Global Fashion Group S.A.
Global Fashion Group S.A.: GLOBAL FASHION GROUP VERLĂ„NGERT ANGEBOTSFRIST
Global Fashion Group S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERĂ–FFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERĂ–FFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULĂ„SSIG WĂ„RE. SONSTIGE BESCHRĂ„NKUNGEN BESTEHEN. DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG SIND ZU BEACHTEN. Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ĂĽber Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)
Luxembourg, 25. Juni 2019 – Die Global Fashion Group S.A. (“GFG“) hat, in Abstimmung mit Goldman Sachs International, Morgan Stanley und Berenberg als Joint Global Coordinators beschlossen, die Angebotsfrist fĂĽr ihren Börsengang (“IPO“) zu verlängern. Zusätzlich zu einer Verlängerung der Angebotsfrist ĂĽberlegt GFG auch, die Angebotsbedingungen anzupassen. Es wurde jedoch keine Entscheidung betreffend einer solchen Anpassung getroffen. Vorbehaltlich der Billigung eines Prospektnachtrags durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (“CSSF“) und Veröffentlichung des Prospektnachtrags durch GFG, wird die Angebotsfrist, die am 18. Juni 2019 begann, nun fĂĽr private Investoren am 28. Juni 2019 um 12:00 MESZ und fĂĽr institutionelle Investoren um 18:00 MESZ enden. Der endgĂĽltige Angebotspreis fĂĽr die Aktien wird voraussichtlich am 28. Juni 2019 festgelegt werden. Es wird erwartet, dass der Handel in Aktien der GFG im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Handelssymbol GFG, der Wertpapierkennummer (WKN) A2PLUG und der Internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) LU2010095458 nun am 2. Juli 2019 beginnt, mit einer geplanten Lieferung der Angebotsaktien am 4. Juli 2019. Alle anderen Bedingungen des IPO bleiben vorerst im Vergleich zu dem von GFG am 17. Juni 2019 veröffentlichten und auf der Webseite der GFG zur VerfĂĽgung stehenden Wertpapierprospekt unverändert. Der Prospektnachtrag wird nach Billigung durch die CSSF auf der Webseite der GFG veröffentlicht. –Ende– Medienkontakt:
Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung innerhalb oder in die Vereinigten Staaten (einschlieĂźlich ihrer Territorien und BesitztĂĽmer, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gĂĽltigen Fassung (des “Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien wurden in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien der Global Fashion Group S.A. (die “Gesellschaft”) in den Vereinigten Staaten findet nicht statt. Diese Veröffentlichung ist kein Prospekt im Sinne der Richtlinie 2003/71/EC in der jeweils gĂĽltigen Fassung (die “Prospektrichtlinie”) und stellt als solche kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien des Unternehmens dar. Anleger sollten die Aktien, auf die in dieser Veröffentlichung Bezug genommen wird, nicht zeichnen, auĂźer auf Grundlage der Informationen, die in einem auf die Aktien bezogenen Prospekt enthalten sind. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf öffentlich angebotene Wertpapiere der Global Fashion Group S.A. sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wurde nach Billigung durch die Commision de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) veröffentlicht. Anleger können eine Kopie des Wertpapierprospekts bei der Global Fashion Group S.A., 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, GroĂźherzogtum Luxemburg, oder ĂĽber die Website der Gesellschaft anfordern. Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung einer zukunftsgerichteten Terminologie identifiziert werden, einschlieĂźlich der Begriffe “glaubt”, “schätzt”, “erwartet”, “beabsichtigt”, “kann”, “wird” oder “sollte” oder je nach Einzelfall ähnliche Variationen oder vergleichbare Begriffe. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr fĂĽr den Eintritt zukĂĽnftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukĂĽnftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in dieser Veröffentlichung beschrieben sind; weder das Unternehmen noch irgendeine andere Person ĂĽbernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung fĂĽr die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenden Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die getroffenen Aussagen gelten fĂĽr den Tag der Veröffentlichung. Das Unternehmen ĂĽbernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Die Joint Bookrunner, von denen einige durch die Prudential Regulation Authority autorisiert sind und durch die Financial Conduct Authority und die Pruedential Regulation Authority reguliert werden, handeln ausschlieĂźlich fĂĽr das Unternehmen und fĂĽr niemanden sonst in Zusammenhang mit dem Angebot. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Joint Bookrunner niemanden sonst als ihren jeweiligen Klienten betrachten und sind abgesehen von dem Unternehmen niemanden gegenĂĽber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren jeweiligen Klienten bieten, oder Beratung in Zusammenhang mit dem Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Themen zu gewähren. Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Partner, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten ĂĽbernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrĂĽcklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Informationen ĂĽber das Unternehmen, egal ob in Schriftform, mĂĽndlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Ăśbermittlung oder ZurverfĂĽgungstellung, oder fĂĽr irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit. In Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG auf Rechnung der Zeichner als Stabilisierungsmanager (der “Stabilisierungsmanager”) tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungs-maĂźnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) durchfĂĽhren. StabilisierungsmaĂźnehmen zielen auf die UnterstĂĽtzung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird, voraussichtlich am 2. Juli 2019, und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der “Stabilisierungszeitraum”). Jedoch ist der Stabilisierungsmanager nicht verpflichtet, StabilisierungsmaĂźnahmen durchzufĂĽhren. Insofern muss eine Kursstabiliersungs-maĂźnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Diese MaĂźnahmen können dazu fĂĽhren, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorĂĽbergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden. In Zusammenhang mit solchen StabilsierungsmaĂźnahmen können den Anlegern zusätzlich zu den neu ausgegeben Aktien bis zu 6.435.000 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden (wobei die Anzahl dieser Aktien 15% der im Angebot tatsächlich platzierten Neuen Aktien nicht ĂĽberschreiten darf). DarĂĽber hinaus hat die Gesellschaft den Zeichnern eine Option eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien zum endgĂĽltigen Angebotspreis abzĂĽglich vereinbarter Provisionen entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option auf Rechnung der Zeichner während des Stabilisierungszeitraums auszuĂĽben, auch wenn eine solche AusĂĽbung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von StabilisierungsmaĂźnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe). Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschlieĂźlich fĂĽr Zwecke der Produktions-ĂĽberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU ĂĽber Märkte fĂĽr Finanzierungsinstrumente in der geltenden Fassung (“MiFID II”), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen UmsetzungsmaĂźnahmen (zusammen die “MiFID II-ProduktĂĽberwachungsanforderungen”) und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein “Konzepteur” (im Sinne der MiFID II-ProduktĂĽberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgefĂĽhrt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien fĂĽr professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfĂĽllen, vereinbar sind, und (ii) fĂĽr den Vertrieb ĂĽber alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die “Zielmarktbestimmung”). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in den Aktien ist nur fĂĽr Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die ĂĽber ausreichende Mittel verfĂĽgen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berĂĽhrt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Um etwaige Zweifel auszuräumen wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen, darstellt. Jeder Vertreiber ist dafĂĽr verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
25.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Global Fashion Group S.A. |
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ISIN: | LU2010095458 |
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Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Börse Luxemburg |
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