unverzüglich nach Zugang);
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• |
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 AktG, § 1 Abs. 1, Abs. 2
COVID-19-Gesetz; und
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Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“).
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Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/ |
bekannt gegeben.
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IV. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt
I Nr. 14 2020, S. 570), das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im
Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, Seite 3328) geändert wurde (das „COVID-19-Gesetz“), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird und den Aktionären die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen Hauptversammlung im
Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht wird. Ort der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
der Konferenzraum im Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg.
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen Hauptversammlung („Online-Portal“) unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
|
live in Bild und Ton für angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtige im Internet übertragen. Für den Zugang bedarf es der
Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
erfolgt über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Den Aktionären und deren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt und Aktionäre oder deren Bevollmächtige, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation
Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erheben. Die vorgesehene Übertragung der Hauptversammlung in
Bild und Ton ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
|
V. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung und weiteren Aktionärsrechten
|
1. |
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung in deutscher,
spanischer oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten
Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. bis zum 14. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
|
LS INVEST AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch den Letztintermediär (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Depotbank) aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher,
spanischer oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der virtuellen
Hauptversammlung, d. h. auf den 30. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die teilnahmeberechtigten
Aktionäre Zugangskarten, auf denen die erforderlichen Login-Daten für das Online-Portal abgedruckt sind.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen
im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date
erworben haben, können somit nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär
bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
|
2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels elektronischer Briefwahl
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird
kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen
Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen Charakter.
Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich
der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
a) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, können ihr Stimmrecht und ihre versammlungsbezogenen
Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes – wie vorstehend beschrieben – erforderlich. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre können einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer sonstigen Rechte in der virtuellen Hauptversammlung bevollmächtigen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Zugangskarte vorgesehene Vollmachtsformular zu verwenden.
Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. Kreditinstitute), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch
in diesem Jahr bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem
Ermessen ausüben. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung
von Anträgen oder Fragen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen
des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen nur durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Bevollmächtigte können darüber hinaus das Stimmrechts durch elektronische
Briefwahl ausüben.
Bevollmächtigungen, auch solche an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, müssen der Gesellschaft, eingehend
spätestens bis zum Ablauf des 20. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse übermittelt oder an die nachfolgend angegebene
E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) gesendet werden:
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LS INVEST AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter Übermittlung wie vorstehend beschrieben, gilt mit Blick auf eine gegenüber
dem Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das Folgende: Die Nutzung des Online-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten erhält, sofern diese nicht direkt an den Bevollmächtigten
versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.
Aktionäre können außerdem über das Online-Portal Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
erteilen. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können über das Online-Portal auch über den 20. Juli 2022 hinaus, auch während der Hauptversammlung,
noch bis zum Beginn der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter, übermittelt, widerrufen und geändert werden.
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b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht auch durch elektronische Briefwahl ausüben. Elektronische Briefwahlstimmen
können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das Online-Portal unter der oben unter Ziffer IV. angegebenen
Internetseite abgegeben werden. Elektronische Briefwahlstimmen können über das Online-Portal, bis zum Beginn der Abstimmungen
in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, übermittelt, widerrufen oder geändert werden.
Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG
gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.
Um die Briefwahlstimmen mittels Online-Portal übermitteln zu können, bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen
Login-Daten aufgedruckt sind.
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Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs.
1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU)
2018/1212)) durch Vollmacht und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt werden, werden diese unabhängig
vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. gemäß § 67c
Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung
((EU) 2018/1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt
nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben
Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere
haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur
Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt
abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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3. |
Recht zur Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00, das
sind 192.308 Stückaktien, erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen
Hauptversammlung, d.h. bis zum 20. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag
des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten; § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bestimmte Besitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende
Adresse der Gesellschaft zu richten.
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LS INVEST AG
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg
|
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden
– unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Etwaige, nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende, bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen
werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft auch auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/ |
veröffentlicht.
|
4. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre
ihre Stimmen in der virtuellen Hauptversammlung über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) und Vollmachtserteilung
abgeben.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung an folgende
Adresse übersandt werden:
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LS INVEST AG
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg
E-Mail: finanzen@lsinvestag.com
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Bis spätestens zum Ablauf des 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/ |
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge
in den dort aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar machen würde
oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren
muss eine Begründung nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge
müssen insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu
der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
erfolgt sind.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs.
2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der bzw. die den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon, soweit das
Gesetz nichts anders bestimmt, unberührt.
|
5. |
Fragerecht des Aktionärs
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes i.V.m. § 131 AktG wird den Aktionären ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen können in deutscher oder spanischer Sprache eingereicht werden.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
spätestens bis zum
19. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
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ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter IV. angegebenen Internetseite einzureichen sind. Später eingehende
Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
und deren Bevollmächtigte, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen
gestellt werden. Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und ggf. Wohnort bzw. Sitz
des fragenden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten zu nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage
im Online-Portal nicht ausdrücklich widersprochen wird.
|
6. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der virtuellen
Hauptversammlung am 21. Juli 2022 durch den Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation erklärt werden. Die Erklärung
ist ausschließlich über das Online-Portal unter der unter IV. angegebenen Internetseite möglich.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das Online-Portal ermächtigt und erhält die Widersprüche
hierüber.
