KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
– ISIN DE0006578008 –
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2020
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 06. Oktober 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) ein, die aufgrund der COVID-19-Pandemie als
virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird, d. h. ohne die physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft).
Die virtuelle Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Köln, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, abgehalten.
Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, zum Schutz vor mit
dem Corona-Virus verbundenen Gesundheitsgefahren die Möglichkeit gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (‘COVID-19-Gesetz’)
(veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020), zu nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung
über elektronische Kommunikation sowie Vollmachterteilung zu ermöglichen. Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird mit
Bild und Ton in einem passwortgeschützten HV-Portal zur Hauptversammlung unter:
https://www.khd.com/hv2020/
übertragen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser
Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu
weiteren Aktionärsrechten.
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches,
jeweils für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von insgesamt
€ 7.573.302,70 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
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6. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung grundsätzlich mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt bzw. an dem
in der jeweiligen Wahl durch die Hauptversammlung festgelegten früheren Termin für das Ende der Amtszeit. Die Amtszeit der
drei amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet einheitlich am Tag der heutigen Hauptversammlung am 06. Oktober 2020.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
a) |
Herr Shaohua Jin, Vice President der International Business Division der AVIC International Holding Corporation, wohnhaft
in Peking, Volksrepublik China
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b) |
Herr Gerhard Beinhauer, Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH, wohnhaft in Wehrheim
|
c) |
Frau Yiqiong Zhang, Vice President der AVIC International Beijing Company Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China
|
Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Jin hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl, weiterhin für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung
zu stehen.
Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
|
II. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573
auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die
diesjährige Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird. Der Gesetzgeber hat es aber ausdrücklich als zulässig angesehen, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vor Ort als Vertreter von Aktionären teilnehmen. Es ist damit keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder sonstigen Aktionärsvertretern an der virtuellen Hauptversammlung
möglich.
Die Ausübung des Stimmrechts durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte kann ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation
(elektronische Briefwahl) oder durch Vollmachterteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz
2 AktG ist nicht möglich.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Finanzvorstands
und weiterer Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie des mit der Niederschrift der Hauptversammlung
beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Köln, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes
führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird
vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation
(elektronische Briefwahl) sowie Vollmachterteilung werden ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts (einschließlich der Ausübung des Stimmrechts
mittels elektronischer Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender
Anschrift:
Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
|
E-Mail: |
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 29. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ).
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung
von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf Dienstag, 15. September 2020, 00:00 Uhr (MESZ)
(Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Dienstag, 29. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Damit Aktionäre über das HV-Portal unter:
https://www.khd.com/hv2020/
die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung verfolgen und weitere Aktionärsrechte ausüben können, ist die
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes gegenüber der Gesellschaft erforderlich.
Wir bitten die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern, um den
rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Stimmrechtskarte über ihr depotführendes
Institut anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Wir bitten die Aktionäre, sich in Zweifelsfällen
bei ihrem depotführenden Institut zu erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt.
Die Stimmrechtskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Erleichterung der organisatorischen Abwicklung.
Sie enthält allerdings die Angaben, die insbesondere für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals benötigt werden, über
das unter anderem das Stimmrecht über elektronische Kommunikation (per Briefwahl) ausgeübt werden kann, Vollmachten und Weisungen
zur Ausübung des Stimmrechts an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt werden können, eine Fragemöglichkeit im
Wege der elektronischen Kommunikation besteht und gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklärt
werden kann.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag (‘Record Date’) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen
im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date
erworben haben, können somit nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre
unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
möchten, werden gebeten, die ihnen mit der Anmeldebestätigung übersandten Zugangsdaten dann dem Bevollmächtigten zur Verfügung
zu stellen. Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft
bietet den Aktionären neben dem postalischen Weg auch die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über folgende
Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG Hauptversammlung Colonia-Allee 3 51067 Köln
|
Telefax: |
+49 221 6504-1209 |
E-Mail: |
hauptversammlung.khd@khd.com |
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen
wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht selbst an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, sich durch die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung
kann das den Aktionären mit der Anmeldebestätigung übersandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem
Formular erhalten Sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich
der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die Stimmrechtsvertreter
bei diesen Abstimmungen der Stimme enthalten werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Freitag, den 02. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ)
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG Hauptversammlung Colonia-Allee 3 51067 Köln
|
oder Telefax: |
+49 221 6504-1209 |
oder E-Mail: |
hauptversammlung.khd@khd.com |
Aktionäre können außerdem über
https://www.khd.com/hv2020/
unter Nutzung des HV-Portals Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Bevollmächtigungen,
Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über
das HV-Portal – auch über den 03. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ) hinaus – noch bis zur Schließung der Abstimmungsmöglichkeit
durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt oder geändert werden.
Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den einzuhaltenden
Fristen entsprechend.
Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch elektronische Briefwahl ausüben. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte, bevollmächtigte Intermediäre
(z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Bevollmächtigte
können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über
https://www.khd.com/hv2020/
unter Nutzung des HV-Portals abgegeben werden. Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zur Schließung der Stimmabgabemöglichkeit
vor Beginn der Abstimmungen selbst in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter übermittelt oder geändert
werden.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 des Grundkapitals
(entsprechend 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens
am Samstag, 05. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
|
KHD Humboldt Wedag International AG Vorstand Colonia-Allee 3 51067 Köln.
|
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
über den Link ‘Investor Relations’ mit Spracheinstellung ‘Deutsch’, Rubrik ‘Hauptversammlung’ bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
|
2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG Hauptversammlung Colonia-Allee 3 51067 Köln
|
oder Telefax: |
+49 221 6504-1209 |
oder E-Mail: |
hauptversammlung.khd@khd.com |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126
Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
über den Link ‘Investor Relations’ mit Spracheinstellung ‘Deutsch’, Rubrik ‘Hauptversammlung’ veröffentlichen. Dabei werden
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Montag, 21. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der im ersten
Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten
der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung von Gegenanträgen und/oder Wahlvorschlägen entsprechend der vorstehend geschilderten Maßgaben kommt
die Gesellschaft ihrer gesetzlichen Pflicht nach §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG nach, da diese Vorschriften vom COVID-19-Gesetz
unberührt bleiben. Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Abstimmung über Gegenanträge oder Wahlvorschläge in der virtuellen
Hauptversammlung nicht erfolgen wird, da diese in der virtuellen Hauptversammlung nicht gestellt werden können.
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3. |
Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes eine Fragemöglichkeit im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vorgegeben, dass ein Fragerecht
der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr sind Fragen von Aktionären oder Bevollmächtigten
bis spätestens Samstag, 03. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (eingehend), ausschließlich über das HV-Portal unter
https://www.khd.com/hv2020/ |
einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre oder Bevollmächtigte, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Der Vorstand
entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem Ermessen über die Beantwortung der Fragen durch ihn in der virtuellen
Hauptversammlung.
|
4. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse
der virtuellen Hauptversammlung eingeräumt. Ein Widerspruch kann ausschließlich über das HV-Portal unter
https://www.khd.com/hv2020/ |
und nur durch diejenigen Aktionäre erklärt werden, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder Vollmachterteilung
ausgeübt haben. Widerspruch kann ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
unter Angabe der durch den Widerspruch betroffenen Beschlüsse erhoben werden. Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten
eingelegt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen hierzu aber nicht zur Verfügung.
|
5. |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich unter der Internetadresse
über den Link ‘Investor Relations’ mit Spracheinstellung ‘Deutsch’, Rubrik ‘Hauptversammlung’.
|
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich dieser Einberufung, des Geschäftsberichts 2019 und des Konzerngeschäftsberichts
2019 sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung im Internet unter
http://www.khd.com
über den Link ‘Investor Relations’ mit Spracheinstellung ‘Deutsch’, Rubrik ‘Hauptversammlung’ zugänglich und stehen zum Download
bereit.
Köln, im August 2020
KHD Humboldt Wedag International AG
Der Vorstand
Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Shaohua Jin
Vice President der International Business Division der AVIC International Holding Corporation, wohnhaft in Peking, Volksrepublik
China
Herr Shaohua Jin ist seit dem 12. Oktober 2018 Mitglied des Aufsichtsrats und seit dem 16. Oktober 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrats
der KHD Humboldt Wedag International AG.
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 10. Juni 1961 Geburtsort: Peking Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Ausbildung:
Studium an der East China University of Science and Technology, Hauptfach Engineering.
Beruflicher Werdegang:
Mehr als 30 Jahre Praxiserfahrung in der Unternehmensführung und Auslandsinvestitionen; in diversen Funktionen innerhalb des
AVIC Konzerns seit 1994 tätig.
05/1994 – 06/2011: Director des Enterprise Department, AVIC INTL Beijing Company Limited, hauptsächlich zuständig für inländische
und ausländische Investitionen. Bestellt zum Mitglied des Board of Directors oder des Aufsichtsrats der Joint-Venture mit
ausländischen Unternehmen, z. B. Yamaha Motor, Kärcher, Schneider Electric, TGI Friday’s etc.
06/2011 – heute: Vice President der International Business Division der AVIC INTL Holding Corporation; hauptsächlich zuständig
für internationale Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Geschäftsumfang beinhaltet Produkt- und Service Leistungen, umfangreiche
EPC Projekte, maßgeschneiderte Lösungspakete für verschiedene Länder und Regionen sowie die Leitung von Direktinvestitonen
wie das Global Trade Centre (GTC) in Nairobi.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Gerhard Beinhauer
Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH, wohnhaft in Wehrheim
Herr Beinhauer ist seit dem 18. Mai 2016 Mitglied des Aufsichtsrats und seit dem 16. Oktober 2018 stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag International AG.
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 26. Juni 1959 Geburtsort: Över-Järna, Schweden Staatsangehörigkeit: Deutsch
Ausbildung:
Außenhandelskaufmann, Hochschule für Außenhandel Am Lämmermarkt, Hamburg Bachelor of Arts, Chicago State University, Chicago, USA Studium der Unternehmensführung (MBA), IMD Lausanne, Schweiz
Beruflicher Werdegang:
1982 – 1992 |
Verschiedene Führungspositionen in Handel, Beratung, Feinchemie, Medizintechnik |
|
Einsätze in Frankeich, Brasilien, USA, Schweiz und Deutschland |
1992 – heute |
Geschäftsführender Gesellschafter der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH, Wehrheim |
– |
Investments in wachstums- und technologieorientierte Unternehmen |
– |
Strategische und M&A- Beratung von Unternehmern und Family Offices |
– |
Projektleiter und Repräsentant des Eigners von m/s Turanor Planetsolar ‘Circumventing the Globe by a Solar-Powered Catamaran’ |
– |
Verschiedene Mandate in Aufsichtsräten und Direktorate in Geschäftsführungen der Deutsche Structured Finance GmbH in Frankfurt |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
– |
seit 2011: |
Chairman, Bieglo KGaA, Hamburg (distributing high-performance polymers) |
– |
seit 1999: |
Non-Executive Director Gold Cache Inc., Thunder Bay, Canada |
Yiqiong Zhang
Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Company Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China
Frau Yiqiong Zhang ist seit dem 28. Mai 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag International AG.
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 14. Oktober 1965 Geburtsort: Peking Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Ausbildung:
Studium ‘Bachelor of Accounting’ in Zhengzhou am Institute of Aeronautical Industry Management, sowie ‘Executive Master of
Business Administration’ in Beijing an der University of Aeronautics and Astronautics
Beruflicher Werdegang:
Mehr als 30 Jahre Praxiserfahrung innerhalb des AVIC Konzerns, seit 2009 bei der AVIC INTERNATIONAL tätig.
Ms. Zhang hat langjährige Erfahrung in diversen Funktionen der Buchhaltungs- und Finanz-Bereiche.
1992 – 2005: |
Buchhalterin der CATIC Beijing Company |
2006 – 2006: |
Senior Manager der CATIC Beijing Company |
2006 – 2009: |
Deputy Director des Finanz-Bereiches der CATIC Beijing Company |
2009 – 2013: |
Director des Finanzbereiches der AVIC International Beijing Company Limited |
2012 – 2013: |
Deputy Chief Accountant der AVIC International Beijing Compan Limited |
2013 – 2020: |
Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Company Limited |
Seit April 2020: |
Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Company Limited |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
|