Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
25.01.2016 17:45
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WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN
BEGRÜNDEN WÜRDE.
* Vonovia legt Mindestannahmeschwelle unwiderruflich auf 50% fest
* Angebotsfrist verlängert sich um zwei Wochen
Bochum, 25. Januar 2016 - Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE
("Vonovia") haben im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebot der Vonovia für sämtliche auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Deutsche Wohnen AG ("Angebot") beschlossen, dass die in der
am 1. Dezember 2015 veröffentlichten Angebotsunterlage genannte
Mindestannahmeschwelle auf 50 % (unverwässert) festgelegt wird. Diese
Festlegung ist unwiderruflich, da weitere Änderungen des Angebots
gesetzlich nicht mehr zulässig sind (§ 21 Abs. 6 WpÜG).
Aufgrund der Anpassung der Annahmeschwelle verlängert sich die Annahmefrist
des Angebots kraft Gesetzes um zwei Wochen. Die Aktionäre der Deutsche
Wohnen AG können das Angebot daher noch bis zum 9. Februar 2016, 24:00 Uhr
MEZ annehmen.
Wichtige Information:
Die angebotenen Vonovia-Aktien wurden und werden nicht nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen
Fassung registriert und dürfen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht
in den USA angeboten oder verkauft werden.
Kontakt:
Deutsche Annington Immobilien SE
Thomas Eisenlohr
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234-314-2384
Thomas.Eisenlohr@deutsche-annington.com
Deutsche Annington Immobilien SE
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Leiter Konzernkommunikation
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Klaus.Markus@deutsche-annington.com
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