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7. |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2
des COVID-19-Gesetzes finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/ |
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8. |
Zusätzliche Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 128.700.000,00 und ist eingeteilt
in 49.500.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 153.250 eigene Aktien, welche gemäß
§ 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.
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9. |
UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben.
Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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Duisburg, im Juni 2022
LS INVEST AG
Der Vorstand
INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT
Santiago de Armas Fariña
Persönliche Daten
Name |
Santiago de Armas Fariña |
Anschrift (beruflich) |
Avenida Rafael Cabrera, 4-1ºP 35002 Las Palmas de Gran Canaria
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Geburtsdatum |
13.03.1954 |
Berufserfahrung
|
Anwalt für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht |
Seit 05/1979 |
Eingetragen in der Anwaltskammer von Las Palmas de Gran Canaria |
Seit 01/1995 |
Präsident und Direktor der Handelsgesellschaft S. de Armas y Asociados, S.L., einer Kanzlei für Rechts-, Wirtschafts- und
Unternehmensberatung
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Ausbildung
06/1977 |
Abschluss Jurastudium |
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La Laguna |
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Fachlehrgang Steuerrecht und Steuerberatung, Madrid |
Aktuelle Mandate
Seit 01/2001 |
Mitglied des Aufsichtsrats der LS INVEST AG, Vorsitzender seit 10/2005 |
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Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien |
|
Stellvertretender Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer von Las Palmas und Vorsitzender des Tourismusausschusses |
|
Mitglied der Geschäftsführung des Hotelverbandes von Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura |
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Mitglied des Sozialausschusses der Universität von Las Palmas |
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Mitglied der Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes von Las Palmas |
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Englisch (mittlere Kenntnisse)
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Dr. Hans Vieregge
Persönliche Daten
Name |
Hans Vieregge |
Anschrift |
Franziusweg 8 30167 Hannover
|
Geburtsdatum |
12.07.1941 |
Berufserfahrung
31.12. 2006 |
Ruhestand |
1987 – 2006 |
Vorstand Nord-LB, Hannover Verantwortlich für unterschiedliche Bereiche des Firmen- und Privatkundengeschäfts; seit 1993 verantwortlich für die Schiffs-
und Flugzeugfinanzierungen und die Niederlassung Singapur; die letzen Jahre als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden
|
1969 – 1987 |
Mitarbeiter HSBC Trinkaus und Burkhardt, Schwerpunkte Kredit- und Auslandsgeschäfte, zentrale Marketingaufgaben seit 1983 Generalbevollmächtigter
|
1967 – 1968 |
Assistent am Seminar für Wirtschaftspolitik, Universität Köln |
Ausbildung
1962 – 1966 |
Volkswirtschaftsstudium in München und Köln |
Aktuelle Mandate
Seit 1994 |
Mitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG |
|
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien |
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse |
Deutsch (Muttersprache) Englisch (fließend)
|
Francisco López Sánchez
Persönliche Daten
Name |
Francisco López Sánchez |
Anschrift |
c/Alcalde Enrique Jorge, 1 35100 San Fernando de Maspalomas
|
Geburtsdatum |
13.07.1979 |
Berufserfahrung
Seit 2003 |
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Lopesan Hotels & Resorts
|
2002 – 2003 |
Verwaltungsangestellter Prepaid Network Corp., Miami, Florida / USA
|
2001 |
Praktikum Geschäftsleitung Gran Hotel Lopesan Costa Meloneras, Gran Canaria, Spanien
|
2000 |
Verkaufsmitarbeiter Key Travel, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien
|
Ausbildung
1994 – 1998 |
Abitur Saddlebrook High School, Tampa, Florida / USA
|
1998 – 2002 |
Bachelor of Hospitality Management Florida International University, Miami, Florida / USA
|
Aktuelle Mandate
Seit 07/2008 |
Mitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG |
|
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien |
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Englisch (fließend)
|
Inés Arnaldos
Persönliche Daten
Name |
Inés Arnaldos |
Anschrift |
c/Concepción Arenal, 20-2º 35006 Las Palmas de Gran Canaria
|
Geburtsdatum |
15.05.1980 |
Berufserfahrung
Seit Januar 2006 |
Anwältin in der Rechtsabteilung Gruppe Lopesan
|
Ausbildung
1990 – 1998 |
Deutsche Schule in Las Palmas de Gran Canaria. Abschluss: Abitur |
1998 – 2002 |
Jurastudium an der Universität CEU San Pablo, Madrid. Fachgebiet EU-Recht |
10/2002 – 01/2003 |
Abschluss Experte für EU-Recht – Universität CEU San Pablo, Madrid |
01/2003 – 07/2003 |
Abschluss Experte für EU-Recht – Sorbonne, Paris/Universität Madrid |
11/2003 – 06/2005 |
Vorbereitung für die Prüfung zur Aufnahme in den staatlichen Dienst |
09/2008 – 06/2010 |
Praktische Ausbildung zum Anwalt – Akademie für Rechtspraxis, Las Palmas |
11/2010 |
Zertifikat über die berufliche Befähigung |
Aktuelle Mandate
Seit 2017 |
Mitlglied des Aufsichtsrats der Ls Invest AG |
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Deutsch (fließend) Französisch (fließend) Englisch (fließend)
