InnoTec TSS AG
InnoTec TSS AG: Gesellschaft unterliegt im Berufungsverfahren betreffend die Kapitalerhöhung im Jahr 2001
InnoTec TSS AG / Rechtssache Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Düsseldorf: Mit Ad-hoc-Meldung vom 19. Juni 2006 hatte die Gesellschaft bekannt gegeben und darauf hingewiesen, dass eine möglicherweise fehlerhafte Abwicklung bei der Kapitalerhöhung im Jahr 2001 erfolgt war. Das Landgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz die darauf beruhende Klage der Gesellschaft auf Zahlung aus einer angenommenen fortbestehenden Pflicht zur Einlageleistung aus der Kapitalerhöhung am 14. März 2008 abgewiesen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 14. März 2008). Gegen die Entscheidung des Landgerichts hat die Gesellschaft nach Prüfung der Urteilsgründe teilweise Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Berufung zurückgewiesen. Die Gesellschaft wird nach Vorliegen der Urteilsgründe das weitere Vorgehen prüfen. Düsseldorf, 25. Juni 2009 25.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: InnoTec TSS AG Grunerstraße 62 40239 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 2116 10 70-0 Fax: +49 2116 10 70-14 E-Mail: info@innotectss.de Internet: www.innotectss.de ISIN: DE0005405104 WKN: 540510 Börsen: Regulierter Markt in München, Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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