LS INVEST AG
IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
IFA Hotel & Touristik AG
/ Vorstand beschließt Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052/Vorstand beschließt Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms Duisburg, 28.01.2020. Wie mit Bekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 28. November 2019 und 3. Dezember 2019 bekannt gemacht, hat der Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG (ISIN DE0006131204) am 28. November 2019 beschlossen, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben. Der Erwerb erfolgt zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aktienrückkauf war auf den Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis spätestens zum 31. Januar 2020 befristet. Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG hat am 22. Januar 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. Januar 2020 beschlossen, den bis 31. Januar 2020 befristeten Zeitraum für den Aktienrückkauf unter Beibehaltung der festgelegten maximalen Gesamtanzahl von 37.500 eigenen Aktien, des Aktienhöchstpreises von EUR 8,00 und des Gesamtkaufpreises von EUR 300.000,00 bis spätestens 24. April 2020 zu verlängern. Auf diese Gesamthöchstvolumina werden während des seit dem 9. Dezember 2019 laufenden Rückkaufprogramms bereits erworbene eigene Aktien und deren Erwerbspreise (vor Kosten) angerechnet. Im Übrigen gelten die inhaltlichen Vorgaben des Rückkaufprogramms, wie es der Vorstand ursprünglich am 28. November 2019 beschlossen hat, fort. Das Rückkaufprogramm wird weiterhin von einem Kreditinstitut durchgeführt werden, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft treffen wird. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstitutes nehmen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Der Rückkauf wird weiterhin ausschließlich über die Börse erfolgen. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an dem Börsentag, an dem der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts erfolgt, durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis der IFA-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Die Aktien der Gesellschaft werden zudem im Einklang mit Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden auch weiterhin spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website www.lopesan.com im Bereich ‘unternehmen/finanzinformationen-ifa/Aktienrückkaufprogramm’ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Aktuell hält die Gesellschaft 123.058 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von ca. 0,25 %.Hiervon stammen 7.308 eigene Aktien aus dem gegenwärtig laufenden Aktienrückkaufprogramm (Stand: 27. Januar 2020), für deren Erwerb ein Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 47.749,55 aufgewendet worden ist. Duisburg, den 28. Januar 2020 IFA Hotel & Touristik AG
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