Gold-Zack AG i.I.
Gold-Zack AG
Ad hoc-Meldung Gold-Zack AG
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Wertberichtigung bei Gontard & MetallBank macht Anzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
notwendig
Mettmann, 7. Mai 2002
Nachdem die Gontard & MetallBank am 3. Mai 2002 nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
den Verlust von mehr als der Hälfte des gezeichneten Kapitals angezeigt hat und
daraufhin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 6. Mai 2002 ein
vorübergehendes Veräusserungs- und Zahlungsverbot, verbunden mit einer
vorübergehenden Schliessung für den Kundenverkehr, verhängt hat, hat der
Vorstand der Gold-Zack AG beschlossen, im Jahresabschluss 2001 weitere
Wertkorrekturen auf die Beteiligung an dem Bankhaus vorzunehmen. Dadurch ergibt
sich auch für die Gold-Zack AG das Erfordernis einer Verlustanzeige nach § 92
Abs. 1 AktG, da mehr als 50 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft
aufgezehrt sind. Der Vorstand wird entsprechend für Juni 2002 eine
Hauptversammlung einberufen. Die Bekanntmachung erfolgt unmittelbar nach
Festsetzung der Tagesordnung. Ungeachtet dessen führt der Vorstand weiterhin
Verhandlungen über einen Verkauf der Beteiligung. Gold-Zack hält einen Anteil
von 45,09 Prozent an der Gontard & MetallBank.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.05.2002
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WKN: 768682; ISIN: DE0007686826; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Handel in Frankfurt und Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin,
Bremen, Hamburg, München, Hannover und Stuttgart
072035 Mai 02
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