Einhell Germany AG
Landau an der Isar
ISIN DE0005654909 / DE0005654933
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 23. Juni 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)
in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau an der Isar,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, Vorlage des Lageberichts
für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts für den Einhell Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2022
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt
1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 20. April 2023 gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt
hat.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2022 in Höhe von Euro 53.797.432,97 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,84 je Stammaktie auf Stück 2.094.400 dividendenberechtigte Stammaktien
|
Euro
|
5.948.096,00
|
Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,90 je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien
|
Euro
|
4.872.000,00
|
Vortrag auf neue Rechnung |
Euro |
42.977.336,97 |
Bilanzgewinn |
Euro |
53.797.432,97 |
Die Dividende ist am 28. Juni 2023 zahlbar.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Nach § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr
jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen
desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.
Der Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer
daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die
Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung
über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend dargestellten und nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.
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Vorstandsvergütungsbericht 2022 der Einhell Germany AG
Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates
der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2022 (01.01.2022 -31.12.2022) individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und
erläutert diese.
Er richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS)
sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Darüber hinaus enthält der Bericht ausgewählte Angaben im Einklang
mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII) vom 12. Dezember 2019 sowie
den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG).
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie steht
stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
Auf Grund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren
und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
A. RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR AUS VERGÜTUNGSSICHT
Aus Sicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates war auch 2022 in vielerlei Hinsicht kein normales Geschäftsjahr.
Die CORONA-Pandemie hatte, entgegen allen Prognosen, auch in 2022 noch wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft, was nicht
unerhebliche Herausforderungen auf vielen Ebenen der Leistungserbringung unseres Konzerns hatte. Vor allem die anhaltend restriktive
„ZERO-COVID“ Politik in China verstärkte die logistischen Herausforderungen erheblich.
Eine Reihe von globalpolitischen Ereignissen, aber auch die nicht wirtschaftlich durchdachten Reaktionen von Seiten der politischen
Ebenen auf diese, heizten die Inflation nicht nur in Zentraleuropa, sondern weltweit an. Damit wurde die reale Kaufkraft,
aber vor allem der positive Blick in die Zukunft, vieler Endverbraucher getrübt, was sich vor allem im zweiten Halbjahr 2022
bemerkbar machte.
Auf Grund strategischer Entscheidungen im Hinblick auf Kundenbindung, Sortimentsstrategie, aber auch im Hinblick auf die Sicherstellung
der Warenverfügbarkeit innerhalb der globalen Logistikkrise, konnte auch 2022 ein sehr gutes Geschäftsergebnis erreicht werden.
Die Vorstände profitieren durch Ihre direkte Beteiligung am EBT des Konzerns von dieser Entwicklung.
Die langfristigen Vergütungskomponenten in den einzelnen Vorstandsressorts sollen sicherstellen, dass die allgemein positive
wirtschaftliche Entwicklung fortgeschrieben werden kann.
B. ZUSTÄNDIGKEIT ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe
Berater hinzuziehen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und
wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2008
und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2008 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.
Die Hauptversammlung hat am 24. Juni 2022 den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht gebilligt.
C. VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND ODER IM AUFSICHTSRAT
Im Betrachtungszeitraum gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Einhell
Germany AG.
D. WIE WIRD DIE STATEGIE IN DER VORSTANDSVERGÜTUNG ABGEBILDET
Die auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Einhell Germany AG zielt auf Aufbau von Einhell als A-Marke im DIY und dem weiteren
Ausbau der Marktpräsenz in den internationalen Fokusmärkten sowie einer technologischen, distributiven und marketingseitigen
Expansion. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Einhell mit dieser Strategie zukunftsfähig aufgestellt ist.
Das System der Vorstandsvergütung leistet einen Beitrag zur Förderung dieser Geschäftsstrategie. Die Vorstandsmitglieder sollen
durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems dazu motiviert werden, die niedergelegten strategischen Ziele zu erreichen.
Das System fördert Innovationen und setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft bei
gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken.
E. WIE WAR DIE PERFORMANCE IM GESCHÄFTSJAHR 2022
Die bereits in A. dargestellten schwierigen Rahmenbedingungen im Betrachtungszeitraum spiegeln sich vor allem in den Geschäftszahlen
des zweiten Halbjahres 2022 wider. Die hohen Steigerungsraten des ersten Halbjahres konnten hier nicht gehalten werden. Betrachtet
man dies jedoch im Vergleich mit der Branche und direkten Marktbegleitern ist zu sehen, dass unsere Strategie auch unter diesen
schwierigen Verhältnissen auf Wachstum einzahlt.
So konnte das ausgegebene Ziel, die historische Umsatzschwelle von einer Milliarde EURO zu überschreiten, erreicht werden,
ohne die Profitabilität wesentlich zu beeinträchtigen.
Betrachtet man die schwierigen Rahmenbedingungen, so zeigt sich die herausragende Leistungsfähigkeit der globalen Einhellorganisation.
Dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz folgend, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen
zu einer signifikanten Reduktion der Vergütung der Vorstandsmitglieder führen sollen („Pay for Performance“), spiegelt sich
das herausragende Ergebnis der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2022 auch in der variablen Vergütung des Vorstandes wider.
Darüber hinaus zielen die auf Förderung der Strategie (langfristig) ausgerichteten monetär bewerteten Ziele auf eine langfristig,
nachhaltig positive Geschäftsentwicklung ab.
F. BESTANDTEILE UND STRUKTUR DER VORSTANDSVERGÜTUNG
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei
umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie die Nebenleistungen und die Versorgungszusage. Die
festen Bestandteile werden im Dienstvertrag in ihrer Höhe verankert und weisen ggf. vereinbarte Anpassungen während der Vertragslaufzeit
auf.
Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung (EBT Beteiligung) sowie die auf die Förderung
der Strategie ausgerichtete variable Vergütung (individuelle funktionsabhängige Ziele) gewährt.
Das System der Vorstandsvergütung wird zudem durch angemessene und marktübliche Zusagen im Zusammenhang mit dem Beginn und
der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand ergänzt.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile und die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG.
1 Nebenleistungen werden bis zu einem durch den Aufsichtsrat festgelegten Betrag erstattet
Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der
Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Dies erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der
Abstimmung des Budgets und der strategischen Projekte des Konzerns, deren KPIs Grundlage der variablen Vergütung (EBT-Beteiligung
und Förderung der Strategie) darstellen.
Dabei berücksichtigt er neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds auch die
wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.
G. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Der nachfolgende Teil beschreibt die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Einhell
Germany AG im Geschäftsjahr 2022. Er enthält detaillierte Informationen und Hintergründe zur Gesamtvergütung des Vorstands,
zur Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie individualisierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2022.
1. Zielvergütung
Auf Basis der strategischen Planungen, welche sich letztendlich in der Festlegung der Umsatz- und Ertragsplanung sowie der
Budgets niederschlagen, ergaben sich für das Geschäftsjahr 2022 die folgenden Zielvergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder:
2. Maximalvergütung
Die Maximalvergütung ist auf alle Komponenten der Vorstandsvergütung festgelegt.
Die Maximalvergütung wird jährlich vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG
festgelegt.
Die Maximalvergütung entspricht für das jeweilige Vorstandsmitglied der Summe des maximalen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile
für das betreffende Geschäftsjahr und berechnet sich durch Addition von Grundvergütung, Nebenleistungsmaximum sowie dem zweifachen
durchschnittlichen Bonus-Betrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei in Bezug auf das Vergütungssystem (von Hauptversammlung gebilligt am 18.06.2021) abgeschlossenen Vorstandsverträgen ist
die Maximalvergütung in diesen als fester Bestandteil verankert. Bei Altverträgen, bei denen das Vergütungssystem noch nicht
vollumfänglich zur Anwendung kommt, gelten im Hinblick auf die Maximalvergütung die individualvertraglichen Absprachen.
Die theoretische Maximalvergütung der Vorstände betrug im Geschäftsjahr 2022
→ |
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss:
|
9.582.226,33 € |
Der Vorstandvertrag vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018 – 31.12.2022) unterliegt noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems.
Daher kommt die Deckelung nicht zur Anwendung.
Mit der Änderung des Vergütungsmodells, welche die Erhöhung der langfristigen variablen Vergütung gem. 4.5 beinhaltete, wurde
der in 2019 noch bestehende Anspruch einer Abstandszahlung bei Beendigung des Vorstandsmandats aufgelöst. Berücksichtigt man
dies, so ergibt sich eine Maximalvergütung für Herrn Kroiss für 2022 von ca. 10.000.000,-€
→ |
für den Finanzvorstand, Jan Teichert:
|
|
|
2.184.705,46 € |
→ |
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber:
|
|
|
1.923.146,09 € |
→ |
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban:
|
|
|
572.988,01 € |
Der Vorstandvertrag vom 15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 – 31.12.2022) unterliegt noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems.
Daher kommt die Deckelung nicht zur Anwendung.
3. Gesamtvergütung 2022
Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
12.072.544,54 € (im Vj. 11.075.046,46 €); dies entspricht einer Erhöhung von 9,01%.
Von der Gesamtvergütung entfielen 1.384.294,92 € (im Vj. 1.384.147,00 €) auf die Grundvergütung, 7.551.038,71 € (im Vj. 6.897.342,52
€) auf die EBT-Beteiligung und 3.137.210,91 € (im Vj. 2.793.556,94 €) auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variablen
Vergütungsbestandteile.
Die fixe Vergütung des Vorstandes hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 nicht geändert.
