Dresdner Factoring AG
Dresden
Wertpapier-Kenn-Nummer: DFAG99 ISIN DE000DFAG997
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG am Mittwoch, den 25. Juni 2014,
11:00 Uhr, in das Kulturrathaus Dresden, Königstraße 15, 01097 Dresden, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte
für die Gesellschaft und den Konzern, eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 2
Nr. 4 und 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet im Bereich Investor Relations,
Rubrik Hauptversammlung, unter www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung eingesehen werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt haben
und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu diesem Tagesordnungspunkt
keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich
sein und vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Dresdner Factoring AG aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von
EUR 1.363.233,17 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2014 ablaufende Geschäftsjahr sowie zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014, soweit diese erfolgt, zu bestellen.
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6. |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates
Im Zuge des Erwerbs der Mehrheit der Aktien an der Dresdner Factoring AG durch die abcfinance Beteiligungs AG haben die früheren
Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Jürgen Freisleben und Herr Dr. Christian Heimann (zweiter stellvertretender Vorsitzender)
sowie die Herren Dr. Holger Bissel und Prof. Dr. Guido Holzhauser ihr Mandat vorzeitig mit Wirkung zum 31. Oktober 2013 niedergelegt.
Das Amtsgericht Dresden hat auf Antrag des Vorstandes der Gesellschaft nach § 104 AktG mit Beschluss vom 7. November 2013
die Herren Michael Mohr und Stephan Ninow sowie Frau Jenny Ursinus, jeweils Geschäftsführer der neuen (indirekten) Hauptaktionärin
abcfinance GmbH, sowie Herrn Johann Huber, Geschäftsführer eines Tochterunternehmens der abcfinance GmbH, zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats bestellt. Die vorgenannten Personen sollen nunmehr durch die Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Herrn Michael Mohr, Brühl Geschäftsführer der abcfinance GmbH, Köln Herr Michael Mohr gehört bei Einberufung dieser Hauptversammlung folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG an:
– |
Aufsichtsratsvorsitzender der abcfinance Beteiligungs AG, Köln
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– |
Aufsichtsratsmitglied der d.facto AG, Wendelstein
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Herr Michael Mohr gehört bei Einberufung dieser Hauptversammlung folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG an:
– |
Mitglied des Beirats der Eder & Heylands Brauerei GmbH & Co. KG, Großostheim
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b) |
Herrn Stephan Ninow, Krefeld Geschäftsführer der abcfinance GmbH, Köln Herr Stephan Ninow gehört bei Einberufung dieser Hauptversammlung folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG an:
– |
Aufsichtsratsmitglied der abcfinance Beteiligungs AG, Köln
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– |
Aufsichtsratsmitglied der d.facto AG, Wendelstein
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c) |
Frau Jenny Ursinus, Lindlar Geschäftsführerin der abcfinance GmbH, Köln Frau Jenny Ursinus gehört bei Einberufung dieser Hauptversammlung folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG an:
– |
Aufsichtsratsmitglied der abcfinance Beteiligungs AG, Köln
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– |
Aufsichtsratsmitglied der d.facto AG, Wendelstein
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d) |
Herrn Johann Huber, Pfaffenhofen Geschäftsführer der milon financial services GmbH, Köln Herr Johann Huber gehört bei Einberufung dieser Hauptversammlung folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG an:
– |
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Loxxess AG, Tegernsee
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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen – abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen
Personen und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft sowie einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär – keine weiteren für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Herr Mohr, Herr Ninow und Frau Ursinus sind Geschäftsführer der abcfinance GmbH und Mitglieder des Aufsichtsrats der abcfinance
Beteiligungs AG. Die vorgenannten Gesellschaften halten mittelbar bzw. unmittelbar 81,68 % der Aktien der Dresdner Factoring
AG. Herr Johann Huber ist Geschäftsführer der milon financial services GmbH, einer Tochtergesellschaft der abcfinance GmbH.
Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchzuführen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 18. Juni 2014 zugehen
und kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
Dresdner Factoring AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 21027 289 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00
Uhr) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 4. Juni 2014 zu beziehen (Nachweisstichtag). Der Nachweis
der Berechtigung muss der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 18. Juni 2014 zugehen.
