DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.04.2017 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
Bremen
ISIN DE0005261606 WKN 526160
EINBERUFUNG
der 137. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 10.00 Uhr, im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht
und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2016 der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315a HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315a HGB sowie den Gruppenabschluss
für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315a HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr
2017 zu wählen.
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II. Hinweise
1. |
An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und der
BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden
sind. Diese stellen seit 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS
auf.
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2. |
Der Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht nebst dazugehörigem Lagebericht der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- wird in diesem Jahr erstmalig vorgelegt.
Mit erstmaliger Anwendung von IFRS 10 seit dem 1. Januar 2014 hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von
1877- keine Tochterunternehmen mehr. Insoweit ist die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- davon ausgegangen,
dass die Regelungen nach § 37y WpHG nicht mehr einschlägig sind. Daher hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- ihre Halbjahres- und Jahresfinanzberichte seit dem 30. Juni 2014 nicht auf der Basis konsolidierter Zahlen nach
IFRS erstellt und offengelegt, sondern auf Basis des Einzelabschlusses nach HGB. Inzwischen wurde jedoch klargestellt, dass
die Verpflichtung zur Anwendung von § 37y WpHG sich aus der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB
ergibt und lediglich der Inhalt der Rechnungslegung durch IFRS bestimmt wird. Daher ist nunmehr der Verpflichtung des § 37v
bzw. § 37w WpHG i.V. m. § 37y WpHG im Fall der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- durch die Erstellung
eines Einzelabschlusses nach IFRS (Abschluss nach § 315a HGB) Rechnung zu tragen.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- hat zwischenzeitlich sämtliche diesbezüglich ausstehende Veröffentlichungspflichten
bis zum 31. Dezember 2016 erfüllt.
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III. Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 11. Mai 2017 zugegangen sein:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München
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Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (11. Mai
2017) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich)
keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung
des Aktienregisters in der Zeit vom 12. Mai 2017 bis einschließlich 18. Mai 2017 werden erst mit Gültigkeitsdatum 19. Mai
2017 verarbeitet und berücksichtigt.
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2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall
eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
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BLG-HV2017@computershare.de
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Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach
ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald
nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.blg-logistics.com/ir im Bereich ‘Hauptversammlung’ verfügbar sein wird.
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes ‘Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten’
sinngemäß.
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4. |
Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
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a) |
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs.
1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit
gilt § 121 Abs. 7 Aktiengesetz entsprechend und § 70 Aktengesetz ist zu beachten.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist Montag, der 17. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und an folgende Adresse zu übermitteln:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- -Vorstand- Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen
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Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie werden außerdem auf der Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Bereich ‘Hauptversammlung’ zur Verfügung gestellt.
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden und müssen Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und etwaige anderweitige Mitgliedschaften
in vergleichbaren Gremien der vorgeschlagenen Person enthalten.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Herrn Ralf Dreesmann Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen
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Telefax: + 49 421 398-3785 E-Mail: ralf.dreesmann@blg.de
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Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf www.blg-logistics.com/ir im Bereich ‘Hauptversammlung’ veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei
werden die bis zum Ablauf des 03. Mai 2017 der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Darüber hinaus werden auch Auskünfte über die Lage der BLG LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss einbezogenen Unternehmen
erteilt.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter b) genannte Adresse für Gegenanträge zu übersenden.
Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
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5. |
Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
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6. |
Unterlagen
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.blg-logistics.com/ir im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
zur Einsicht der Aktionäre aus.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen,
dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher
wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.blg-logistics.com/ir im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugänglich.
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Bremen, im April 2017
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
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