Laurèl GmbH
Laurèl GmbH: Ergänzende Informationen zur Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017
DGAP-News: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges Laurèl GmbH: Ergänzende Informationen zur Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 Nach dem Schuldverschreibungsgesetz liegt das gesetzlich vorgegebene Quorum für die Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 bei 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen. Die Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 wird daher voraussichtlich nicht beschlussfähig sein. Für diesen Fall wird auf der Versammlung lediglich die Beschlussunfähigkeit festgestellt. Der gemeinsame Vertreter der Laurèl-Anleihe, die One Square Advisory Services GmbH, teilte bereits mit, im Falle der Beschlussunfähigkeit in seiner Eigenschaft als Versammlungsleiter zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung voraussichtlich für den 15. Mai 2017 einzuladen, auf der dann geringere Beschlussfähigkeitsanforderungen gelten. Die Laurèl GmbH und der gemeinsame Vertreter bitten die Anleihegläubiger bereits jetzt, sich rechtzeitig zu der voraussichtlich erforderlichen, zweiten Anleihegläubigerversammlung anzumelden, sobald die Einladung hierfür veröffentlicht wurde. Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird auf der Internetseite der Emittentin unter http://brand.laurel.de/de/invest.php sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
21.04.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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