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home24 SE
Berlin
ISIN DE000A14KEB5 WKN A14KEB
Korrektur der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
In der am 11. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zu der am 3. Juni 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der home24 SE ist im III. Abschnitt unter Ziffer 5 ‘Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre’ ein redaktionelles
Versehen aufgetreten. Das zuvor im III. Abschnitt unter Ziffer 3 ‘Voraussetzungen für die Ausübung des Stimm- und Fragerechts’
korrekt genannte Anmeldedatum wird in dem späteren Abschnitt fehlerhaft wiedergegeben. Korrekt muss es im III. Abschnitt unter
Ziffer 5 im ersten Absatz heißen:
‘5. Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre
Aktionäre können ihr Stimmrecht nur im Wege der Briefwahl und zwar entweder per Post, im Wege elektronischer Kommunikation
per E-Mail oder durch Nutzung des Online-Portals sowie durch Vollmachtserteilung ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts der
Aktionäre im Wege der Briefwahl sowie zur Vollmachtserteilung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am
Mittwoch, den 27. Mai 2020, 24:00 Uhr MESZ, ordnungsgemäß angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß
erbracht haben (wie oben angegeben). Für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag nachgewiesene
Aktienbestand maßgeblich.’
Ansonsten verbleibt es unverändert bei der am 11. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung. Von einer Wiedergabe
wird daher abgesehen. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen ist mit dieser Korrekturmeldung nicht verbunden.
Berlin, im Mai 2020
home24 SE
Der Vorstand
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