|
Antonio Rodríguez Pérez
Persönliche Daten
Name |
Antonio C. Rodríguez Pérez |
Anschrift |
c/Concepción Arenal, 20-2º 35006 Las Palmas de Gran Canaria
|
Geburtsdatum |
29.01.1966 |
Berufserfahrung
Seit 2007 |
Geschäftsführer Finanzen Gruppe Lopesan
|
1994 – 2007 |
Geschäftsführer Immobilienabteilung Gruppe Lopesan
|
1993 – 1994 |
Verwaltungsangestellter Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie
|
Ausbildung
1992 |
Studium zum Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt – Universität von Barcelona |
|
Ergänzende Fortbildungsmaßnahmen:
• |
MBA direkte und indirekte Besteuerung
|
• |
Steuerliche und buchhalterische Konsolidierung
|
• |
Finanzielle Transaktionen
|
• |
Internationaler Handel
|
• |
Fusionen und Erwerbe
|
• |
Unternehmensbewertung
|
• |
Informationssysteme für Unternehmen
|
• |
Gruppeninterne Transaktionen
|
|
Aktuelle Mandate
Seit 07/2002 |
Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG |
|
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien |
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) Englisch (mittleres Niveau)
|
Agustín Manrique de Lara y Benitez de Lugo
Persönliche Daten
Name |
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo |
Anschrift |
El Cortijo 35218 Telde / Gran Canaria – Spanien
|
Geburtsdatum |
05.04.1964 |
Berufserfahrung
Seit 1998 |
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied El Cortijo – Quesoventura
|
1996 – 1999 |
Generaldirektor Kanarische Inseln Gecovisa (Immobilienverwaltung)
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1994 – 1996 |
Regionaldirektor Madrid Gecovisa (Immobilienverwaltung)
|
1993 – 1994 |
Controller Sozialversicherung Madrid: Kostenstelle Notaufnahme
|
1991 – 1993 |
Generaldirektor Spanien Goddard & Loyd España, S.A. (Immobilienprojekte)
|
1988 – 1991 |
Assistent des Präsidenten Afisa (Immobilien)
|
1987 – 1988 |
Analyst für Finanz- und Immobilieninvestitionen Ron Investment (Merchant Bank der Gruppe Marc Rich)
|
Ausbildung
1995 |
Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt – Universität von Madrid |
1994 |
Master in Business Administration – MBS, Houston University |
Aktuelle Mandate
Seit 07/2014 |
Mitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG |
|
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien |
Seit 2013 |
Präsident des Kanarischen Unternehmerverbands |
Seit 2013 |
Mitglied des Verwaltungsrats der Hafenbehörde von Las Palmas |
Seit 2013 |
Mitglied des Tourismusverbands von Gran Canaria |
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) |
|
Englisch (fließend) |
Roberto López Sánchez
Persönliche Daten
Name |
Roberto J. López Sánchez |
Anschrift (beruflich) |
c/ Alcalde Enrique Jorge 1 35100 San Fernando de Maspalomas
|
Geburtsdatum |
14.08.1974 |
Berufserfahrung
Seit 2002 |
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Lopesan Hotels & Resorts
|
2001 – 2002 |
Assistent Betriebsdirektor Gruppe Lopesan (Creativ Hotels)
|
Ausbildung
1998 |
Abschluss Betriebswirtschaftsstudium Roger Williams-Universität Bristol, Rhode Island, USA
|
|
Diverse Lehrgänge |
1999 |
• Motivation am Arbeitsplatz |
2000 |
• Motivation in Stresssituationen |
2001 |
• Ein- und Verkauf im Hotelwesen • Personalwesen
|
Aktuelle Mandate
Seit 07/2017 |
Ersatzmitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG |
|
Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien |
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse |
Spanisch (Muttersprache) |
|
Englisch (fließend) |
INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE
Die LS INVEST AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und
deren Vertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, eine etwaige E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der
Zugangskarte, die Erteilung und den Widerruf etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung
eingereichte Fragen). Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Der Zweck der Datenverarbeitung
ist die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten durch die LS INVEST AG, die Organisation und Abwicklung der virtuellen Hauptversammlung
und den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte
und Pflichten vor und während der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Kommunikation oder der Bevollmächtigung
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten werden so
lange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat
(z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der virtuellen Hauptversammlung).
Die LS INVEST AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agenturen, Banken, Notare, Rechtsanwälte) für die
Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene
Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28
DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre, deren Vertreter ausschließlich
im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich
behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.
Ihnen, unseren Aktionären, und deren Vertretern steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht
auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung
der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel
20 DSGVO zu. Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:
LS INVEST AG vertreten durch die Vorstandsmitglieder Yaiza García Suárez, José Alba Pérez Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
LS INVEST AG Datenschutzbeauftragter Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92
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