EUWAX Aktiengesellschaft
Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen
HAUPTVERSAMMLUNG 2022
unserer Gesellschaft ein, die am
Donnerstag, dem 02.06.2022, um 13.00 Uhr (MESZ)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten wird.
Die Hauptversammlung wird für unsere fristgerecht angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter in einem passwortgeschützten
HV-Portal übertragen, welches über folgende Internetseite erreicht werden kann:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft verfolgen können.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021
mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 08.04.2022 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Der festgestellte
Jahresabschluss, der Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB und der Bericht des Aufsichtsrats
werden der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 175 Abs. 2, 176 AktG zugänglich gemacht. Die Dokumente sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/finanzberichterstattung/berichte.html |
verfügbar.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat nach Durchführung eines mehrstufigen Auswahlverfahren für Abschlussprüfer gemäß
Art. 16 der EU-Verordnung 537/2014 empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, oder PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Als Präferenz im Rahmen seiner Empfehlung hat der Prüfungsausschuss die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, angegeben.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU – Verordnung 537/2014 auferlegt wurde.
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am
02.06.2022. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Daher werden im Folgenden sechs Kandidatinnen
und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Herrn Dr. Christian Ricken, Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg
(LBBW), Dezernat Financial Markets / International Business / Asset Management, wohnhaft in Bad Homburg, als Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Ricken über keine persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Dr. Ricken in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats; bedeutende Beteiligung der LBBW)
|
* |
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (Mitglied des Aufsichtsrats; bedeutende Beteiligung der LBBW)
|
* |
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Vorsitzender des Präsidialausschusses)
|
Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Dr. Ricken zur Kenntnis gegeben:
Persönliche Angaben
Geburtsdatum: 07.12.1966
Geburtsort: Duisburg
Staatsangehörigkeit: deutsch
Aktuelle Tätigkeit
Seit 01/2017
|
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart
Mitglied des Vorstands Kapitalmarktgeschäft und Asset Management / Internationales Geschäft
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Frühere Tätigkeiten
1986 – 1996
|
Offizierslaufbahn Bundeswehr
|
1996 – 2016
|
Deutsche Bank AG, Frankfurt
|
1996 – 1999 |
Verschiedene Positionen in der Finance-Organisation |
2000 – 2001 |
Direktor und Leiter Konzernplanung |
2001 -05/2006 |
Managing Director und Leiter Strategic Controlling und Leiter Investitionscontrolling |
06/2006 – 01/2016 |
Mitglied im Bereichsvorstand der Privat- und Firmenkunden Division (PBC) |
04/2007 – 03/2012 |
Mitglied im Vorstand der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG |
06/2006 – 06/2009 |
Chief Financial Officer von PBC |
04/2007 – 08/2012 |
Leiter Produktmanagement Einlagen |
10/2008 – 01/2016 |
Chief Operating Officer von PBC |
06/2010 – 01/2016 |
Verantwortlich für Postbank Integration |
07/2012 – 04/2015 |
Mitglied im Group Executive Committee (GEC) |
2006 – 2015
|
Ludwig-Maximilians-Universität, München
Lehrbeauftragter für Strategisches Bankmanagement
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2016
|
McKinsey & Company, Frankfurt am Main
Senior Advisor
|
Aus- und Weiterbildung
1989 – 1997
|
Universität der Bundeswehr, Hamburg
|
1989 – 1993
|
Studium der Betriebswirtschaftslehre
Abschluss: Diplom-Kaufmann
|
1994 – 1997
|
Promotion zum Dr. rer. pol.
Dissertation: ‘Determinanten der Effektivität der Umweltpolitik’ |
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Herrn Jürgen Steffan, Mitglied des Vorstands der Wüstenrot & Württembergische AG, wohnhaft
in Ludwigsburg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Steffan über keine persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Steffan in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
W&W Informatik GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
|
* |
Württembergische Krankenversicherung AG (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
|
* |
V-Bank AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
|
* |
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Stellvertretender Vorsitzender des Präsidialausschusses)
|
Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Steffan zur Kenntnis gegeben:
Persönliche Angaben
Geburtsdatum: 31.05.1961
Geburtsort: Bad Reichenhall
Staatsangehörigkeit: deutsch
Aktuelle Tätigkeit
Seit 07/2019
|
Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart
Mitglied des Vorstands
|
Seit 09/2020 |
