DIRK – Deutscher Investor Relations Verband e.V.
DIRK nimmt Stellung zu den Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung (News mit Zusatzmaterial)
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Frankfurt am Main, 10. September 2018. Der DIRK – Deutscher Investor Relations Verband begrüßt den Entwurf des Arbeitskreises ,Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung’. Er beinhaltet praxisorientierte Vorschläge und berücksichtigt Investoren- ebenso wie Emittenteninteressen. Insbesondere die Formulierung als Orientierungshilfe und nicht als starre Richtlinie ist geeignet, eine breite Anwendung der Leitlinien zu fördern. Dennoch gibt es einzelne Kritikpunkte. Nicht zuletzt in der abgelaufenen Hauptversammlungssaison 2018 wurde deutlich, dass unter Investoren und Stimmrechtsberatern eine Vielzahl von – sich teilweise widersprechenden – Wünschen und Forderungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Vorstandsvergütungssystemen deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften bestehen. “Dies macht es Emittenten zuweilen unmöglich, Vorstandsvergütungssysteme einzuführen, die den Vorstellungen aller Stakeholdergruppen gerecht werden. Das kann nicht im Interesse der Beteiligten sein”, sagt Kay Bommer, Geschäftsführer des DIRK. Die Diskussion der vergangenen Wochen zeigt, dass die ,Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung’ an den richtigen Stellen ansetzen. “Wir begrüßen die Leitlinien als wertvollen Diskussionsbeitrag, auch in Anbetracht der laufenden Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex”, erklärt Bommer. Dennoch zeigt allein die Vielzahl der vorgeschlagenen Designelemente – 13 Stück an der Zahl – dass die Anforderungen komplex sind und es keine allgemeingültige Formel gibt, die auf alle Emittenten anzuwenden ist. Die Leitlinien sollten deshalb als Konsens über wichtige Elemente verstanden werden, der die Ausgestaltung im Einzelnen bei den jeweiligen Unternehmen belässt. Hinsichtlich der Forderung der Leitlinien nach einem Eintritt in den Dialog mit Investoren bei Abstimmungsergebnissen mit mehr als 25 Prozent Gegenstimmen, stellt Kay Bommer klar: “Der regelmäßige Austausch zwischen Emittenten und Investoren sollte selbstverständlich auch die Modalitäten der Vorstandsvergütung umfassen. Allerdings müssen Mehrheitsbeschlüsse von allen Aktionären akzeptiert werden. Auch bei einer Zustimmung von weniger als 75 Prozent darf es keinen Automatismus für eine Nicht-Entlastung des Aufsichtsrates oder Ablehnung bei der nächsten Abstimmung auf der Aktionärsversammlung geben.” Die Forderung nach der Möglichkeit einer Vergütungsrückforderung (,Claw Back’) ist vor dem Hintergrund des geltenden Vertragsrechts kritisch zu prüfen. “Von entscheidender Bedeutung wird die Akzeptanz der Leitlinien unter den Investoren sein”, so Bommer. “Ohne diese würden sie nur eine weitere ,Wunschliste’ im schwer zu durchdringenden Dickicht der Investorenwünsche darstellen.”
Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=PEJLVXYKBG Dokumenttitel: DIRK nimmt Stellung zu den Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung
10.09.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |