Firstextile AG
Frankfurt am Main
– ISIN DE000A1PG8V8 –
– WKN A1PG8V –
Einladung zur Hauptversammlung 2014
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 24. Juni 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Flemings Deluxe Hotel Frankfurt Main-Riverside, Lange Straße 5-9,
60311 Frankfurt am Main, Deutschland
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts,
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Firstextile AG für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
‘Der im Jahresabschluss der Firstextile AG für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.563.175,88
wird in gesamter Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.’
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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‘Den amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 erteilt.’
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2013 aus den Mitgliedern Herrn Philip Ellick, Herrn Prof. Edgar Rosenberger (beide
bis zur Hauptversammlung 2013), Herrn Dr. Yann Samson, Herrn Marco Eberhard Pabst (beide seit der Hauptversammlung 2013) und
Frau Chao Yu.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fuhlentwiete 12, 20355 Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 bestellt.’
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Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am
Sitz der Firstextile AG, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär
auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:
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Zu Tagesordnungspunkt 1
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Jahresabschluss nebst Lagebericht der Firstextile AG zum 31. Dezember 2013
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Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2013
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
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Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
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Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG
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Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html
eingesehen werden.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 11.800.000,00 und ist eingeteilt in 11.800.000 auf den Inhaber lautende Aktien
ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 11.800.000, von denen nach § 71 b AktG sowie gemäß §§ 71 b i.V.m.
71 d AktG keine ruhen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet
sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 17. Juni 2014, 24:00 Uhr, dem Vorstand
unter folgender Adresse zugehen:
Firstextile AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903- 74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre
weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte
und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 3. Juni 2014, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 17. Juni 2014,
24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen
haben, Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. Der Nachweis der
Bevollmächtigung ist gegenüber der Gesellschaft auch per E-Mail möglich. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte
sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für
die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html
bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten:
Firstextile AG, c/o Computershare Operations Center 80249 München, Telefax: +49 89 30903-74675, E-Mail: hv@firstextile.com
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre
gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus
den Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären
auch unter der Internetadresse http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html weitere Informationen
zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung
und Änderung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 24. Mai 2014, 24:00
Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs.
1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens
am 9. Juni 2014, 24:00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich
zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 9. Juni 2014, 24:00
Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Firstextile AG Lyoner Straße 14 60528 Frankfurt am Main Fax: +49 69 6655 4418 E-Mail: ir@firstextile.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge werden unter http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html bekannt gemacht. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 3. Juni 2014, 00.00
Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter
http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html zur Verfügung.
Unter http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Firstextile AG Lyoner Straße 14 60528 Frankfurt am Main Fax: +49 69 6655 4418 E-Mail: ir@firstextile.com
Frankfurt am Main, im Mai 2014
Firstextile AG
Der Vorstand
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Firstextile AG benannte Stimmrechtsvertreter
Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Firstextile AG am 24. Juni 2014 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs
ausüben.
Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Henryk Deter benannt. Herr Deter ist Vorstand der cometis AG. Der benannte Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Weisung abzustimmen. Dem
von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge und Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von
Fragen oder Anträgen sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc. erteilt werden.
Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen:
Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer
Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übersenden Sie zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform
unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse:
Firstextile AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 23. Juni 2014, 12:00 Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
unter dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden Nummer: +49 89 309037-4675 oder per E-Mail unter folgender
E-Mail-Adresse: anmeldestelle@computershare.de zugehen.
Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern möchten, bitten wir Sie, diese Änderungen mit Hilfe des auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html abrufbaren Weisungsänderungsformulars
vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir ausschließlich auf diesem Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu sämtlichen
Tagesordnungspunkten (auch zu den Punkten, bei denen die Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Das vollständig ausgefüllte
Weisungsänderungsformular können Sie per Post oder Telefax oder E-Mail an die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse senden. Geänderte Weisungen müssen spätestens am 23. Juni 2014, 16:00 Uhr bei den Stimmrechtsvertretern unter
der oben genannten Adresse eingehen, um berücksichtigt werden zu können.
Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.firstextile.de/investor-relations/jahreshauptversammlung.html zugänglich
gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern zu Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können.
Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 17. Juni 2014, 24:00 Uhr erfolgen können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit
für den Versand der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft
einige Tage betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst frühzeitig bei Ihrer Depotbank zu bestellen.
Firstextile AG Frankfurt am Main
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