Arbeitsdirektor |
Frühere Tätigkeiten
01/1983 – 04/1993
|
BHF-Bank, Frankfurt am Main
Angestellter im Bereich Treasury, zuletzt mit Gesamtprokura (seit 01/1989)
|
05/1993 – 05/1998
|
AGIV AG, Frankfurt am Main
Leiter Finanzen der Finanzholding, Handlungsvollmacht
|
06/1998 – 10/2006 |
Bausparkasse Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall |
06/1998 – 04/2000 |
Leitender Angestellter als Bereichsleiter Handel (erste Führungsebene) mit Gesamtprokura |
05/2000 – 10/2006 |
Bereichsleiter Finanzen- und Risikocontrolling (erste Führungsebene) |
11/2006 – 06/2019
|
Wüstenrot Bausparkasse AG, Ludwigsburg
Mitglied des Vorstands
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08/2009 – 05/2019
|
Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg
Generalbevollmächtigter für die Bereiche Unternehmens- und Dienstleistungssteuerung
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04/2013 – 06/2019
|
Wüstenrot & Württembergische AG
Ernennung zum Generalbevollmächtigten
|
07/2017 – 06/2019
|
Württembergische Versicherung AG, Stuttgart
Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart
|
07/2017 – 06/2019 |
Mitglied im Division Board Versicherung |
07/2017 – 06/2019 |
Generalbevollmächtigter für den Bereich Risiko-Controlling und Mitglied im Risk Board Versicherung |
Aus- und Weiterbildung
1981 |
Abitur in Bad Homburg |
08/1981 – 01/1983 |
Ausbildung bei der BHF-Bank, Frankfurt am Main mit Abschluss zum Bankkaufmann |
09/1986 – 09/1988 |
Berufsbegleitendes Studium an der Bankakademie in Frankfurt/Main mit Abschluss als ‘Bankfachwirt’ |
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Frau Katharina Gehra, Geschäftsführerin der Immutable Insight GmbH, wohnhaft in Berg,
als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Gehra über keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Gehra in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Fürstlich Castell’sche Bank, Credit-Casse Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrates)
|
* |
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)
|
Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Gehra zur Kenntnis gegeben:
Persönliche Angaben
Geburtsdatum: 08.07.1983
Geburtsort: Ulm
Staatsangehörigkeit: deutsch
Aktuelle Tätigkeit
10/2018 – heute
|
Immutable Insight GmbH, Grünwald
Mitgründerin und Geschäftsführerin
|
Frühere Tätigkeiten
09/2008 – 06/2009
|
The Boston Consulting Group GmbH, Berlin Associate
|
07/2009 – 02/2011
|
Commerzbank AG, Frankfurt
Referentin von Konzernvorstand Ulrich Sieber
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03/2011 – 10/2014
|
The Boston Consulting Group GmbH, München
Projektleiterin
|
10/2014 – 07/2018
|
Interritus Group, London
Chairman/Chief Executive Officer/Partner
|
09/2015 – 09/2018
|
Kommunalkredit Austria AG, Wien
Aufsichtsratsmitglied
|
08/2018 – 09/2018
|
Vorbereitungen Unternehmensgründung Immutable Insight
|
Aus- und Weiterbildung
09/1993 – 06/2002 |
Abitur, Johann-Vanotti-Gymnasium, Ehingen |
09/1999 – 06/2000 |
High School Diploma, Lenape High School, Mount Laurel, NJ, USA |
10/2002 – 09/2003 |
Politologie, Freie Universität Berlin |
10/2003 – 03/2007 |
Bachelor of Arts, Economics, HWR Berlin |
04/2007 – 09/2007 |
Zwei Praktika |
10/2007 – 07/2009 |
Master of Science, International Political Economy, London School of Economics and Political Science, London |
d) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Frau Dr. Alena Kretzberg, Commerzbank AG, Bereichsvorstand Digital Banking & comdirect,
wohnhaft in Hofheim am Taunus, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Dr. Kretzberg über keine persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Dr. Kretzberg in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Commerz Directservice GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Aufsichtsrates
|
* |
Neugelb Studios GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Verwaltungsrates
|
* |
onvista media GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Aufsichtsrates
|
* |
main incubator GmbH (Commerzbank Gruppe), Mitglied des Verwaltungsrates
|
* |
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)
|
Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Dr. Kretzberg zur Kenntnis gegeben:
Persönliche Angaben
Geburtsdatum: 23.11.1976
Geburtsort: Eberbach
Staatsangehörigkeit: deutsch
Aktuelle Tätigkeit
2021 – heute |
Commerzbank AG, Frankfurt und Quickborn
Bereichsvorstand Digital Banking & comdirect
|
Frühere Tätigkeiten
2001 – 2019
|
McKinsey & Company, Inc., Frankfurt
Partner (seit 2011), Technologie & Digitalisierung, Financial Services
|
2019 – heute
|
Commerzbank AG, Frankfurt und Quickborn
|
2019 – 2021 |
Bereichsvorstand Konzernstrategie, Digitale Transformation zusätzlich in 2019: Bereichsvorstand Group Technology Foundations (CTO) |
Aus- und Weiterbildung
1996 – 2001 |
Studium Betriebswirtschaftslehre, European Business School, Oestrich-Winkel Diplom-Kauffrau (Finanzen und Banken, Wirtschaftsinformatik)
|
1998 – 1999 |
Studium Computer Science, James Madison University, Virginia/USA Bachelor of Science (Computer Science)
|
2003 – 2007 |
Promotion Volkswirtschaftslehre, WHU, Vallendar (berufsbegleitend) Dr. rer. pol.
