ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft
LG Berlin: HCI Schiffsfonds nicht zur Altersvorsorge geeignet – Schadensersatz für Anlegerin
(DGAP-Media / 2015-04-22 / 14:07) Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat vor dem Landgericht Berlin erfolgreich für eine Mandantin Schadensersatzansprüche gegen die avesco Financial Services AG im Zusammenhang mit der Empfehlung der Beteiligung an der HCI II Schiffsfonds GmbH & Co. KG geltend gemacht. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 10.04.2015 - Az.: 2 O 341/12 die avesco Financial Services AG zum Schadenersatz in Höhe von EUR 160.920,62 nebst Zinsen verurteilt. Die avesco Financial Services AG hatte der Klägerin im Jahr 2002 die Beteiligung an der HCI II Schiffsfonds GmbH & Co. KG empfohlen. Dieser Fonds war als Dachfonds konzipiert, so dass sich die Gesellschaft als Kommanditistin an drei anderen Schiffsgesellschaften als Kommanditistin beteiligen sollte. Das Gericht stellte auf Grund des Vortrags der Klägerin sowie der Beweisaufnahme fest, dass die Anlageberatung weder anleger- noch objektgerecht war: Die Klägerin wollte zur Altersvorsorge in eine sichere, risikolose Anlage investieren, so dass die Empfehlung zur Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds für die konservative wie unerfahrene Klägerin von vorneherein nicht geeignet und damit nicht anlegergerecht war. Das Gericht stellte auch fest, dass die avesco Financial Services AG im Rahmen der Anlageberatung nicht über das Nachhaftungsrisiko des Kommanditisten bei Ausscheiden aus der Gesellschaft aufgeklärt hatte. Die avesco Financial Services AG hatte in dem Verfahren diesbezüglich vorgetragen, dass eine Aufklärungspflicht über dieses Nachhaftungsrisiko schon kein eigenes Risiko darstelle, das über das Risiko des Totalverlustes hinausgehe. Dem hat das Landgericht Berlin jedoch eine klare Absage erteilt: Das Risiko der Nachhaftung ist zum einen finanziell erheblich, da der Anleger davon ausgeht, dass die erhaltenen Ausschüttungen nicht zurückgefordert werden. Zum anderen kann sich der Anleger ohne entsprechende Aufklärung keine Vorstellung davon machen, dass er bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden noch in Anspruch genommen werden könnte und seine erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Klaus Rotter als Ansprechpartner zur Verfügung. Über Rotter Rechtsanwälte: Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter ("Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht", Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt. Ende der Pressemitteilung --------------------------------------------------------------------- Emittent/Herausgeber: ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft Schlagwort(e): Recht 2015-04-22 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 347173 2015-04-22
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