Durch die variablen Vergütungskomponenten der EBT-Beteiligung profitieren die Vorstände von der sehr guten Entwicklung der
letzten Jahre. Durch den hohen relativen Gesamtanteil der KPI-abhängigen variablen Vergütung würde die Vorstandsvergütung
im gleichen Maße wie eine Verschlechterung der Erfolgskennzahlen verringert werden.
4. Änderungen und Anpassungen
Im Betrachtungszeitraum kamen keine Änderungen an Vorstandsverträgen zum Tragen.
Die Vorstandsverträge von Andreas Kroiss vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018-31.12.2022) sowie von Dr. Christoph Urban vom
15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 -31.12.2022) unterliegen noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die
Deckelung gem. 2. dieses Berichts nicht zur Anwendung.
5. Einzelne Vergütungskomponenten im Geschäftsjahr 2022
5.1. Überblick
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den aktiven Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 und 2021 gewährte und geschuldete
Vergütung gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern
im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher
nicht zugeflossenen Vergütungsanteile (geschuldete Vergütung).
Neben der Vergütungshöhe ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ferner der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsanteile
an der Gesamtvergütung anzugeben. Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
5.2. Grundvergütung
Die Grundvergütung stellt den Teil der Vorstandvergütung dar, der unabhängig von Leistungsparametern vertraglich vereinbart
ist.
Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt. Der relative Anteil
der fixen Grundvergütung von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 8% und 60%.
Die Grundvergütung betrug im Geschäftsjahr 2022
→ |
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss |
|
|
421.100,- € |
→ |
für den Finanzvorstand, Jan Teichert |
|
|
340.000,- € |
→ |
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber |
|
|
340.000,- € |
→ |
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban |
|
|
200.000,- € |
5.3. Nebenleistungen
Nebenleistungen werden vom Aufsichtsrat entweder im Vorstandsdienstvertrag mit einer Maximalhöhe verankert oder für jedes
Vorstandsmitglied für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr ein maximaler Betrag festgelegt. Mit dem Betrag werden Leistungen
zugunsten des Vorstandsmitglieds abgedeckt, wie zum Beispiel firmenseitig gewährte Sachbezüge und Nebenleistungen, z.B. die
Bereitstellung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen.
Die Nebenleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2022
→ |
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
|
|
Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: |
24.120,00 € |
|
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
3.214,92 € |
→ |
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
|
|
Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: |
16.489,92 € |
|
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
5.323.20 € |
→ |
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber
|
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Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: |
8.252,40 € |
|
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
4.926,24 € |
→ |
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
|
|
Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: |
15.916,80 € |
|
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
4.951.44 € |
5.4. Versorgungszusagen
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgungszusage auf Pensionsleistungen als Direktzusage der Einhell Germany AG.
Die Zusage wächst in direktem Zusammenhang mit der Zeit der Vorstandzugehörigkeit. Dabei ist die Versorgungszusage im Wesentlichen
an den vergleichbaren Leistungen der Rentenversicherung (bis Beitragsbemessungsgrenze) orientiert.
Anspruch
Auf Antrag mit Vollendung des 62. Lebensjahrs für Versorgungszusagen ab dem 1. Januar 2012. Auf Antrag mit Vollendung des
60. Lebensjahrs für Versorgungszusagen vor dem 1. Januar 2012
Unverfallbarkeit
Gemäß gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.
Auszahlung
Grundsätzlich in zwölf Jahresraten; weitere Auszahlungsvarianten auf Antrag sind: zehn oder elf Raten, Einmalbetrag sowie
Verrentung mit/ohne Hinterbliebenenleistung sowie Kombinationen der genannten Auszahlungsvarianten.
Invalidität /Tod Risikoschutz bei Eintritt des Versorgungsfalls vor dem 60. Lebensjahr infolge Invalidität oder Tod durch
monatliche Zahlung der bis zum Eintritt erworbenen unverfallbaren Ansprüche.
Die Firma verpflichtet sich, die laufenden Renten jeweils zum 01.01. jeden Jahres um 3% zu erhöhen (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG).
Die erste Erhöhung erfolgt an dem 01.01., welcher unmittelbar auf den Eintritt des Leistungsfalles folgt.