|
e) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Frau Gabriele Ruf, selbständige Beraterin, wohnhaft in Starnberg, als Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Ruf über keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG – Mitgliedschaften von Frau Ruf in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)
|
Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Ruf zur Kenntnis gegeben:
Persönliche Angaben
Geburtsdatum: 1956
Geburtsort: Geislingen a. d. Steige
Staatsangehörigkeit: deutsch
Aktuelle Tätigkeit
06/2019 – heute
|
Selbständige Beraterin
|
Frühere Tätigkeiten
1982 – 1987
|
Bayerische Vereinsbank
Mitarbeiterin der Informationstechnologie
|
1987 – 1992
|
Elternzeit
|
1992 – 1999
|
Bayerische Vereinsbank
Verantwortung für das WIDE AREA NETWORK
|
1999 – 2003
|
Bayerische Vereinsbank
Leitung der Abteilung NT-Services, System Services, Qualitätsmanagement, Service Design und Implementierung
|
2003 – 2006
|
HVB Info GmbH
Geschäftsführerin
|
2006 – 2009
|
HVB Information Services GmbH
Geschäftsführerin
|
2009
|
UniCredit Global Information Services
Head of Domain, Infrastructure Management
|
2009 – 2011
|
UniCredit Global Information Services (UGIS S.C.p.A), Italy
Deputy General Manager und Mitglied der Geschäftsführung
|
2011 – 05/2019
|
Daimler AG
Bereichsleitung IT Infrastructure & Operations
|
Aus- und Weiterbildung
1976 – 1982 |
Universität Karlsruhe – Diplom Mathematik |
f) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Herrn Andreas Torner, Geschäftsführer der Trade Republic Bank GmbH, wohnhaft in Überlingen,
als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Torner über keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG – Mitgliedschaften von Herrn Torner in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)
|
Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Torner zur Kenntnis gegeben:
Persönliche Angaben
Geburtsdatum: 28.07.1960
Geburtsort: Stuttgart
Staatsangehörigkeit: deutsch
Aktuelle Tätigkeit
Seit 01/2022
|
Trade Republic Bank GmbH
Geschäftsführer / Managing Director
|
Frühere Tätigkeiten
04/1988 – 04/1991
|
Bain & Company, München
Consultant
|
04/1991 – 04/1993
|
Fleiner GmbH & Co. Internationale Einrichtungen KG, Stuttgart
Mitglied der Geschäftsleitung der Holding Gesellschaft
|
06/1993 – 08/1999
|
McKinsey & Company, Inc., Frankfurt
Senior Projektleiter in der Financial Institutions Group
|
08/1999 – 06/2002
|
Deutsche Bank 24 AG, Frankfurt
Managing Director Sales & Distribution Europa (Verantwortungsstufe 1), Mitglied der ‘Global 200’ Senior Manager Gruppe der
Deutsche Bank Gruppe
|
07/2002 – 12/2005
|
AXA Konzern AG
Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG (Holding) sowie der operativen Tochtergesellschaften mit der Verantwortung für
Vertrieb und Marketing
|
02/2006 – 03/2007
|
Citibank Privatkunden AG & Co KGaA
|
► |
Generalbevollmächtigter der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA |
► |
Designiertes Mitglied des Vorstands der Citicorp Management AG mit Verantwortung für Sales and Distribution |
04/2007 – 03/2010
|
Deutsche Bank AG, Frankfurt/Berlin
|
► |
Vorsitzender der Geschäftsführung der norisbank GmbH, Berlin |
► |
Mitglied der Geschäftsleitung der Privat- und Geschäftskunden AG der Deutsche Bank AG |
04/2010 – 10/2011
|
Deutsche Bank AG, Frankfurt
|
► |
Mitglied des fünfköpfigen Executive Boards der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG |
► |
Mitglied im Management Committee Germany der Deutsche Bank AG, Frankfurt |
11/2011 – 06/2013
|
Deutsche Bank AG, Frankfurt
|
► |
Mitglied der neuen Geschäftsleitung Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Deutschland mit Primärverantwortung für die
Geschäftsbereiche Multikanal, Kooperationen sowie mobile Vertriebe
|
► |
Mitglied im Management Committee Deutschland unter Vorsitz Jürgen Fitschen |
07/2013 – 12/2015
|
Deutsche Bank AG, Frankfurt
|
► |
Vorsitzender der Geschäftsleitung der Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, ‘Baden’) |
► |
Verantwortung für alle Geschäftsbereiche der Bank mit direkter Berichtslinie an Jürgen Fitschen |
► |
Unmittelbare Verantwortung für die Betreuung der regionalen Beiräte der Bank in Freiburg, Mannheim und Frankfurt |
► |
Mitglied des Management Committee Germany |
12/2015 – 12/2021
|
Deutsche Bank AG, Stuttgart
|
► |
Sprecher der Geschäftsleitung der Region Südwest (Baden-Württemberg) Verantwortung für alle Geschäftsbereiche der Bank mit
direkter Berichtslinie an Karl von Rohr
|
► |
Mitglied des Management Committee Germany |
Aus- und Weiterbildung
1971 – 1980 |
Mathematisch/naturwissenschaftliches Abitur, Friedrich-Eugen-Gymnasium, Stuttgart |
1980 – 1982 |
Ausbildung zum Bankkaufmann, Deutsche Bank AG, Stuttgart |
1982 – 1983 |
Wehrdienst |
10/1983 – 02/1988 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilians-Universität, München Abschluss: Diplom-Kaufmann |
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand erbringen können.
