AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA / Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 18.07.2017 / 14:30 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 München/Grünwald, 18. Juli 2017 - Der Vorstand der AURELIUS Management SE ('Vorstand') als persönlich haftender Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) ('Gesellschaft') hat beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 50 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ('Aktienrückkaufprogramm 2017/ IV'). Das Aktienrückkaufprogramm 2017/IV folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2017, wonach eigene Aktien der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung und zur Bedienung von Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien aus Wandelschuldverschreibungen erworben werden können. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2017/IV sollen im Zeitraum vom 24. Juli 2017 bis zum 23. Juli 2018 insgesamt bis zu 1.100.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand den Betrag von 50 Mio. EUR zugewiesen. Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2017 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2017/IV dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2017/IV enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Das Aktienrückkaufprogramm 2017/IV kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden. Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung der Gesellschaft zugelassenen Zwecken verwendet werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2017/IV zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.aureliusinvest.de) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. --------------------------------------------------------------------------- 18.07.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA Ludwig-Ganghofer-Straße 6 82031 Grünwald Deutschland Internet: www.aureliusinvest.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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