WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Ad hoc-Service: WKM Korrekturmeldung
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Ad hoc-Service: WKM Korrekturmeldung
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Korrekturmeldung zur Ad hoc-Mitteilung der WKM von 10:40 Uhr
Der letzte Absatz muß lauten:
Trotz des enormen Gewinnanstiegs wird der Hauptversammlung am 14.
August 1997 eine unveränderte Dividende von 0,25 DM für
Stammaktien und 0,35 DM für Vorzugsaktien vorgeschlagen, um die
Gesellschaft weiter finanziell zu stärken. Die Ausschüttung
erfolgt über EK 04 und ist somit steuerfrei.
Ad hoc-Mitteilung
Die WKM Terrain- und Beteiligungs-AG gibt bekannt, daß die Ende
letzten Jahres prognostizierten Ergebniszahlen für das
Geschäftsjahr 1996 weitestgehend erreicht wurden:
– Der Konzernumsatzerlös stieg um 161 % auf TDM 92.920.
– Der Jahresüberschuß der AG stieg um 157 % aufTDM 3.154.
– Der Jahresüberschuß des Konzerns stieg um DM 20,7 Mio. auf TDM
6.507.
– Das ausgewiesene Eigenkapital der AG erhöhte sich um knapp 100
% auf TDM 15.935.
Der Turn-around der WKM Terrain- und Beteiligungs-AG-Gruppe
konnte, wie bereits des öfteren berichtet, durch die Abkehr vom
klassischen Bauträgergeschäft erreicht werden. So leitet die WKM
AG heute als Holding eine leistungsstarke Unternehmensgruppe im
Dienste der Gesundheit und Pflege.
Während 1995 noch rund 90 % der Umsatzerlöse im herkömmlichen
Wohnungs- und Gewerbebau erzielt wurden, teilten sich die
Umsatzerlöse von insgesamt TDM 92.920 im Geschäftsjahr 1996 wie
folgt auf:
– Errichtung von Pflegeeinrichtungen 54,3 % (TDM 50.478)
– Wohn- und Gewerbebau 20,7 %, (TDM 19.250)
– Grundstücks- und Immobilienbau 12,9 % (TDM 12.000)
– Betrieb von Pflegeeinrichtungen 6,9 % (TDM 6.431)
– Mieterlöse 4,9 % (TDM 4.560)
Trotz des enormen Gewinnanstiegs wird der Hauptversammlung am 14.
August 1997 eine unveränderte Dividende von 0,25 DM für
Stammaktien und 0,35 DM für Vorzugsaktien vorgeschlagen, um die
Gesellschaft weiter finanziell zu stärken. Die Ausschüttung
erfolgt über EK 04 und ist somit steuerfrei.
München, den 23. Juni 1997
Ende der Mitteilung
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