Die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sind zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der
gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse
http://www.euwax-ag.de/ueber+uns/unternehmensstruktur/aufsichtsrat.html |
zugänglich.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Christian Ricken beabsichtigt, wieder für
den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter
Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht erstellen, der durch den Abschlussprüfer zu prüfen ist. Gemäß
§ 120a Abs. 4 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt, vom Abschlussprüfer der
Gesellschaft geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an diese Tagesordnung als Anhang zu Tagesordnungspunkt 6 wiedergegeben und außerdem
über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.euwax-ag.de/investor+relations/verguetung+der+organe/verguetung+der+organe.html |
auch während der Hauptversammlung zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021 zu billigen.
Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht
EUWAX Aktiengesellschaft
Gemeinsamer Vergütungsbericht
gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat
|
A. |
Angaben zur Vergütung aller Mitglieder des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft
Die nachfolgend unter Ziff. A. gemachten Angaben gelten für jedes Vorstandsmitglied der EUWAX Aktiengesellschaft, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben ihr Amt im Wege eines Konzernmandats aus. Zwischen der Boerse Stuttgart
GmbH und der EUWAX Aktiengesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Herrschendes Unternehmen ist
die Boerse Stuttgart GmbH. Beide Gesellschaften haben aufgrund der neuen Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in 2021 ein neues, gemeinsames Vergütungssystem für ihre Leitungsorgane beschlossen. Das gemeinsame Vergütungssystem wurde
vom Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft gemeinsam mit externen, unabhängigen Experten erarbeitet und von dem Aufsichtsrat
am 21.04.2021 beschlossen. Für die EUWAX Aktiengesellschaft wurde das gemeinsame Vergütungssystem dann in der Hauptversammlung
vom 17.06.2021 gebilligt. Das Vergütungssystem ersetzt das vorherige Vergütungssystem, welches noch für die in 2020 gewährte
und geschuldete Vergütung zur Anwendung kam. Das vorherige Vergütungssystem kam zuletzt für die in 2021 auszuzahlenden Tantiemen
des Geschäftsjahres 2020 zur Anwendung.
|
I. |
Vergütungsbestandteile
Im Geschäftsjahr 2021 sind den Mitgliedern des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft von dieser sowie teilweise von der Boerse
Stuttgart GmbH und teilweise von der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. Vergütungen geschuldet und gewährt
worden, die aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen bestanden.
|
1. |
Feste Vergütungsbestandteile
In Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (tätig bis 30.06.2021), Dragan Radanovic, Dr. Manfred Pumbo (ab 01.07.2021)
und Michael Jaeggi (ab 01.07.2021) als Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft bestellt und für diese tätig. Die Vorstände
der EUWAX Aktiengesellschaft haben jeweils einen Vorstandsdienstvertrag mit der EUWAX Aktiengesellschaft abgeschlossen. Die
Herren Bolle, Radanovic und Jaeggi haben daneben Geschäftsführerdienstverträge mit der Boerse Stuttgart GmbH abgeschlossen.
Herr Dr. Pumbo hat parallel einen Vorstandsvertrag mit der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. abgeschlossen.
Das Amt als Geschäftsführer der Boerse Stuttgart GmbH nimmt er als Konzernmandat wahr. Jeder Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft
hat aus beiden abgeschlossenen Dienstverträgen fixe Vergütungsbestandteile in 2021 erhalten. Von der Boerse Stuttgart GmbH
und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. wurden Dienstwagen in angemessener Größe und Ausstattung zur
Verfügung gestellt. Zudem haben die Vorstände von der Boerse Stuttgart GmbH und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse
e.V. als Teil der festen Vergütung Zuschüsse zur Kranken-und Pflegeversicherung erhalten.
|
2. |
Variable Vergütungsbestandteile
Im Geschäftsjahr 2021 wurden als variable Vergütungen ausschließlich Tantiemen für die Erreichung von Zielen gewährt, die
für das Geschäftsjahr 2020 gesetzt wurden. Im Geschäftsjahr 2020 waren allein die Herren Alexander Höptner, Stefan Bolle und
Dragan Radanovic Geschäftsleiter. Die Gewährung erfolgte ausschließlich durch die Boerse Stuttgart GmbH und folgte dabei dem
vormaligen Vergütungssystem. Aus dem Dienstverhältnis mit der EUWAX Aktiengesellschaft wurde keine variable Vergütung gewährt
oder geschuldet.
|
3. |
Maßgebliches Vergütungssystem und Anwendung der Leistungskriterien
Die Gewährung der festen Vergütung entsprach den Regelungen des geltenden Vergütungssystems, dort Ziff. III.6., Ziff. IV.4.,
gebilligt in der Hauptversammlung am 17.06.2021.
Die Gewährung der Tantiemen erfolgte nach dem vormaligen Vergütungssystem, welches für das Geschäftsjahr 2020 Gültigkeit hatte.
Als variable Vergütungsbestandteile wurden ausschließlich Tantiemen gewährt. Den Tantiemen lagen mehrjährig bewertete Ziele
und Jahresziele zugrunde. Die Zielkategorien waren aufgegliedert in Teamziele der Geschäftsleitung, abgestellt auf betriebswirtschaftliche
Kennzahlen, individuelle Ziele bezogen auf das jeweilige Ressort eines Geschäftsleiters und Leistungs- und Kompetenzziele
zur Bewertung der Führungs-, der fachlichen, methodischen und der strategischen Kompetenz. Es wurden finanzielle und nichtfinanzielle
Ziele ausgegeben. Die Zielkategorien wurden zueinander gewichtet, ebenso die Einzelziele einer jeden Zielkategorie. Die jeweiligen
Zielerreichungen wurden von der Gesellschafterin der Boerse Stuttgart GmbH festgestellt und zu den jeweiligen Zielsetzungen
in ein prozentuales Verhältnis gesetzt. Die Zielerreichung wurde in einem Korridor zwischen 0% und bis zu 150% festgesetzt.
