Gewinnverwendungsvorschlag nach §174 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen der Hauptversammlung vor, den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn von EUR
6.520.491,71 in Höhe von EUR 780.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und EUR 5.740.491,71 auf neue Rechnung
vorzutragen.
5.1 Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn von 6.520.491,71 € soll wie folgt verwendet werden.
5.2 Die Aktionäre erhalten keine Dividende.
5.3 Den Betrag von 780.000 € in die ‘anderen Gewinnrücklagen’ einzustellen.
5.4 Den verbleibenden Bilanzgewinn mit einem Betrag von 5.740.491,71 € auf neue Rechnung vorzutragen.
5.5 Ein zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses ist nicht entstanden.
Abstimmungs-Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand: Empfohlen ist die Zustimmung der HV
|