Unverfallbare Versorgungsansprüche betrugen im Geschäftsjahr 2022
(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 60 Lebensjahres)
→ |
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
|
|
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: |
1.179,44 € |
|
Barwert gem. IAS 19 31.12.2022 |
516.962,00 € |
|
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 |
76.579,00 € |
→ |
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
|
|
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: |
1.407,33 € |
|
Barwert gem. IAS 31.12.2022 |
606.893,00 € |
|
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 |
93.565,00 € |
→ |
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber
|
|
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: |
1.621,40 € |
|
Barwert gem. IAS 31.12.2022 |
689.109,00 € |
|
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 |
108.855,00 € |
(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 62. Lebensjahres)
→ |
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
|
|
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: |
320,00 € |
|
Barwert gem. IAS 31.12.2022 |
126.963,00 € |
|
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 |
49.484,00 € |
Versorgungsansprüche durch Pensionszusagen an ehemalige Vorstände
→ |
Andreas Thannhuber, ehemaliger Vorstand Vertrieb
|
|
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: |
2.408,30 € |
|
Jährlicher Gesamtbetrag: |
28.899,60 € |
|
Barwert gem. IAS 31.12.2022 |
484.537,00 € |
|
Aufwand für Rückstellung innerhalb 202213. |
283,00 € |
→ |
Josef Thannhuber, ehemaliger Vorstandsvorsitzender
|
|
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: |
5.825,05 € |
|
Jährlicher Gesamtbetrag: |
69.900,60 € |
|
Barwert gem. IAS 31.12.2022 |
651.335,00 € |
|
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 |
9.549,00 € |
→ |
Gisela Thannhuber, ehemalige Finanzvorständin
|
|
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: |
2.022,17 € |
|
Jährlicher Gesamtbetrag: |
24.266,04 € |
|
Barwert gem. IAS 31.12.2022 |
446.217,00 € |
|
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 |
-43.579,00 € |
5.5. Variable Vergütung (EBT-Beteiligungen)
Die variable Vergütung (Bonus) stellt die auf Basis kurzfristiger Erfolgskennzahlen ermittelte Erfolgsbeteiligung dar. Sie
bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr des Unternehmens. Sie wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat
als Barzahlung geleistet. Bei der Aufsichtsratssitzung am 18.01.2023 wurde festgelegt, dass bei der Betrachtung der EBT-Beteiligung
jeweils der EBT-Wert vor PPA (Purchase Price Allocation) angesetzt werden soll.

Das System der kurzfristig variablen Vergütung (Bonus) basiert auf einer direkten Beteiligung des jeweiligen Vorstandes am
EBT (Earnings before Taxes, also Ergebnis vor Steuern) des Einhell-Konzerns. Die Vorstandsressorts der einzelnen Vorstände
sind aufgabenseitig auf die Entwicklung des Einhell-Konzerns und die Umsetzung der Konzernstrategie ausgerichtet. Damit ist
der direkte Zusammenhang zwischen dem Konzern-EBT und der kurzfristigen variablen Vergütung hergestellt. Aufgrund der historischen Entwicklung ist die zentrale IT-Organisation des Konzerns nicht in der Einhell Germany AG, sondern
in der 100%-igen Tochtergesellschaft iSC GmbH angesiedelt. Daher ist der Vorstand IT u. Digitalisierung auch am EBT der iSC
GmbH beteiligt.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung für die einzelnen EBT-Werte ermittelt. Die Bonuszahlung ist abhängig
vom EBT nach IFRS unter Einberechnung der Rückstellungen für die Bonuszahlungen.
Des Weiteren sind die Bilanzierungsrichtlinien des Einhell-Konzerns anzuwenden. Diese sind schriftlich im Einhell-Bilanzierungshandbuch
(in der jeweils gültigen Fassung) festgelegt und mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt (insbesondere: Lagerbewertung,
Forderungsbewertung und Rückstellungen). Der zur Abrechnung kommende Bonus wird als Barzahlung geleistet. Der relative Anteil des Bonus von der Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 60% und 90%.
Die variable Vergütung (EBT-Beteiligung) betrugen im Geschäftsjahr 2022
→ |
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss |
|
5,39 % des EBT- Konzern: |
4.871.794,84 € |
→ |
für den Finanzvorstand, Jan Teichert |
|
1,3 % des EBT- Konzern: |
1.174.006,11 € |
→ |
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber |
|
1,3 % des EBT- Konzern: |
1.174.006,11 € |
→ |
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban |
|
0,3 % des EBT- Konzern: |
270.924,49 € |
|
1,0 % des EBT- iSC GmbH: |
60.307,16 € |
5.6. Variable Vergütung zur Förderung der Strategie
Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung, basiert auf individuellen Zielen, welche auf die langfristige
Ausrichtung des Unternehmens einzahlen. Diese werden unter Betrachtung der strategischen Schwerpunkte im Vorstandressort festgelegt.
Die variable Vergütung wird, nach Feststellung des Jahresabschlusses und der Ermittlung der individuellen Zielerreichung durch
den Aufsichtsrat, als Barzahlung geleistet.
Für die weitere Entwicklung der Einhell Germany AG und den Einhell-Konzern ist die Orientierung aller Vorstandsressorts auf
die Umsetzung der Strategie 2025 von wesentlicher Bedeutung. Aus diesem Grund sind mit jedem Vorstand individuelle Ziele vereinbart,
die auf diese Zielsetzung abzielen.
Der relative Anteil der auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variablen Vergütung von der Ziel-Gesamtvergütung liegt
bei den Vorständen zwischen 5% und 33%.