Im Geschäftsjahr 2021 haben die Herren Alexander Höptner (ausgeschieden 31.12.2020), Stefan Bolle und Dragan Radanovic bezogen
auf die für 2020 gesetzten Ziele variable Vergütungen erhalten.
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4. |
Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Die Gestaltung des am 17.06.2021 von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystems soll die langfristige Entwicklung
der Gesellschaft fördern. Die Geschäfts- und Risikostrategien der EUWAX Aktiengesellschaft und des herrschenden Unternehmens
basieren auf einer Analyse des Markt-, Wettbewerbs- und regulatorischen Umfelds der Geschäftsaktivitäten. Aus der Analyse
wurden spezifische Ziele zum Ausbau der Geschäftsfelder, zur Verbesserung der Ergebnisse und zum Ausbau der Marktanteile abgeleitet.
Diese Ziele wurden mit konkreten Maßnahmen in den einzelnen Geschäftsbereichen unterlegt. Die Zielsetzungen für die variablen
Vergütungsbestandteile des Geschäftsjahres 2021 folgten dabei den Zielen der Geschäfts- und Risikostrategien.
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II. |
Berücksichtigung des Beschlusses der Hauptversammlung
Vorliegend wird erstmalig ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt. Dementsprechend ist noch nicht über die Berücksichtigung
eines Beschlusses zur Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr
gemäß § 120a Abs. 4 und 5 AktG zu berichten.
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B. |
Vergütungen der einzelnen Vorstände
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I. |
Von der EUWAX Aktiengesellschaft und deren Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH in 2021 einem Vorstandsmitglied gewährte und
geschuldete Vergütung
Im Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (bis 30.06.2021), Dragan Radanovic, Dr. Manfred Pumbo (ab 01.07.2021)
und Michael Jaeggi (ab 01.07.2021) Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft. Ihnen wurde von der EUWAX Aktiengesellschaft im
Hinblick auf ihre Vorstandstätigkeit eine feste Vergütung gewährt. Daneben erhielten die Herren Bolle und Radanovic von der
Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH feste und variable Vergütungsbestandteile. Herr Dr. Pumbo erhielt neben den Bezügen der
EUWAX Aktiengesellschaft feste Vergütungsbestandteile von der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., die
sich jedoch auf seine übrige Geschäftsleitertätigkeit bezog. Variable Vergütungsbestandteile waren Herrn Dr. Pumbo in 2021
nicht geschuldet und wurden auch nicht gewährt. Die von der EUWAX Aktiengesellschaft geschuldete feste Vergütung war auf die
von der Boerse Stuttgart GmbH und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. geschuldete feste Vergütung
anzurechnen.
Die geschuldete fixe Vergütung der Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft wird wie folgt beziffert: Herr Stefan Bolle 75.000
EUR, Herr Dragan Radanovic 150.000 EUR, Herr Dr. Manfred Pumbo 75.000 EUR und Herr Michael Jaeggi 75.000 EUR.
Die gewährte und geschuldete feste sowie variable Vergütung der Boerse Stuttgart GmbH (nachfolgend ‘BSG’ genannt) und der
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (nachfolgend ‘Vereinigung’ genannt) einschließlich der anzurechnenden,
vorstehend aufgeführten fixen Vergütung der EUWAX Aktiengesellschaft (nachstehend ‘EAG’ genannt) stellt sich für gegenwärtige
und frühere Mitglieder des Vorstands wie folgt dar:
Herr Alexander Höptner erhielt in 2021 für das Geschäftsjahr 2020 von der Boerse Stuttgart GmbH Tantieme und ab Januar 2021
Karenzentschädigung aufgrund eines vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.
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II. |
Vergleichende Darstellung
Die nachfolgende vergleichende Darstellung bezieht sich auf die jeweilige Gesamtvergütung eines jeden gegenwärtigen und früheren
Mitglieds des Vorstands aus Bezügen der EUWAX Aktiengesellschaft, der Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH sowie der Vereinigung
Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., die Alleingesellschafterin der Boerse Stuttgart GmbH ist.
Zum Zwecke der vergleichenden Darstellung legen Vorstand und Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft für den Wert des Geschäftsjahres
2021 gegenüber dem Vorjahr den Kreis der in die vergleichende Darstellung einzubeziehenden Arbeitnehmer aus Gründen der Vereinfachung
auf alle Arbeitnehmer der EUWAX Aktiengesellschaft fest. Die Werte für die Vorjahre wurden nicht erhoben.
Die jährlichen Veränderungen der Vorstandsvergütung für gegenwärtige und frühere Vorstandsmitglieder, der Ertragsentwicklung
der Gesellschaft und der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern stellen sich dar wie folgt:
Das in obiger Aufstellung aufgeführte frühere Mitglieder des Vorstands Ralph Danielski hat seine Tätigkeit am 30.09.2017 beendet.
