Beschlussfassung über Neubesetzung des Aufsichtsrats
Sir John Banham verlässt den Aufsichtsrat auf eigenem Wunsch zum heutigen Datum. Der Vorstand schlägt vor, Sir John Banham
für die Periode seines Mitwirkens zu entlasten.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen,
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl eines Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Somit erfolgt die Wahl des neu
zu wählenden Aufsichtsrats für die Zeit vom Ablauf der heutigen Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitaktionär, Herrn Tillman Fischer, für die restliche Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu
wählen.
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