Siemens AG
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien – 74. Zwischenmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Siemens Aktiengesellschaft setzt den laufenden Aktienrückkauf fort; technischer Aktienrückkauf mit Vollzug der Abspaltung von Siemens Energy beendet Im Zeitraum vom 7. Oktober 2020 bis einschließlich 11. Oktober 2020 wurden insgesamt Stück 5.642 Aktien im Rahmen des vom 8. Mai 2020 bis zum Vollzug der Abspaltung von Siemens Energy am 25. September 2020 unterbrochenen Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben und zwar jeweils wie folgt:
Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgte durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 11. Oktober 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 28.414.428 Aktien. Der mit Blick auf die Abspaltung von Siemens Energy vom 8. Mai 2020 bis zum Vollzug der Abspaltung durchgeführte technische Aktienrückkauf zur Konstanthaltung der Zahl der eigenen Aktien ist beendet. München, 12. Oktober 2020 Siemens Aktiengesellschaft
12.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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