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III. |
Angaben zur Abweichung vom Vergütungssystem
Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und der EUWAX Aktiengesellschaft wurde in
der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt und gilt seit dem Geschäftsjahr 2021. Das Vergütungssystem gilt für alle Vereinbarungen
mit den Geschäftsleitern, die in 2021 getroffen wurden und dabei gab es keine Abweichungen.
Die variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2021 gewährt und geschuldet wurde, bezieht sich auf Ziele, die für das Geschäftsjahr
2020 festgelegt wurden. Für das Geschäftsjahr 2020 galt das vorherige Vergütungssystem, welches unter Ziff. A.I.3. beschrieben
ist und an das der Gesellschafter der Boerse Stuttgart GmbH im Rahmen der Festsetzung der Tantieme gebunden war.
Der Bemessung der Tantiemen für 2020 liegt dabei eine retrospektive Bewertung der letzten drei Jahre 2018 bis 2020 zu Grunde.
Es wurden jeweils jährliche Teamziele, individuelle und Leistungs- und Kompetenzziele vorgegeben. Dreijährig retrospektiv
bewertet wurden die ausgegebenen Teamziele (40% Gewichtung) und die Leistungs- und Kompetenzziele (20% Gewichtung). Ansonsten
sind für die Tantieme 2020 die vormals bereits geltenden Regelungen zur Feststellung der Erreichung der Leistungskriterien
zur Anwendung gekommen.
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IV. |
Berücksichtigung des Hauptversammlungsbeschlusses
Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und der EUWAX Aktiengesellschaft wurde in
der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt. Die Erörterung gab keinen Hinweis auf eine notwendige Abänderung des Vergütungssystems.
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V. |
Maximalvergütung
Die im gebilligten Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder der EUWAX Aktiengesellschaft, die
von der Gesellschaft gewährt wird, wurde auf EUR 600.000 festgesetzt. Tatsächlich wurden von der Gesellschaft im Geschäftsjahr
2021 für den Vorstand insgesamt Vergütungen von EUR 375.000 gewährt. Damit wurde die vorgesehene Maximalvergütung eingehalten.
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C. |
Vergütung der Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft ist seit der Hauptversammlung vom 17.06.2021 mit Herrn Dr. Christian Ricken
(Vorsitzender), Herrn Jürgen Steffan (stv. Vorsitzender), Frau Katharina Gehra, Frau Dr. Alena Kretzberg, Frau Gabriele Ruf
und Herrn Andreas Torner besetzt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft erhalten die Vergütung ausweislich § 9 Abs. 1 der Satzung nach
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vergangene Geschäftsjahr beschließt. Im Geschäftsjahr
2021 gewährt und geschuldet wurde seitens der EUWAX Aktiengesellschaft nach dieser Regelung die Vergütung derjenigen Aufsichtsräte,
die im Geschäftsjahr 2020 im Amt waren. Dies waren Herr Dr. Michael Völter (Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses),
Herr Dr. Christian Ricken (stv. Vorsitzender), Herr Dr. Christian Holzherr (Mitglied des Prüfungsausschusses), Herr Thomas
Munz, Herr Dr. Manfred Pumbo (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) und Frau Gabriele Ruf. Diese Aufsichtsräte haben entsprechend
der Regelungen des § 9 der Satzung in 2021 allein feste Vergütungsbestandteile erhalten. Eine variable Vergütung ist nicht
vorgesehen. Die Vergütung setzt sich aus einer pauschalen Jahresvergütung in Höhe von 10.000 EUR und Sitzungspauschalen pro
Sitzungstag in Höhe von 1.000 EUR zusammen. Der Vorsitzende erhält die doppelte Jahresvergütung und doppelte Sitzungspauschalen,
der stellvertretende Vorsitzende jeweils das 1,5-fache. Daneben erhält jedes Mitglied eines Ausschusses einen Zuschlag von
25% und der Vorsitzende des Ausschusses einen Zuschlag von 50% auf die Jahres- und Sitzungspauschalen.
Die im Geschäftsjahr 2020 im Amt befindlichen Aufsichtsräte waren zugleich auch Aufsichtsräte des fakultativen Aufsichtsrats
der Boerse Stuttgart GmbH. Dieser Aufsichtsrat bestand bis zu einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrags bis
zum 16.10.2020. Für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Boerse Stuttgart GmbH haben die Aufsichtsräte von der Gesellschaft
ebenfalls eine rein feste Vergütung erhalten. Diese folgte gem. § 12 des vormaligen Gesellschaftsvertrags den gleichen Regeln,
wie die Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft. In Abweichung von den Regeln der EUWAX Aktiengesellschaft
betrug die Jahrespauschale pro Mitglied des Aufsichtsrats EUR 20.000 und die Sitzungspauschale EUR 2.000. Die Regeln zur Erhöhung
der Vergütung für den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und Ausschussmitglieder sind demgegenüber gleich.
