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Constantin Medien AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Constantin Medien AG empfehlen den Aktionären in einer gemeinsamen Stellungnahme die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots der Highlight Communications AG
DGAP-News: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Delisting PRESSEMITTEILUNG
Nach eingehender Prüfung unterstützen beide Gremien die Absicht der Highlight Communications AG, das Delisting durchzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat gehen insbesondere davon aus, dass im Falle des Widerrufs der Börsenzulassung ein erheblicher Betrag eingespart werden kann, vor allem durch den Wegfall der Notierungsgebühren und der allgemeinen kapitalmarktrechtlichen Anforderungen, zum Beispiel im Rahmen der laufenden Publizitätspflichten. Vorstand und Aufsichtsrat beziehen in ihre Wertung auch mit ein, dass der regulatorische Aufwand einer Börsenzulassung intern erhebliche Ressourcen bindet, welche im operativen Geschäft der Constantin Medien AG angesichts der aufgrund des geringen Streubesitzes von derzeit rund 17,4 Prozent stark reduzierten Relevanz der öffentlichen Aktienmärkte als Finanzierungsquelle für Constantin Medien effizienter eingesetzt werden könnten. Auch die seitens Highlight Communications in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten für die weitere Geschäftstätigkeit von Constantin Medien bewerten Vorstand und Aufsichtsrat als positiv. Darüber hinaus halten beide Gremien die Höhe des Angebotspreises für angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Dazu wurde insbesondere auch die von einem renommierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach den Grundsätzen zur Erstellung von Fairness Opinions der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) sowie nach dem Standard IDW S8 (Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) erstellte Fairness Opinion herangezogen. Daher empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der Constantin Medien AG die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots. Weiterhin beabsichtigt der Vorstand, noch während der am 28. August ablaufenden Annahmefrist und gemäß der Delisting-Vereinbarung mit Highlight Communications, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf zur Zulassung zum regulierten Markt zu stellen. Die Gemeinsame Stellungnahme, deren Inhalt von Vorstand und dem Delisting-Sonderausschuss des Aufsichtsrats am heutigen Tage abschließend diskutiert und verabschiedet wurde, ist auf der Website der Constantin Medien AG (www.constantin-medien.de) unter der Rubrik “Investor Relations – Delisting-Erwerbsangebot” verfügbar. Die Informationen dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Gemeinsamen Stellungnahme dar, deren Inhalt allein maßgeblich ist. Kontakt: Kontakt PR: Constantin Medien AG, Michael Röhrig, Tel.: +49 (0) 89 99 500 461, Fax: +49 (0) 89 99 500 466, email: michael.roehrig@constantin-medien.de NewMark Finanzkommunikation GmbH, Dr. Charlotte Brigitte Looß, Tel.: +49 (0) 69 94 41 80 63, E-Mail: constantinmedien@newmark.de Kontakt IR: Constantin Medien AG, Stéphane Winzenried, Tel.: +49 (0)89 99 500 803, Fax: +49 (0)89 99 500 371, email: ir@constantin-medien.de Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g, 85737 Ismaning, Tel.: +49 (0)89 99 500 0, Fax: +49 (0)89 99 500 111
07.08.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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