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ISRA VISION AG
Darmstadt
ISIN: DE0005488100 und DEDE000A254W60
Absage der Hauptversammlung am 17. März 2020
Der Vorstand der ISRA VISION AG hat heute wegen des Inkrafttretens der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
der Hessischen Landesregierung vom 14. März 2020, die öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 erwarteten
oder anwesenden Teilnehmern verbietet, beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung nicht wie geplant am 17. März 2020 durchzuführen.
Die Hauptversammlung findet also nicht am 17. März 2020 statt. Ein neuer Termin für die diesjährige Hauptversammlung wird
in Kürze kommuniziert. Damit verbunden ist unvermeidbar eine entsprechende Verschiebung des Gewinnverwendungsbeschlusses und
der Dividendenauszahlung.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die derzeitige Lage und globale Ausbreitung des Corona Virus (COVID-19). Das Robert-Koch-Institut
und die zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die Infektionen nochmals
signifikant zunehmen werden. Für die ISRA VISION AG steht die Gesundheit ihrer Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter als auch der beteiligten Dienstleister an erster Stelle.
Das Unternehmen wird zeitnah einen neuen Termin für die Hauptversammlung im April 2020 bekanntgeben.
Darmstadt, 15. März 2020
ISRA VISION AG
Der Vorstand
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