Im Geschäftsjahr 2021 haben die folgenden gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräte Gesamtvergütungen von der EUWAX Aktiengesellschaft
und der Boerse Stuttgart GmbH wie folgt erhalten:
Die Vergütungen entsprechen den oben zitierten Regelungen der Satzung der EUWAX Aktiengesellschaft, dem in der Hauptversammlung
der EUWAX Aktiengesellschaft vom 17.06.2021 gebilligten Vergütungssystem für die Aufsichtsräte und den vormaligen Regeln des
Gesellschaftsvertrags der Boerse Stuttgart GmbH zur Aufsichtsratsvergütung.
In der nachfolgenden Übersicht werden die Veränderungen der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräte der EUWAX
Aktiengesellschaft, der Ertragsentwicklung der EUWAX Aktiengesellschaft und der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
der EUWAX Aktiengesellschaft auf Vollzeitäquivalenzbasis im Zeitraum 2017 bis 2021 dargestellt. Dabei erfolgte die Einbeziehung
der Arbeitnehmer für den Wert des Geschäftsjahres 2021 gegenüber dem Vorjahr im gleichen Umfang, wie bei der obigen Darstellung
der vergleichenden Angaben zur Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstände.
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Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart,
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt ‘Verantwortung des Wirtschaftsprüfers’ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Stuttgart, den 8. April 2022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Eisele
Wirtschaftsprüfer
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Niedermayer
Wirtschaftsprüfer
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Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche
Aktiengattungen bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 5.150.000.
2. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Die Hauptversammlung wird aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‘Aufbauhilfe 2021’ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10.09.2021 bis zum 31.08.2022 verlängert worden ist (‘COVID-19-Gesetz’).
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes
führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten deshalb die Aktionäre
erneut um besondere Beachtung der Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren
Aktionärsrechten.
Die Hauptversammlung wird am 02.06.2022 ab 13:00 Uhr (MESZ) für unsere fristgerecht angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter
vollständig in Bild und Ton in einem dafür eingerichteten HV-Portal übertragen. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Das HV-Portal
kann über folgende Internetseite erreicht werden:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist auch in diesem Jahr nicht möglich. Wenn im Folgenden von
‘Teilnahme’ gesprochen wird, so ist damit die Wahrnehmung der Rechte des Art. 2 § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz gemeint. Zu dieser
Art der Teilnahme an der diesjährigen Hauptversammlung müssen sich Aktionäre und Aktionärsvertreter anmelden. Nach form- und
fristgerechter Anmeldung erhalten sie die für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten mit ihrer Stimmrechtskarte.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt. Dieses besteht für die Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis spätestens
zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches System, das HV-Portal, zur Verfügung, das unter der folgenden
Internetadresse erreicht werden kann:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende
der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. Hierfür steht ebenfalls das HV-Portal
zur Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben.
Die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn
des 12.05.2022, 0:00 Uhr (MESZ), (‘Nachweisstichtag’) Aktionär der Gesellschaft waren. Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes
in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der im Folgenden genannten Adresse spätestens am 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der virtuellen Hauptversammlung
teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Die Anmeldungen der Aktionäre sowie die jeweilige Bescheinigung des depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter
folgender Adresse spätestens bis zum 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
EUWAX Aktiengesellschaft c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Str. 4a 70565 Stuttgart E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden die Stimmrechtskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung und Übermittlung des Nachweises. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe
per Briefwahl zum einen ein elektronisches System, das HV-Portal, an. Dieses HV-Portal kann unter folgendem Link erreicht
werden:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Die Briefwahl über das HV-Portal sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und auch noch während der
Hauptversammlung im HV-Portal vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung
im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vorliegen.
Daneben ist es auch möglich, Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ),
an folgende Adresse(n) zu übermitteln:
EUWAX Aktiengesellschaft c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Str. 4a 70565 Stuttgart E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären nach Anmeldung mit der Stimmrechtskarte
übersandt wird und auf der Internetseite zur Verfügung steht.
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
auszuüben. Aktionäre können dazu das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der Stimmrechtskarte erhalten. Möglich
ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet
unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
abgerufen werden. Das Formular wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt.
Diese Vollmachten an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, deren Änderungen und/oder deren Widerruf sind schriftlich
oder per E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse(n) zu richten:
EUWAX Aktiengesellschaft c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Str. 4a 70565 Stuttgart E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, deren Änderungen und/oder
deren Widerruf über die Wege Brief oder E-Mail ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
Darüber hinaus bleibt im HV-Portal die Erteilung von Vollmachten, deren Änderung und/oder der Widerruf erteilter Vollmachten
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vor der Hauptversammlung und auch noch am Tag der Hauptversammlung
möglich und müssen spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im Rahmen der Hauptversammlung vorliegen.
Auch nach Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Aktionäre ihr Stimmrecht per Briefwahl
wie unter 4. beschrieben ausüben.
Das HV-Portal erreichen Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen die Aktionäre Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Fragen, Anträge oder Widersprüche gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars entgegen.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen, gilt die zuletzt fristgerecht
zugegangene Erklärung als verbindlich. Wenn nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt zugegangen ist, werden diese in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet über das HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.
6. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, einen Intermediär (z.B.
depotführendes Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen
Fällen sind ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes und eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten
erforderlich. Bevollmächtigte können -mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft- nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre entweder im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung
von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen,
sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB). Dafür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
hauptversammlung@baderhubl.de
Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber
der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.
