UmweltBank Aktiengesellschaft
UmweltBank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
UmweltBank Aktiengesellschaft
/ Aktienrückkaufprogramm
Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 19. Januar 2022 bis zum 21. Januar 2022 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt 3.602 Stück Aktien (WKN 557080) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg, erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 17. Januar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 19. Januar 2022 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Dem liegen folgende Einzeltransaktionen zugrunde:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms bis einschließlich 21. Januar 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.602 Stück. Der Aktienrückkauf erfolgt durch die ICF Bank AG, Wertpapierhandelsbank, über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Diese Meldung wird zusätzlich unter https://www.umweltbank.de/investor-relations/publikationen/unternehmensmeldungen/sonstige-pflichtveroeffentlichungen veröffentlicht und bleibt dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich.
27.01.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | UmweltBank Aktiengesellschaft |
Laufertorgraben 6 | |
90489 Nürnberg | |
Deutschland | |
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