Dresdner Factoring AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 21027 289 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Anmeldung des jeweiligen
Aktionärs zur Hauptversammlung werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die Gesellschaft dafür bereithält. Ein Vollmachtsformular
finden die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Dieses Formular kann auch kostenfrei unter
der oben genannten Anschrift angefordert werden und steht auf der Homepage im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung,
unter www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch ein diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG Gleichgestellter
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform.
Vollmacht an einen Dritten kann darüber hinaus elektronisch über das Internet erteilt werden. Auch hierfür bedarf es der Anmeldung.
Den Zugang zum Online-Service erhalten Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations, Rubrik
Hauptversammlung, unter www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung. Die elektronische Vollmacht muss rechtzeitig übermittelt
sein, um berücksichtigt werden zu können. Entsprechendes gilt für einen eventuellen elektronischen Widerruf der Vollmacht.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch unter der E-Mail-Adresse meldedaten@haubrok-ce.de
übermittelt werden.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt
werden soll, besteht kein Textformerfordernis. Die Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
werden. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG
Gleichgestellten bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
Die Dresdner Factoring AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihren Anteilsbesitz (wie
unter dem Punkt ‘Teilnahme an der Hauptversammlung’ erläutert) nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Um die
rechtzeitige Anmeldung sicherzustellen, setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Depotbank in Verbindung.
Mit ihrer Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
und Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung sowie mit weiteren Hinweisen. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt bis
spätestens Dienstag, 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (eingehend), schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Dresdner Factoring AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 21027 298 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch über den Online-Service unter
www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, möglich.
Die persönliche Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung
ist vor Ort ab 10:00 Uhr bis zum Beginn der Abstimmungen an der Zu- und Abgangskontrolle noch möglich.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen kann die Vollmacht nicht ausgeübt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte.
Stimmabgabe per Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimme auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz (wie unter dem Punkt ‘Teilnahme an
der Hauptversammlung’ erläutert) nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Um die rechtzeitige Anmeldung sicherzustellen,
setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Depotbank in Verbindung.
Mit ihrer Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl sowie mit weiteren Hinweisen.
Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt bis spätestens Dienstag, 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (eingehend), schriftlich per
Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Dresdner Factoring AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 21027 298 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Die Stimmabgabe per Briefwahl ist auch über den Online-Service unter www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung im Bereich
Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, möglich.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Stimmabgabe per Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie zur Stimmabgabe im Wege
der Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, unter
www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben für die Anmeldung genannten
Adresse per Post, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular finden Aktionäre weitere Hinweise. Auch
bevollmächtigte Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, können sich der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
bzw. der Briefwahl bedienen. Rechtzeitig abgegebene Vollmachten und Weisungen bzw. Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf
(24:00 Uhr) des 24. Juni 2014 in Textform unter der oben für die Anmeldung genannten Adresse oder elektronisch über den Online-Service
geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft.
Ergänzung zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht 143.675 Stückaktien, oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten:
Dresdner Factoring AG Der Vorstand c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
und muss mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist daher Sonntag, der 25. Mai 2014, 24:00 Uhr.
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der
Aktien sind. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetseite www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung
zum Download zur Verfügung gestellt und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten.
Dresdner Factoring AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 21027 298 E-Mail: info@haubrok-ce.de
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist des § 126 Abs. 1 AktG, also bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 10. Juni 2014, unter
vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene, ordnungsgemäße Anträge werden unter den Voraussetzungen
der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse der Gesellschaft im Bereich Investor Relations,
Rubrik Hauptversammlung, unter www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge
werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende
der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken; er kann insbesondere
den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage-
und Redebeiträge angemessen festsetzen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, unter www.dresdner-factoring.de/hauptversammlung
zur Verfügung.
Zusätzliche Angaben nach § 124a Nr. 4 AktG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.873.500,00 und ist eingeteilt
in 2.873.500 auf den Inhaber lautende stimmberechtigte Nennbetragsaktien zu je EUR 1,00. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält
die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach 2.873.500. Aktien unterschiedlicher
Gattung bestehen nicht.
Dresden, im Mai 2014
Dresdner Factoring AG
Der Vorstand
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