Vorsitzender des Vorstandes: Andreas Kroiss
Beim Vorsitzenden des Vorstandes wird die zukunftsorientierte nachhaltige Ausrichtung mit einer zusätzlichen zweckgebundenen
Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns erreicht. Für diese zusätzliche Beteiligung ist zwingend der Kauf von Einhell-Vorzugsaktien
vereinbart. Die Nachhaltigkeit wird dadurch unterstützt, dass ein Verkauf dieser Aktien während des bestehenden Vorstandsmandats
nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist diese zweckgebundene Beteiligung auch Teil des Altersvorsorgepakets und geht mit dem
Verzicht von Abstandszahlungen einher.
Vorstand Technik: Dr. Markus Thannhuber
a) |
erfolgreiche IP-Anmeldungen |
b) |
Entwicklung der Produktqualität |
c) |
Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien |
d) |
Entwicklung der ECO Gesellschaften |
Mit diesen Zielen wird die Arbeit des Vorstandes Technik an der Umsetzung der Strategie in den Bereichen Produktentwicklung,
Produktqualität; Sourcing-Prozesse sowie die Einbindung in nachhaltige technologische Trends direkt gemessen.
Vorstand Finanzen: Jan Teichert
a) |
Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. |
b) |
Erfolgreich integrierte M&A-Projekte |
Zur Sicherstellung einer nachhaltig und langfristig stabilen finanztechnischen Gestaltung wird der jeweilige Durchschnitt
der Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre als Basis der Berechnung der variablen Vergütung
herangezogen.
Neben dem geplanten organischen Wachstum sieht die Strategie 2025 auch die Nutzung von Wachstumspotentialen durch M&A-Projekte
vor. Dabei kommt der rechtlichen und finanziellen Gestaltung der M&A-Prozesse, aber auch der nachhaltigen Integration der
M&A-Objekte erhebliche Bedeutung zu. Daher ist die Beteiligung des Vorstands Finanzen an der erfolgreichen Umsetzung dieser
Projekte nachhaltig sinnvoll.
Vorstand IT und Digitalisierung: Dr. Christoph Urban
a) |
Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation |
b) |
Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“ |
c) |
Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management |
Die Digitalisierung in vielen Bereichen des Unternehmens und die daran ausgerichtete, zukunftsorientierte Weiterentwicklung
unserer IT-Infrastruktur und Applikationslandschaft ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Erfüllung
der Ziele der Strategie 2025. Dabei geht es einerseits um das Heben von Verbesserungspotentialen in der Automatisierung von
Prozessen und andererseits um die Absicherung dieser Systeme gegen unerlaubten Zugriff (Cyber Security).
Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung betrug im Geschäftsjahr 2022
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für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
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3,0 % des EBT- Konzern: |
2.709.244,87 € |
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(zwingend zum Kauf von EINHELL-Vorzugsaktien zu verwenden) |
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Entsprechend des Vorstandsdienstvertrag hat Herr Kroiss jeweils bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres den Nettobetrag
dieser Vergütungskomponente in den Ankauf von EINHELL Vorzugsaktien zu investieren und dies nachzuweisen.
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Diese Vergütungskomponente entfällt zu dem Zeitpunkt, an dem Herr Kroiss 5,0% der Gesamtaktien hält. |
→ |
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
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a) |
Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. |
242.134,31 € |
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b) |
Erfolgreich integrierte M&A-Projekte |
47.370,40 € |
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Diese Komponente setzt sich aus den Ergebnissen der Gesellschaften in Kanada und Finnland zusammen. |
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für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber
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a) |
erfolgreiche IP-Anmeldungen |
17.461,33 € |
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Insgesamt ist Herr Dr. Thannhuber an 68 IP Anmeldungen für den Einhell Konzern beteiligt. Die Berechnung des Bonus wurde nach
Verfahren nach Prof. Dr. Ing. H.E. Cohausz für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt.
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b) |
Entwicklung der Produktqualität |
36.000,- € |
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c) |
Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien |
60.000,- € |
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d) |
Entwicklung der ECO Gesellschaften |
0,- € |
→ |
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
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a) |
Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation |
8.333,- € |
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b) |
Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“ |
8.333,- € |
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c) |
Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management |
8.333,- € |
5.7. Leistungen im Falle des Ausscheidens
5.7.1. Abstandszahlungen
Im Falle der Nichtverlängerung von Vorstandsverträgen als auch bei vorzeitiger Beendigung sind die dann fälligen Abstandszahlungen
dienstvertraglich geregelt. Dies ist in den individuellen Dienstverträgen der Vorstände transparent verankert.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei 12 Jahren ununterbrochener Zugehörigkeit zum Vorstand der Einhell Germany AG bei Ausscheiden
aus dieser Funktion eine einmalige Abstandszahlung in festgelegter Höhe bezogen auf die Durchschnittsvergütung der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Darüber hinaus wird die jeweilige Versicherungsprämie zur individuellen Pensionszusagen bei Nichtverlängerung sowie bei vorzeitiger
Beendigung des Vertrages für weitere 2 Jahre von Seiten des Unternehmens gezahlt.