Sie muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre
sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.
Mit der Stimmrechtskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
7. Rechte der Aktionäre
a) Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Diese Schwelle wird mit 257.500 Aktien an der EUWAX Aktiengesellschaft erreicht. Jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung über den Antrag halten.
Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss spätestens am 02.05.2022,
24:00 Uhr (MESZ), schriftlich unter folgender Kontaktadresse zugehen:
EUWAX Aktiengesellschaft, Vorstand Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden
– unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und spätestens zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem alsbald nach ihrer Bekanntmachung den Aktionären gemäß
§ 125 AktG mitgeteilt und über die folgende Internetadresse zugänglich gemacht:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
b) Anträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär kann der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der
Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern
oder Aufsichtsratsmitgliedern, der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und/oder
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:
EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de
Bis spätestens zum Ablauf des 18.05.2022 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären unverzüglich
im Internet unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen der Gesellschaft adressiert sind oder zu denen
kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht wird, sowie Gegenanträge ohne erforderliche
Begründung werden von der Gesellschaft nicht im Internet zugänglich gemacht. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthält. In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag
und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag
unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde
oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung
eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die im Vorfeld der Hauptversammlung rechtzeitig eingereicht wurden, gelten als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der Antragssteller ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
c) Fragerecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 Covid-19-Gesetz
Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19 Gesetz ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt. Dieses besteht für diese Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis
spätestens zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung, das unter
folgendem Link erreicht werden kann:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
Eine anderweitige Form der Übermittlung von Fragen ist ausgeschlossen.
Es ist zudem beabsichtigt, etwa eine Woche vor dem Termin der virtuellen Hauptversammlung einen Entwurf der Vorstandsrede
in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fassung unter
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
zur Verfügung zu stellen, um den Aktionären auch Gelegenheit zu diesbezüglicher Fragestellung zu geben.
Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freien Ermessen, wie er
Fragen beantwortet. Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung oder im Falle einer etwaigen Vorabveröffentlichung
von Fragen und Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft nennt die Gesellschaft die Namen der Fragesteller gern dann,
wenn die jeweiligen Fragesteller dies bei der Übermittlung der Fragen eindeutig angegeben haben.
d) Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz
Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in Abweichung von § 245
Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Der Widerspruch kann unter Nutzung
des HV-Portals vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
Das HV-Portal kann unter folgendem Link erreicht werden:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
8. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet. Eine Abstimmung ist dazu nicht vorgesehen (zur Erläuterung
siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge
verbindlichen Charakter, unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden
Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit ‘Ja’ (Befürwortung) oder ‘Nein’ (Ablehnung) abstimmen
oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h., nicht an der Abstimmung teilnehmen.
9. Erläuterung der UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MEZ bzw. MESZ)
angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus 1 Stunde bzw. MESZ
minus zwei Stunden.
10. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente, darunter
diese Einberufung der Hauptversammlung, die in Tagesordnungspunkt 1 erwähnten Unterlagen, ein Vollmachtsformular, ggf. Anträge
und/oder Wahlvorschläge von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse finden sich unter folgender Internetadresse:
http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
11. Hinweise zum Datenschutz
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und
ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung
– DSGVO), im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung informieren.
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die EUWAX Aktiengesellschaft. Kontaktdaten:
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EUWAX Aktiengesellschaft Börsenstr. 4 70174 Stuttgart Tel.: +49 711 222985 376 Website: www.euwax-ag.de E-Mail: investor-relations@boerse-stuttgart.de
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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
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Herr Fabian Berck c/o EUWAX AG Börsenstr. 4 70174 Stuttgart E-Mail: datenschutzbeauftragter@boerse-stuttgart.de
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Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten unserer Aktionäre
und gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter der Aktionäre: Namen, Wohnort bzw. Anschrift, eine
etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Aktienbesitzart, die Stimmrechtskartennummer, die Zugangsdaten zum
HV-Portal und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Sofern Aktionäre oder ihre Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir auch die personenbezogenen Daten, die erforderlich
sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen
und Verlangen von Aktionären im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden
bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs
im Internet veröffentlicht (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).
Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und gegebenenfalls ihren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten
ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme
der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen
wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
c) DSGVO.
Die Dienstleister, die im Rahmen der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt werden (bspw.
für Versand der Einladung oder bei der Anmeldung zur Hauptversammlung und deren Durchführung), verarbeiten diese Daten in
Deutschland, wobei bei Ausfällen ggfs. auf europäische Länder ausgewichen werden kann. Sie erhalten von uns nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der EUWAX Aktiengesellschaft.
Wir bzw. unsere beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle
von den Intermediären (i.d.R. die depotführenden Institute der Aktionäre) oder von den Aktionären selbst z.B. bei der Eingabe
von Fragen im HV-Portal.
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich
anonymisieren oder löschen wir personenbezogene Daten, soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu
einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:
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Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art.
15 DSGVO),
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das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung,
Art. 16 DSGVO),
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das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sowie, falls die personenbezogenen Daten veröffentlicht wurden,
die Information an andere Verantwortliche über den Antrag auf Löschung (Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO),
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das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO).
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Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die oben genannten Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten
geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO
zu.
Stuttgart, im April 2022
EUWAX Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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