Medical Data Institute GmbH
Medical Data Institute GmbH: Haftungsrisiken bei Verzicht auf Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe
Experten diskutierten gestern auf dem Kölner WundCongress über den Stellenwert der physikalischen Thromboseprophylaxe Köln, Starnberg – Die aktuelle Diskussion um die physikalische Thromboseprophylaxe mit Medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen (MTPS) weitet sich immer mehr aus. Neben medizinischen Erfordernissen werden nun auch gesundheitsökonomische, technische und haftungsrechtliche Aspekte diskutiert. Auch auf dem Interdisziplinären WundCongress am 22. November in Köln wurde dieses Handlungsfeld von Referenten vorgetragen. Den Auftakt gestaltete Dr. Colin M. Krüger, Chirurg aus Berlin und Mitglied der Expertengruppe Thromboseprophylaxe des Medical Data Institute. Seine Analyse der aktuellen Situation: Die aktuelle S3-Leitlinie zur Thromboseprophylaxe zufolge scheinen die MTPS gegenüber den Heparinen zunehmend an Bedeutung zu verlieren. Aber was ist mit den Patienten, die kein Heparin erhalten dürfen? Hier stellen MTPS eine Alternative zu den Medikamenten im Sinne einer physikalischen Prophylaxe dar, diese sind aber in der aktuellen S3- Leitlinie unterrepräsentiert. Warum? Bei einer Literaturrecherche in medizinischen Datenbanken, die den Zeitraum von 1985 bis 2012 beleuchtet, wurden nur 40 peer review Zitate zu MTPS gefunden, aber 1.229 Einträge zu Heparin. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: MTPS sind Medizinprodukte, Heparine hingegen sind Arzneimittel und deshalb traditionell umfangreicher mit Studien untermauert. Insofern 'vergleichen wir Äpfel mit Birnen', so der Referent, die MTPS sehen unberechtigter Weise vergleichsweise weniger gut dokumentiert aus. Dazu kommt laut Krüger eine erhebliche Unschärfe in der Risikoklassifizierung sowie in der Formulierung der Leitlinie. 'Nicht alltagstauglich, nicht entscheidungs- und anwendungssicher, keine Leitlinie To Go', so Krüger. MTPS seien nach wie vor von hoher Bedeutung im Rahmen eines ausgewogenen Thrombosemanagements, die Unschärfe in der Formulierung der Leitlinie diene dem Schutz der Anwender vor möglichen juristischen Konsequenzen, es sei zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen die bewährte Wirkung von MTPS in Frage zu stellen. Allerdings gibt es offenbar erhebliche Unterschiede in der Qualität der am Markt verfügbaren MTPS. Den von Experten geforderten graduierten Druckverlauf – dieser sei von entscheidender Bedeutung für die antithrombotische Wirkung – weisen in einer aktuellen Untersuchung nur zwei der getesteten Modelle auf. 'Auf die Sorgfalt kommt es an', sagte Gabriele Manzke, Gesundheitsexpertin aus Lünen. Verglichen mit den medikamentösen Optionen zur Thromboseprophylaxe fielen die physikalisch wirksamen MTPS sachkostenseitig kaum ins Gewicht. Durch eine sachgerechte Aufbereitung können die ohnehin niedrigen Kosten noch weiter reduziert werden. Sachgerecht, so Manzke, heißt MPG-konform. Dies sei eigentlich selbstverständlich, würde aber an vielerorts nicht so praktiziert. Herstellerangaben, validierte Verfahren, Einhaltung der RKI-Richtlinien, viele Aspekte sind bei der Aufbereitung zu berücksichtigen. Nicht nur beim Waschen, auch bei der anschließenden Trocknung sei das Fehlerpotential hoch, denn schon die falsche Temperaturwahl beschädigt die Hightech-Fasern, aus denen MTPS gefertigt werden. 'MTPS sind Medizinprodukte, keine Wäsche', stellte die Expertin klar. Eine abschließende Kontrollinspektion nach erfolgter Aufbereitung sei unerlässlich. Genügt die Aufbereitung nicht den Erfordernissen des Medizinproduktegesetzes (MPG), so entsteht ein Haftungsrisiko für den Anwender und die Einrichtung. Dies erläuterte Rechtsanwalt Dr. Hubert Klein aus Köln. Er forderte Klarheit für das Feld der Thromboseprophylaxe, die Anwender seien verunsichert, schließlich gebe es zahlreiche mögliche Konsequenzen eines anwenderseitigen Fehlverhaltens. Zivilrechtlich, strafrechtlich, berufsrechtlich und auch arbeitsrechtlich droht bei Fehlern in der Thromboseprophylaxe Ungemach. Hinzu kommt die Ebene der Sorgfaltspflicht. 'Für Normalsterbliche kaum mehr händelbar, das aus einem Fehlverhalten resultierende Haftungsrisiko ist ebenso unübersichtlich wie real', mahnte Klein.
Wann also ist der Anwender auf der sicheren Seite? Klein empfiehlt – gerade auch vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen Kosten von MTPS – auch in Zukunft nicht auf MTPS zu verzichten. Es seien bereits Schadenersatzfälle in der BRD anhängig, ein erster Fall in Potsdam sei bereits zuungunsten der Klinik entschieden worden. Die Leitlinie geht im März nächsten Jahres in Revision.
Pressekontakt: Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Medical Data Institute GmbH Schlagwort(e): Gesundheit 23.11.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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