Bei Vorstandsmitgliedern mit einer Vorstandzugehörigkeit unter 12 Jahren erfolgt die Ermittlung der Abstandszahlung auch auf
Basis der letzten drei Jahre (soweit vorhanden), wobei der Anspruch zeitanteilig (pro Jahr 1/12) ermittelt wird.
Beim Vorsitzenden des Vorstandes sind die Ansprüche auf eine Abstandszahlung durch die oben bereits beschriebene zusätzliche
zweckgebundene Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns abgelöst worden.
Die Ansprüche auf Abstandszahlungen betrugen zum 31.12.2022
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für den Finanzvorstand, Jan Teichert: |
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1.801.240,00 € |
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für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber: |
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1.710.933,33 € |
→ |
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban: |
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628.254,65 € |
5.7.2. Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Bei allen Vorständen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot individualarbeitsvertraglich verankert. Besteht die Gesellschaft
bei Beendigung des Vorstandsmandats vor Erreichen des 60. Lebensjahres des jeweiligen Vorstandes auf das nachvertragliche
Wettbewerbsverbot, so erhält der Vorstand eine Karenzentschädigung für die nachfolgenden 2 Jahre.
Die Höhe der Karenzentschädigung ist auf das Grundgehalt zuzgl. der durchschnittlichen variablen Vergütung (EBT-Beteiligung
gem. 4.4) der letzten 2 Jahre festgelegt. Die Festlegungen der §§ 74 HGB ff. kommen zur Anwendung. (§ 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG).
5.8. Vergütungsanteile von Dritten an die Vorstandsmitglieder
Im Betrachtungszeitraum hat kein Vorstandsmitglied auf Grund seines Vorstandsmandats Vergütungsanteile von Dritten erhalten.
(§ 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG)
5.9. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG
3Es ist dienstvertraglich festgelegt, dass bei Eintreten der Voraussetzung gem. § 87 Abs. 2 AktG der Aufsichtsrat die Vergütung
in allen Teilen anpassen kann. Dem jeweiligen Vorstandsmitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
Eine Möglichkeit zur Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen und dementsprechend ist auch keine
Rückforderung erfolgt.
H. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Die für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 20. Juli. 2008
mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2008 verabschiedet. Sie ist in § 6 Abs. 3 der Satzung der Einhell Germany AG verankert.
Die Aufsichtsratsvergütung ist einerseits als Festvergütung und anderseits als zusätzliche Vergütung in Zusammenhang mit der
Dividendenausschüttung festgelegt.
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath
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(vorläufig) |
Aufsichtsratsvergütung für 2022 als Vorsitzender |
==> |
40.000,00 € |
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie *) |
==> |
42.525,00 € |
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) |
==> |
1.050,00 € |
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83.575,00 € |
+ 19% Umsatzsteuer |
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15.879,25 € |
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99.454,25 €
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Philipp Thannhuber
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|
(vorläufig) |
Aufsichtsratsvergütung für 2022 als stellv. Vorsitzender |
==> |
20.000,00 € |
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) |
==> |
28.350,00 € |
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) |
==> |
1.050,00 € |
|
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49.400,00 € |
+ 19% Umsatzsteuer |
|
9.386,00 € |
|
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58.786,00 €
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Maximilian Fritz
|
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(vorläufig) |
Aufsichtsratsvergütung für 2022 |
==> |
10.000,00 € |
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) |
==> |
14.175,00 € |
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) |
==> |
1.050,00 € |
|
|
25.225,00 €
|
*) Berechnung für die Zusatzvergütung Ausschüttung gesamt 10.820.096 € ./. 3.774.400 Stück = 2,866706 Somit 27malige Überschreitung der 0,36 EUR um 0,09 EUR (siehe Satzung) 27 x 525,-EUR = 14.175,- EUR Der AR-Vorsitzende erhält das Dreifache der Überschreitung und sein Vertreter das Zweifache. Der dritte Aufsichtsrat bekommt die einfache Überschreitung.
I. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Die nachfolgende Tabelle stellt gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung des Einhell Konzerns, die jährliche
Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die jährliche Veränderung der Durchschnittsvergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf Jahre dar. Darüber hinaus ist die Entwicklung weiterer
Kennzahlen in diesem Zeitraum vergleichend dargestellt.
Die Ertragsentwicklung wird anhand der Konzern-Kennzahlen Umsatzerlöse, EBT und Ergebnis je Aktie abgebildet. Ergänzend hierzu
wird der Börsenkurs jeweils zum 31.12. sowie der Jahresüberschuss der Einhell Germany AG gem. § 275 Abs. 3 Nr. 16 HGB dargestellt.
Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnende kurzfristige variable Vergütungsbestandteile.
Ebenfalls als vertikale Vergleichsgröße ist die Vergütungsentwicklung der ersten Führungsebene nach dem Vorstand entsprechend
dargestellt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung des EBT des Konzerns zur Entwicklung der einzelnen Vergütungskomponenten des
Vorstandes dar, um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Erfolg des Unternehmens und der Vergütung des Vorstandes zu
verdeutlichen.
J. Sonstiges
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für die Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter
des Einhell Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko
für den Fall ab, dass der Personenkreis bei der Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.
In der Police für das Geschäftsjahr 2022 ist für die Mitglieder des Vorstandes ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben
des Aktiengesetzes entspricht.
Für den Vorstand
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Für den Aufsichtsrat
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Andreas Kroiss
Vorsitzender des Vorstand
s der Einhell Germany AG
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Jan Teichert
Finanzvorstand
der Einhell Germany AG
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Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath
Vorsitzender des Aufsichtsrates
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K. Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die Einhell Germany AG, Landau an der Isar
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Einhell Germany AG, Landau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember
2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Nürnberg, den 31. März 2023
Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Landgraf
Wirtschaftsprüfer
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Welsch
Wirtschaftsprüfer
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7. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 2023. Deshalb sind
Neuwahlen der zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 6 der Satzung
aus drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Ein Mitglied
wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern
gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Sasbachwalden, Präsident und Vorstandsvorsitzender des TÜV
Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., Köln,
|
b) |
Herrn Philipp Thannhuber, Wallersdorf, Geschäftsführer der Comedes GmbH, Wallersdorf und der WOTOX GmbH, Landau an der Isar,
|
als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt.
Es ist beabsichtigt, über die Neuwahlen im Wege der Einzelabstimmung zu entscheiden.
Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen,
die er sich für seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung
und erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG. Herr Philipp Thannhuber verfügt über Sachverstand auf dem
Gebiet der Rechnungslegung und erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG.
Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
• |
LIEBICH & PARTNER Management- und Personalberatung AG, Baden-Baden, Vorsitzender des Aufsichtsrats
|
• |
Bausch + Strobel SE & Co. KG, Ilshofen, Vorsitzender des Aufsichtsrates
|
• |
Zeppelin GmbH, Garching, Mitglied des Aufsichtsrats
|
• |
TÜV Rheinland AG, Köln, Mitglied des Aufsichtsrats
|
Herr Philipp Thannhuber ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Sämtliche vorgeschlagene Personen sind bereits Mitglieder des Aufsichtsrats der Einhell Germany AG und stehen daher in einer
geschäftlichen Beziehung zur Einhell Germany AG und ihrem Organ Aufsichtsrat.
Herr Philipp Thannhuber ist der Bruder des Mitgliedes des Vorstands der Einhell Germany AG, Herr Dr. Markus Thannhuber. Er
ist Sohn von Herrn Josef Thannhuber, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Thannhuber AG und Sohn von Gisela Thannhuber, Vorstand
der Thannhuber AG, Landau an der Isar. Die Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG beteiligter Aktionär.
Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen
den hier vorgeschlagenen Personen einerseits und den Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell Germany
AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG beteiligten Aktionär andererseits.
Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind der unter
https://www.einhell.com/HV2023 |
eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.
|
8. |
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 7 der Satzung um einen neuen Absatz (3) zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften wurde im neuen § 118a AktG die Möglichkeit eröffnet, Hauptversammlungen
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort (virtuelle Hauptversammlung) abzuhalten.
Um von dieser Möglichkeit für Hauptversammlungen, die ab dem 1. September 2023 einberufen werden, Gebrauch machen zu können,
ist eine Regelung in der Satzung erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass diese Form einer Hauptversammlung auch in Zukunft möglich sein soll. Hierfür
soll eine entsprechende Ermächtigung in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen werden. Wie auch bei einer physischen Hauptversammlung
soll der Vorstand die Einzelheiten zur Einberufung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung bestimmen können. Diese
Ermächtigung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 7 der Satzung um den folgenden neuen Absatz (3) zu ergänzen:
„(3) |
Der Vorstand ist gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung am 23. Juni 2023 ermächtigt vorzusehen, dass eine Versammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung),
wenn die Versammlung innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister stattfindet.“
|
|
9. |
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 8 der Satzung um einen neuen Absatz (5) zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern
an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung teil. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz
kann die Satzung jedoch bestimmte Fälle vorsehen, in denen eine Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf.
Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um eine Teilnahme auch in Situationen zu ermöglichen, in denen eine physische
Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 der Satzung um den folgenden neuen Absatz (5) zu ergänzen:
“(5) |
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sollen an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Mitgliedern des Aufsichtsrats
ist die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund
rechtlicher Einschränkungen, aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund ihres Aufenthalts im Ausland oder aufgrund einer unangemessenen
Anreisedauer die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn
die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort
der Hauptversammlung abgehalten wird.“
|
|
10. |
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und die entsprechende Satzungsänderung
Die derzeit geltende, in § 6 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Einhell Germany AG und das zugrundeliegende Vergütungssystem wurden von der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2021
beschlossen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuvor letztmals mit Beschlussfassung der Hauptversammlung
vom 20. Juni 2008 angehoben.
Aufgrund stetig wachsender Herausforderungen und immer komplexeren regulatorischen Rahmenbedingungen soll die Vergütung der
Mitglieder des Aufsichtsrats angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
1. |
§ 6 Abs. (3) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(3) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten erstmals für das Geschäftsjahr 2023 eine feste Vergütung, die für ein Aufsichtsratsmitglied
Euro 15.000,– beträgt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 4,2-fache, sein Stellvertreter das 2,1-fache dieser Vergütungen.
Weiterhin erhält jedes Aufsichtsratsmitglied in den Geschäftsjahren, in denen der aus der Division des Gesamtbetrages der
Dividendenausschüttung durch die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien errechnete Betrag je Aktie Euro
0,36 übersteigt, eine zusätzliche Vergütung von Euro 525,– für jeweils Euro 0,09, die über 0,36 je Aktie ausgeschüttet werden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 3,2-fache, sein Stellvertreter das 2,1-fache dieser Vergütungen.
Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 525,–. Ein Ersatz der baren Auslagen ist
mit dem Sitzungsgeld abgegolten.
Die jeweilige ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer wird den Aufsichtsratsmitgliedern erstattet.
Die Aufsichtsratsvergütungen sind unverzüglich nach der jeweiligen Hauptversammlung zur Zahlung fällig, die über das jeweilige
Geschäftsjahr beschließt. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten
sie die Vergütung zeitanteilig.”
|
|
2. |
Die unter Ziff. 1 dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitige
Regelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 Anwendung.
|
|
11. |
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 8 der Satzung um neue Absätze (6) und (7) zur künftigen Ermöglichung einer Onlineteilnahme
und Briefwahl
Gemäß § 118 Abs. 1 und 2 AktG kann den Aktionären bei Vorliegen einer entsprechenden Satzungsregelung die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht werden. Die nachfolgenden
Ergänzungen der Satzung der Gesellschaft sollen dazu dienen, diese gesetzlichen Möglichkeiten in der Satzung zur verankern
und der Gesellschaft somit größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die Durchführung künftiger Hauptversammlungen zu ermöglichen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 der Satzung um die folgenden neuen Absätze (6) und (7) zu ergänzen:
„(6) |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne
einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation
ausüben können (Onlineteilnahme). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme
und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten
in der Einberufung mitzuteilen.
|
(7) |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen
zum Verfahren nach Satz 1 zu treffen. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in
der Einberufung mitzuteilen.“
|
|
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000
Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die
Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts nur
diejenigen Stammaktionäre nach § 8 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten
Frist, also bis zum Ablauf des 16. Juni 2023, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse
anmelden:
Einhell Germany AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis
des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den Beginn des 2. Juni 2023, 0.00 Uhr (MESZ),
(„Nachweisstichtag“) und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2023, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts. Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktionäre) oder für die Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag beziehungsweise der Anmeldung ist
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung
weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Eine Verfügung nach dem Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung
und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien halten und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Stammaktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung
verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder
andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach
§ 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Die Erteilung der Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post oder E-Mail an
die Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse
Einhell Germany AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland E-Mail: einhell@better-orange.de
übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Wir bitten unsere Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und den Widerruf
von Vollmachten, soweit diese postalisch übermittelt werden, bis Donnerstag, den 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang
bei der Gesellschaft), zu übermitteln.
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden,
welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.einhell.com/HV2023
zum Download zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Stammaktionäre können sich für die Stimmabgabe auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine form- und fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt
„Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens 22. Juni 2023,
24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Stammaktionären an,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.einhell.com/HV2023
zum Download zur Verfügung.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind auch bei erteilter Vollmacht
nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu – mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG – bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127
AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nehmen weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen oder Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Stamm- und Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das
Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich
zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen bitten
wir an folgende Adresse zu senden:
Einhell Germany AG Investor Relations Wiesenweg 22 94405 Landau an der Isar
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.einhell.com/HV2023
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Darüber hinaus können Stamm- und Vorzugsaktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats übersenden. Gegenanträge
und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Einhell Germany AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland E-Mail: gegenantraege@better-orange.de
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung im Internet unter
https://www.einhell.com/HV2023
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 8. Juni 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse
oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw.§ 127 AktG
erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben für die Veröffentlichung unberücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Voraussetzungen absehen. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.einhell.com/HV2023
zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Datenschutz
Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang
stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.
Nähere Informationen zum Datenschutz sind über die Internetadresse
https://www.einhell.com/HV2023
abrufbar. Die Einhell Germany AG sendet diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.
Landau an der Isar, im Mai 2023
Einhell Germany AG
Der Vorstand
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